Problem mit Polizeihund!
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Da da keine Leinenpflicht herrschte und Deine Hündin "nur" einen großen Schreck bekommen hat, auf welcher Grundlage soll der Hund jetzt ordnungswidrig gehandelt haben und ab jetzt bitte schön mit Maulkorb an die Leine?!
Fragendguck...nach mehreren Beissvorfällen und das mit einem DSH??!?
Ich führe selber einen DSH, mit lieblichen Flappöhrchen noch dazu von seiner Rottweiler -Mutter ( damit mir niemand Rassen -Voreingenommenheit oder so unterstellt.. )
Aber ..fürs selbe Geld läge die Hündin jetzt schwer verletzt in der Tierklinik..?!?Wäre vor Panik weggerannt , unter ein Auto, Menschen verletzt/ tot dabei...?
is doch egal, was bei passiert letztendlich, eine Hund, der " so" auf andere abgeht, der ist eine öffentliche Gefahr!
Es gibt Gesetze darüber, dass Hunde SO zu führen sind, dass sie niemanden gefährden.
Leinenpflicht oder Päng!Ich würde den Hundehalter aufsuchen und ihn fragen, ob sein Hund von ihm privat oder dienstlich gehalten wird, damit ich weiß, WELCHEN der möglichen Amtswege ich gehen muss...
.so ganz neutral und freundlich hervorgebracht ....
Wenn er negativ reagiert oder die Auskunft verweigert, würde ich mich zuerst ans OA wenden.
Sollte doch ein vernünftiges Gespräch zustande kommen, prima, umso besser.Aber ich würde schon deutlich machen, dass ich nicht gewillt bin, weitere Attacken auf meinen und andere Hunde hinzunehmen .
Wir haben auch so einen Fall hier im Dorf , auch ein DSH , auch ständig unangeleint, mit nem kleinen Hund dabei, der DSH greift alles an, was in die Nähe kommt.
Unserer hat zum Glück inzwischen was dagegenzusetzen ( als Junghund wurde er angefallen durch den DSH und nur unser sofortiges und entschlossenes Eingreifen ( mein bärenstarker Mann war glücklicherweise mit dabei, allein mit mir wäre unser Hund wahrscheinlich verloren gewesen, die HH kam " später" dazu und sagte nicht viel ...) haben wir ihn unverletzt da rausholen können!
Ein Polizeihund ist eine Waffe und ist mit genau der gleichen Sorgfalt " aufzubewahren"!!!
Zumindest MEINE Meinung .... -
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Da da keine Leinenpflicht herrschte und Deine Hündin "nur" einen großen Schreck bekommen hat, auf welcher Grundlage soll der Hund jetzt ordnungswidrig gehandelt haben und ab jetzt bitte schön mit Maulkorb an die Leine?!
Ist das eine ernsthafte Antwort?
Soll ich erst warten bis ein Hund ernsthaft verletzt ist? Werden diensthunde nicht auch Mannschaft gemacht? Wenn jemand seinen Hund nicht unter Kontrolle hat sollte man sein Hirn einschalten, auch ein Polizist!Sent from my iPhone using Tapatalk
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Mich würde nur interessieren was passiert wenn ich mich bei der Polizei über diesen "Ordnungshüter" beschwere. Will ja nich dass die Hunde eingeschläfert werden...
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Dein Interesse wird wohl nur bei der Polizei nach deiner Beschwerde gestillt werden können.
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Ist das eine ernsthafte Antwort?
Soll ich erst warten bis ein Hund ernsthaft verletzt ist? Werden diensthunde nicht auch Mannschaft gemacht? Wenn jemand seinen Hund nicht unter Kontrolle hat sollte man sein Hirn einschalten, auch ein Polizist!Nicht der Hund hätte ordnungswidrig gehandelt , sondern der Halter. Wenn es sich nur um einen einmaligen Vorfall "Pöbeln ohne Verletzung" gehandelt hätte, wäre die Frage der Ordnungswidrigkeit schwierig, bzw. dies als Ordnungswidrigkeit zu belegen (Geht beim Pöbeln wirklich eine Gefahr aus oder nicht?). Da es sich aber (a) um einen Verfall mit Verletzung und (b) wohl einen bereits auffälligen Hund handelt, ist es etwas anderes.
Es fehlen aber wichtige Infos: In welcher Kommune (Gemeinde, Stadt, Kreis) ist der Vorfall passiert? Zu welchem Bundesland gehört sie?
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Da es sich aber (a) um einen Verfall mit Verletzung und (b) wohl einen bereits auffälligen Hund handelt, ist es etwas anderes.
Es fehlen aber wichtige Infos: In welcher Kommune (Gemeinde, Stadt, Kreis) ist der Vorfall passiert? Zu welchem Bundesland gehört sie?
Bisher kann ich nicht herauslesen, dass die junge Hündin bei einem TA vorgestellt wurde, lediglich die Schramme wird genannt.
Alleine das reine niederschreiben
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Ist aber schon öfters vorgekommen dass seine Hunde andere gebissen haben.
...hier im Thema, macht doch einen Hund -auch kein Polizeihund- zu einem bereits auffälligen Hund
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Diensthunde sind übrigens auch nur Hunde. Egal wie oder was da auf einem Platz oder während Übungen trainiert wird. Ein Hund der im Schutzdienst geführt wird (und "Mannscharf" gemacht wird), wird dadurch nicht automatisch gefährlicher.
Mein Problem an diesen Schilderungen: Ich war nicht dabei. Ich kann nicht nachvollziehen weshalb die Hündin die Möglichkeit hatte, den anderen Hund zu packen und aus welchem Grund sie dies gemacht hat. Erst vorgestern hat mein Rüde einen anderen recht rüde (sorry fürs Wortspiel) zusammengeschissen. Da der andere leichter und kleiner war (und ist, denn er lebt tatsächlich noch ), haben Leute bestimmt auch das Schlimmste gedacht. Dabei war die Besitzerin des anderen Hundes ganz cool und mein Rüde hat ihn zusammengefaltet, weil der andere Rüde meine Hündin "dumm angemacht" hat. Deswegen wurde er von meinem Rüden diszipliniert und es hätte durchaus auch zu einer Schramme kommen können, ohne das da wirklich eine Beschädigungsabsicht hinter stand.
Zum Zweiten bereiten mir Aussagen wie "Sie haben schon mehrmals gebissen" Kopfschmerzen. Wurde das alles irgendwie dokumentiert, oder sind das nur Geschichten, die dem Bruder der Freundin und deren Freundes und von der Tante des Onkels aus erste Ehe passiert sind?
Unterm Strich: Ich denke wenn es hier wirklich um eine ernsthafte Absicht gegangen wäre, wäre der Welpe schwerer verletzt. Eine Schramme ziehen die sich auch schon mal beim Spielen zu.
Ich kann verstehen, dass man sich in einer solchen Situation erschrickt. Aber man sollte halt nicht vergessen, dass es sich immer noch um Hunde handelt. Das sich der andere Hundehalter vielleicht uneinsichtig gezeigt hat ist blöd. Aber deswegen würde ich persönlich kein Fass aufmachen. Mir und meinen Hunden ist es schon ein paar Mal passiert, dass es zu einem Übergriff kam. Aber solange da keine wirklich beschädigende Absicht hintersteckt, ist das für mich abgehakt. Auch da haben sich nicht immer alle Besitzer "einsichtig" gezeigt.
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Bisher kann ich nicht herauslesen, dass die junge Hündin bei einem TA vorgestellt wurde, lediglich die Schramme wird genannt.
Das mit dem TA habe ich auch nicht behauptet. Aber zwischen "Jagen" und "Jagen mit Verletzung" (wobei ich auch eine Schramme als, wenn auch leichte, Verletzung betrachte) ist schon ein wesentlicher Unterschied.
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Alleine das reine niederschreibenhier im Thema, macht doch einen Hund -auch kein Polizeihund- zu einem bereits auffälligen Hund
Stimmt. Macht aber den Halter zu einem auffälligen Halter -- er ist halt mehrfach Leuten aufgefallen. Ich meinte nicht unbedingt "auffällig" im Sinne von Hundeverordnungen etc. (Gibt es dafür einen besseren Begriff?)
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Nochmal:
In welcher Kommune (Gemeinde, Stadt, Kreis) ist der Vorfall passiert? Zu welchem Bundesland gehört sie?
Es gibt nämlich deutliche Unterschiede im Recht!
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Nochmal:
In welcher Kommune (Gemeinde, Stadt, Kreis) ist der Vorfall passiert? Zu welchem Bundesland gehört sie?
Es gibt nämlich deutliche Unterschiede im Recht!
Profil + Postleitzahl + Google= du weißt es. ;DBTW: Welches Recht und für was eigentlich? Wirklich zu Schaden gekommen ist doch hier niemand?
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Stimmt. Macht aber den Halter zu einem auffälligen Halter -- er ist halt mehrfach Leuten aufgefallen. Ich meinte nicht unbedingt "auffällig" im Sinne von Hundeverordnungen etc. (Gibt es dafür einen besseren Begriff?)
Und das weisst du so genau, dass er mehrfach Leuten aufgefallen ist?
Ob die TS nun zum Vet-Amt oder der Polizei direkt geht, an beiden Stellen zählen Fakten, belegbare Fakten.
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