Nachweis Hundesteuer?
-
-
Hallo!
Wer kennt sich damit aus, wenn ich einen Nachweis über eine bezahlte Hundesteuer brauche? Ich wohne ja in Niedersachsen und muss nachweisen, dass ich länger als 2 Jahre einen Hund habe, damit ich diesen komischen Hundeführerschein nicht machen brauche.
Nun müsste mir die Gemeinde von meinem alten Wohnort eine Bescheinigung ausstellen, dass ich dort von 2005 bis 2007 einen Hund angemeldet habe. Oder sollte ich noch irgendwo einen Nachweis haben??
Kann ich da einfach anrufen und die schicken mir dann eine Bescheinigung zu? Haben die sowas überhaupt noch in ihrem PC stehen?
Konnte da bislang noch niemanden erreichen. Die Dame ist um Urlaub.
Gruss
-
- Vor einem Moment
- Neu
-
-
Kommt das jetzt echt??? :schock:
Wird man dazu benachrichtigt? Und was haben die vor, wenn man nicht dasGeld dafür hat? Gibt's da irgendwo schon Informationen zu? Und vorallem, was passiert wenn Hund durchfällt?
Sorry sovielmal Fragen auf einmal!Hast du nicht noch die Anmeldung von der Hundesteuer? Sonst gehen bestimmt auch Kontoauszüge auf denen steht: Hundesteuer, Jahr und Stadt!
-
Länger als zwei Jahre erstreckt sich für mich nicht mehr bis 2005!
Und die zwei Jahre könntest Du mit Hilfe von Kontoauszügen nachweisen. -
Habe keinen Nachweis mehr über die Hundesteuer. Und so lange hebe ich keine Kontoauszüge auf. Auch beim Onlinebanking kann ich so weit nicht zurückgehen.
-
Man muß innerhalb der letzten 10 Jahre für mindestens 2 Jahre einen Hund gehabt haben.
Hast Du noch die Rechnungen oder Kontoauszüge? Wenn nicht, laß es Dir von der alten Gemeinde bestätigen. -
-
Zitat
Habe keinen Nachweis mehr über die Hundesteuer. Und so lange hebe ich keine Kontoauszüge auf. Auch beim Onlinebanking kann ich so weit nicht zurückgehen.
da kannst du vielleicht die Bank fragen?
-
Davon ab, dass man Urkunden/Dokumente (wie z.B. Kontoauszüge) 10 Jahre aufbewahren sollte - ich hab von meinen Gemeinden bisher immer am Jahresanfang Steuerbescheide gekriegt - die wirst Du wahrscheinlich auch nicht aufbewahrt haben, so dass eine Anfrage bei der früheren Gemeinde nicht vermeidbar ist.
Im Grunde hast Du Dir doch die Frage in Deinem ersten Posting selbst beantwortet. -
Kann mich nicht dran erinnern je einen Steuerbescheid bekommen zu haben...
-
Na ja, zehn Jahre müssen Privatpersonen keine Kontoauszüge aufbewahren.
http://www.banktip.de/News/172…ei-Jahre-aufbewahren.html
Ich schätze aber mal, dass Behören dazu verpflichtet sind, die können dir das sicherlich (wohl gegen Gebühr- würde mich nicht wundern bei einer Behörde ) noch mal zukommen lassen.
-
Zitat
Kann mich nicht dran erinnern je einen Steuerbescheid bekommen zu haben...
Die bekommt man aber.
Schau noch mal nach, die sind bestimmt in einer dunklen Ecke verschwunden ;-)geTAPATALKed
-
- Vor einem Moment
- Neu
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!