Problem mit Polizeihund!

  • Hallo zusammen, hoff ich bin im richtigen unterforum.
    Meine Lebensgefährtin war heute mit unserer ca. 18 wöchigen Hündin spatzieren auf einem öffentlichen spatzierweg. Daran grenzt ein Grundstück eines Polizisten mit 2 Schäferhunden, dazwischen verläuft ein Bach. Der Polizist ging im nachbetet mit seinen Hunden unangeleint, als einer los rannte, unsere Hündin durchs bachbett jagte und packte. Der Mann zeigte sich sehr uneinsichtig... Unsere kleine hat nur ne kleine schramme, ist aber so verängstigt dass sie die Wohnung gar nicht mehr verlassen will.
    Mich würde nur interessieren was passiert wenn ich mich bei der Polizei über diesen "Ordnungshüter" beschwere. Will ja nich dass die Hunde eingeschläfert werden...



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  • Das ist ein polizist, dem wird gar nix passieren!
    Bei uns im ort ist ein polizist mit einem retriver rüden.
    Hund ist so gut wie immer ohne leine obwohl rüden unverträglich. Er hört blöderweise halt aber auch nicht wenn er denn gerufen wird!
    Wenn dann was passiert, weil er wieder mal (an absolut unübersichtlicher stelle!!) ohne leine läuft, ist der hh zwar recht flott (also er rennt sofort seinem hund hinterher um ihn einzufangen bzw von dem anderen hund zu pflücken, entschuldigt sich u zahlt wenn nötig entstandene ta kosten), aber was soll das?
    Wenn ich weiß das mein hund so ist, warum verhält man sich so?
    Mein hund müsste von gesetz har absolut immer leine u mk tragen, obwohl sie noch nie auch nur annähernd sowas gemacht hat, u bei dem wird immer gesagt 'naja, so sind rüden untereinand halt.....'
    (Ja ja, die nicht-polizisten hier im ort müssen aber sehr wohl auf ihre hunde aufpassen u entsprechend handeln. Da ist es nämlich egal wie 'rüden untereinand' so sind!)

  • Auch für Polizisten gelten Gesetze, man höre und staune... ich spreche da aus Erfahrung
    So schnell wird aber kein Hund eingeschläfert. Wenn Ihr Meldung beim Veterinäramt macht, wird der Vorfall überprüft, evtl. wird der Hund von Mitarbeitern auf Gefährlichkeit überprüft. Eine Folge kann z.B. eine Leinen- und Maulkorbpflicht sein.


    Sucht mit ihm nochmal das Gespräch, lasst Euch die Verfassung Eurer Hündin (auch die psychische) von einem Tierarzt schriftlich bestätigen.

  • Beschweren würde ich mich beim Ordnungsamt, da die Polizei dafür nicht zuständig ist.
    Nachgehen müssen Sie der Sache wenn Du Meldung machst.
    Bei der Polizei kannst Du wenn eher eine Dienstaufsichtsbeschwerde machen.
    Es ist zwar auch hier unterschiedlich geregelt, aber fast immer ist ein Polizeihund Bundesland bzw. Staatseigentum welcher dem Polizisten als Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt wird.


    Und warum soll es für Polizeihunde die privat geführt werden Sonderrechte geben. Sie müssen sich genauso an die Polizeiverordnung der jeweiligen Gemeinden halten.


    Gefährliche Beissvorfälle mit Diensthunden außerhalb des Dienstes gab es in letzter Zeit sehr viele :(

  • Mein erster Yorkie ist mal von einem Diensthund fast getötet worden. Die TA-Kosten
    hat anstandslos das Land Niedersachsen (in meinem Fall) übernommen. Der Polizist selber
    hat ordentlich eine auf den Deckel bekommen. Nach mehreren Vorfällen ist der betreffende
    Polizist nicht mehr Diensthundeführer.


    Frag doch bei der nächsten Polizeistelle nach.

  • Zitat

    Auch für Polizisten gelten Gesetze, man höre und staune... ich spreche da aus Erfahrung
    So schnell wird aber kein Hund eingeschläfert. Wenn Ihr Meldung beim Veterinäramt macht, wird der Vorfall überprüft, evtl. wird der Hund von Mitarbeitern auf Gefährlichkeit überprüft. Eine Folge kann z.B. eine Leinen- und Maulkorbpflicht sein.


    Sucht mit ihm nochmal das Gespräch, lasst Euch die Verfassung Eurer Hündin (auch die psychische) von einem Tierarzt schriftlich bestätigen.


    Eine leinenplicht für diese Hunde wäre schonmal Super und das mit dem Veterinäramt is auch ein guter tip!


    Müssen mal schauen wie sich unsere Hündin erholt, wird sich die nächsten Tage zeigen!



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  • Zitat

    Galt denn auf dem Spazierweg Leinenpflicht?


    Nein, keine leinenplicht. Ist aber schon öfters vorgekommen dass seine Hunde andere gebissen haben.



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  • Da da keine Leinenpflicht herrschte und Deine Hündin "nur" einen großen Schreck bekommen hat, auf welcher Grundlage soll der Hund jetzt ordnungswidrig gehandelt haben und ab jetzt bitte schön mit Maulkorb an die Leine?!

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