Vom Gesetz her zubeissen?
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Hallo
Es ist so, ich lebe in einer nicht ganz so sozialgelegenen Schitcht, und da kommt es auch öfftersmal zu Prügeleien. Mich macht eigentlich niemand an, weil ich meinen Pitbull immer dabei habe. Aber gestern Abend bin ich kurz in einen Laden und musste den Hund draussen anbinden. Etwa 15 Meter entfernt. Als ich wieder rauskam, kamen gleich zwei gelichaltrige aus meinem Virtel auf mich zu, und wollten meine Uhr haben. ich konnte dann etwas distanz gewinnen und den Hund anmich nähmen. Dann sind die beiden schnell weg.
Jetzt wollte ich fragen wie weit darf der Hund vom Gesetzt gehen. und vorallem kann ich mir vorstellen dass die Polizei bei einem Pitbull strnger wären, als bei einem Beauceron, oder?
Also angenohmen, paar Typen am Freitagabend in der Nacht kommt auf mich zu und die haben alle schon was getrunken und sind vlt. in Prügellaune. und sie bedrohen mich. Darf dann mein Hund beissen, oder muss er warten bis sie Handgreiflich werden. und wie ist das wenn mir einer dan nichtsahnend eine Faus gibt, spätestens dan sollte der Hund doch reinschreiten, oder sieht das dass Gesetz nicht so?
Und wie ist dass, einer einem einfach mit einem Messer bedorht und sagt gib dein Geld? Darf man den Hund loslassen?Frage dass,weil ich meine Hunde gern habe und nicht wil dass sie dan plötzlich eingeschläfert werden weil sie irgendeinen Typen zerbeissen, der mit Messer oder Schlagring aauf mich losgeht.
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Komisch. Ich muss mal wieder in die Schweiz, wenn man da in den "Assivierteln" Tennisplätze und Swimmingpools hat, von denen du ja heute auch schon geschrieben hast, will ich mal sehen wie es da in den guten Vierteln aussieht.
Sorry fürs Offtopic. Irgendwie kann ich deine Beiträge nicht ernst nehmen. Und mit der Rehtslage in der Schweiz kenne ich mich leider nicht aus
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Hey,
Vom Gesetz her, darf er gar nicht zubeissen. Nicht einmal dann, wenn jemand bei dir zu Hause einbrechen würde. Auch nicht, wenn dich jemand bedroht. Knurren darf er allerdings sehr wohl.
Wenn dich jemand anzeigt, dann wirst du als Halter allerdings auch eher eine Auflage z.B. Leinenzwang oder ähnliches bekommen, als jemand mit einem, ich sag mal pauschal kuschelig ausehendem Hund.Ich weiß allerdings nicht, was passieren würde, wenn ein Hund in einer für seinen Besitzer wirklich bedrohlichen Situation zubeissen würde, das käme wohl sehr auf den jeweiligen Richter an. Ich denke auch, das die meisten Hunde tatsächlich zubeissen würden, wenn sie ihre Bezugsperson in Gefahr sehen.
LG
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Zitat
Komisch. Ich muss mal wieder in die Schweiz, wenn man da in den "Assivierteln" Tennisplätze und Swimmingpools hat, von denen du ja heute auch schon geschrieben hast, will ich mal sehen wie es da in den guten Vierteln aussieht.
Sorry fürs Offtopic. Irgendwie kann ich deine Beiträge nicht ernst nehmen. Und mit der Rehtslage in der Schweiz kenne ich mich leider nicht aus
Ich glaube in der Schweiz gibt es algemein keine richtigen Ghettos so wie in DE. Und Assi würde ich das nicht nennen, weill mitlerweile in jeder Gegend wo es Jugendliche und so gibt, auch solche Probleme gibt. ist halt die Jugend von heute, mich stört es nur wenn mir jemand meine Uhr klauen will.
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Zitat
Ich glaube in der Schweiz gibt es algemein keine richtigen Ghettos so wie in DE. Und Assi würde ich das nicht nennen, weill mitlerweile in jeder Gegend wo es Jugendliche und so gibt, auch solche Probleme gibt. ist halt die Jugend von heute, mich stört es nur wenn mir jemand meine Uhr klauen will.
Uiuiuiuiui.....
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Ist nur Hörensagen, also absolut ohne Gewähr, aber so wie ich das verstanden habe, darf man sich in Notwehr mit dem nächst höheren Mittel verteidigen, das einem zur Verfügung steht. Und wenn das der Hund ist, dann darfst du auch ihn "nutzen".
Nach dieser Auslegung würdest du also wohl nicht belangt werden. Was allerdings mit dem Hund wäre, das kann ich absolut nicht sagen -
Hier im Forum hüpfen ja auch ein paar Juristen rum,vielleicht weiß da einer/eine mehr?
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Folgende situation:
Ich konnte nicht schlafen u bin darum noch mal eine runde mit den hunden gegangen, war irgendwas zwischen 1-2°°h.
Hunde standen alle hinter einem gebüsch u haben geschnuppert als plötzlich ein betrunkener typ ankam u begann mich zu beschimpfen, mit den armen zu fuchteln usw (der wollte mich nicht ausrauben sondern einfach besoffen stánkern).
Passiert ist zum glück nicht's weil die hunde das natürlich bemerkt haben, sofort zu mir gerannt sind, sich alle vor mich gestellt u den gaaanz böööse (. :aufsmaul: ) angenurrt haben.
Daraufhin hat ihn augenblicklich der mut verlassen u er ward nicht mehr gesehen.....Ich hab mir dann aber die gleiche frage wie du gestellt u einen befreundeten polizisten befragt.
Er hat gesagt, wenn der jenige dir nicht's weiter tut (zn nur pöbelt), darf dein hund knurren u/od bellen, aber sonst nix.(also kein hin-/anspringen, u schon gar nicht schnappen od beissen!)
Sollte der aber auf dich losgehen, darf dein hund dich sehr wohl verrteidigen (ähnlich wie wenn du dich selbst verteidigst).
Aber: der muss schon wieder aufhören!!
Also ein 'wenn der den zerfleischt' zählt da nicht mehr dazu!!
Er sagte auch das es wichtig ist, das du nach so einem vorfall sofort die polizei verständigensollst (od halt hin gehen), um davon zu berichten, anzeige gegen den angreifer zu erstatten usw.
Wenn nämlich nicht, u der wäre schneller dort als du, könnte der ja behaupten, er ist zb ganz friedlich auf einer bank gesessen u dein hund hat ihn im vorbei gehen einfach so angegriffen.Ich komme aus der nähe von wien, wie das anderswo ist weiß ich natürlich nicht.
Notwehr gibs ja überall, aber wie das wo ausgelegt wird, keine ahnung. -
So sieht's aus dAlis. Ein Hund darf sein Herrchen sehr wohl verteidigen. Der Angriff darf aber nur der Abwendung des Angriffes dienen, das heißt der Hund sollte den Angreifer dingfest machen und nicht wie eine Bestie zerfleischen.
Es wäre ja auch ein Trauerspiel, wenn es nicht so wäre, oder? Dann hätte ich das Vertrauen in das Gesetz schon längst verloren! :curse:
MfG Switched
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Ich würde eher versuchen, ohne Einsatz des Hundes aus der Situation zu kommen.
Ja, es gibt die Notwehr, aber dafür muss das Mittel angemessen sein, d.h. es muss das mildeste Mittel sein und muss geeignet sein, den Angriff zu unterbrechen.
Demnach ist es ganz bestimmt nicht angemessen, wenn dein Hund beißt, wenn du nur bedroht wirst, und wenn du von einem schmächtigen Menschen geschlagen wirst und du selber eher kräftig ist, ist der Hundebiss wohl auch nicht das mildeste Mittel. Außerdem dürfte der Hund dafür höchstens nur einmal kurz zu packen, eben nur, um den Angriff zu unterbrechen, damit es noch ein angemessenes Mittel sein könnte.Und das ist dann eben auch nur die strafrechtliche Seite, inwieweit der Hund Auflagen bekommen kann, kann ich nicht sagen, das wäre dann eher ein Teil des öffentlichen Rechts.
Mal abgesehen davon, wird in der Schweiz möglicherweise wieder etwas anderes als hier in Deutschland gelten und die Situation könnte dementsprechend dort schon wieder ganz anders bewertet werden.
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