Verständnisfrage Ordnungsamt
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@ Wutzdog- siehe oben. Wenn der Hund nicht absichtlich auf den anderen gehetzt wird, oder zumindest die Verletzung des Hundes billigend in Kauf genommen wird, ist der subjektive Tatbestand der Straftat Sachbeschädigung nicht erfüllt, es liegt KEINE Sachbeschädigung vor.
Das hat auch nichts mit öffentlichem Interesse zu tun...*grml*
mein Tipp: Bei Rechtsfragen jemanden fragen, der sich auskennt. Bei den juristischen Halbwahrheiten die in Foren so rumgeistern kann ich bloß den Kopf schütteln.
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Hallo,
finde ich wirklich interessant! Wenn also einer sein Auto auf abschüssiger Strasse abstellt und es unabsichtlich nicht gegen Abrollen sichert, dieses dann in meinen Wagen rollt, ist das keine Sachbeschädigung? ...und wenn er das sieben mal hintereinander macht gilt es immer noch als unabsichtlich? Naja, wen wunderts ...!
Selbst wenn es keine Sachbeschädigung nach dem siebten mal seine sollte, so muss er den - durch sein Handeln/Nichthandeln - verursachten Schaden doch bezahlen oder...?
Würde mich wirklich interessieren.
Ich hatte es so verstanden, dass der Hund schon mehrfach den Zaun überwunden hatte um dann den Hund zu beschädigen - dann ist der Zaun wohl nicht hoch genug, um den Hund von seinem Vorhaben abzuhalten.
Ich hatte ja bereits gesagt, dass ich ihn nicht zu meinem Hund kommen lassen würde und mich gegen die Beschädigung meines Eignetums wehren würde. Dann wäre es eine Situation "Hund gegen Mensch" ...und dann könnte man weitersehen ob da nicht ein öffentliches Interesse besteht. Wenn ich es verhindern könnte würde ich (mit allen Konsequenzen) versuchen meinen Hund nicht zu involvieren.Natürlich würde ich im Zweifel einen Juristen fragen - bin ja schließlich selbst keiner (glaube aber ein relativ "normales" Empfinden dafür zu haben was "recht" und was "ungercht" ist - was ja nicht immer heißt recht zu bekommen ). Deshalb kann ich hier ja auch nur meine Meinung wiedergeben!.
Tschüss und viele Grüße
Ralf -
Vielleicht hat das OA ja die Nachbarn angeschrieben. Aber ohne Beweise können die natürlich wenig unternehmen.
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Zitat
Hallo ich habe da mal ne Frage und zwar habe ich einen 6monate alten
Mischling von einem bekanntlichem lesbenpärchen übernommen
Weil sie einfach nicht mit dem hund klar kamen und sich nur um ihren eigenen
Popo gekümmert haben was der hund wollte oder bräuchte war total egal
So nun wollen die beiden auch noch Geld von mir für den Hund haben
Obwohl ich mittlerweile raus bekommen habe das der hund garnichgeimpft
Oder gechipt weder entwurmt wurde
Also haben die auch kein weiters geld bekommen 2tage danach
Stand das ordnungsamt vor meiner Tür und sagten es läge eine Beschwerde
Vor das ich den hund noch nicht beim Tierarzt gemeldet habe
Dies ist jetzt alles geklärt worden habe auch eine gegen beschwerde
Eingereicht da die noch eine katze zuhause haben um die sich genau so wenig
Gekümmert wird und nicht täglich fressen hat und vieles mehr.Den Hund meiner eltern haben die auch mit da rein gezogen und das find ich echt
Ne saurrei da meine Eltern und deren hund nichts damit zutun habenMeine frage ist nun kann man da nicht was machen wegwn Steuerhinterziehung oder sonst was
Da die denn hund nicht angemeldet haben nicht geimpft haben und dann noch geld
Für den hund zu nehmen weil vorher gesagt wurde er ist geimpft und entwurmt man müsste nur chip
Selber machen lassenWas denkt ihr dazu
Lg MohPussy
Noch mals guten abend so wie ich das sehe könnte mir wohl noch niemand weiter helfen
Also ich würde mich echt noch über eure Meinung dazu freuen und eventuelle tipps von euchDanke schönen Abend noch
Lg MohPussy -
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@ Wutzdog: Beim siebten Mal würde ich ihm vermutlich einen Versicherungsbetrug unterstellen *g* Das mit dem Vorsatz kann ich nicht in wenige Sätze fassen, bin ja auch selbst kein Jurist Grundsätzlich ist ein Versehen einfach kein Vorsatz, auch wenns ein blödes Versehen ist. Ist auch oft schwer zu unterschieden und vor allem nachzuweisen, da es ja teilweise rein auf die innere Einstellung des Täters ankommt.
Natürlich haftet der Verursacher trotzdem für sämtliche durch ihn verursachte Schäden! Aber das ist Zivilrecht und hat mit Strafrecht- und Polizei- nix zu tun. Die Polizei kann dir höchstens die Personalien desjenigen übermitteln, von dem du Schadensersatz forderst.Mohpussy- wo ist das Problem? Du hast den Hund doch schon- wenn die Geld haben wollen, aber es keinen Kaufvertrag und nix gibt, was sollen die da schon machen? Mach doch nächstes Mal ein eigenes Thema auf, sonst wird das hier sehr unübersichtlich, und ich verstehe auch niciht so ganz was du eigentlich wissen willst- nicht böse gemeint!
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Ist zwar schon etwas älter der Thread aber dennoch:
Nach meiner Erfahrung handelt die OÄmter ziemlich uneinheitlich. Es gibt solche die den Halter ermahnen, solche, die nichts tun. Solche, die den Melder informieren, solche die das nicht tun.
Ich habe in der Vergangenheit drei Mal das OA informiert, wenn ich erleben musste, dass von fremden Hunden eine Gefahr ausgeht.
1. Hundeangriff auf meine altersschwache angeleinte Schäferhündin durch freilaufenden Hund
2. Nächtliche Jagd auf meine Schafe durch fremden Hund
3. Zweimal freilaufender agressiver Hund gegen meinen angeleinten Welpen (einmal davon auf dem eigenen Grundstück)Gemeldet, da ich die Halter kannte - nie wieder was davon gehört. Möglicherweise haben die die Halter noch nicht mal ermahnt, wovon ich mal stark ausgehe. Faulheit, Desinteresse, irgendwas wird das sein.
Massnahmen - keine.Es gibt aber andere OÄ, die da transparenter reagieren, die Bandbreite behördlichen Verhaltens ist da beliebig. Kommt eben drauf an, auf den Fritzen.
LG
Prunus -
Nochmal zu der Straftat-Sache:
Wenn ich erfahre, dass mein Hund meinen Zaun überwunden und einen anderen Hund verletzt hat und ich den Zaun daraufhin NICHT erhöhe und auch sonst keine Gegenmaßnahmen ergreife und es passiert wieder und wieder und ..... Dann nehme ich doch die Sachbeschädigung "billigend in Kauf" - oder etwa nicht??? -
In Kauf nehmen. ja. Aber billingen tust du das Verhalten deines Hundes deshalb noch lange nicht. hmpf....darüber kann man stundenlang diskutieren und kommt nie zu ner eindeutigen Lösung, im Zweifelsfall käme es vermutlich einfach auf den jeweiligen Richter/Staatsanwalt an. Deshalb- vor Gericht und auf hoher See bist du in Gottes Hand
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Je mehr Hundehalter immer gleich das Ordnungsamt anrufen, umsomehr Vorfälle werden da registriert.
Weil in München innerhalb eines Jahres sich die Zahl der Vorfälle verdoppelt hat...haben wir jetzt innerhalb der Stadtmitte eine Leinenpflicht für alle Hunde über 50cm und bestimmte Rassen ( Boxer sind auch dabei)...hätten sich die Hundehalter nicht so oft gegenseitig übereinander beschwert...dann hätten wir die nicht!
Nur mal so zum Nachdenken.
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