Vom Gesetz her zubeissen?
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Hier im Forum hüpfen ja auch ein paar Juristen rum,vielleicht weiß da einer/eine mehr?
Kein Jurist, der noch alle Latten am Zaun hat, wird sich zu sowas äußern.
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Kein Jurist, der noch alle Latten am Zaun hat, wird sich zu sowas äußern.
Warum nicht?Ist doch alles anonym hier...
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Warum nicht?Ist doch alles anonym hier...
Weil die dann in Teufels Küche kommen, so etwas ist nämlich verboten. Und Anonym ist das Netz bei Weitem nicht.
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Kein Jurist, der noch alle Latten am Zaun hat, wird sich zu sowas äußern.
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Ich würde eher versuchen, ohne Einsatz des Hundes aus der Situation zu kommen.
Ja, es gibt die Notwehr, aber dafür muss das Mittel angemessen sein, d.h. es muss das mildeste Mittel sein und muss geeignet sein, den Angriff zu unterbrechen.
Demnach ist es ganz bestimmt nicht angemessen, wenn dein Hund beißt, wenn du nur bedroht wirst, und wenn du von einem schmächtigen Menschen geschlagen wirst und du selber eher kräftig ist, ist der Hundebiss wohl auch nicht das mildeste Mittel. Außerdem dürfte der Hund dafür höchstens nur einmal kurz zu packen, eben nur, um den Angriff zu unterbrechen, damit es noch ein angemessenes Mittel sein könnte. . .Ich hab ja dazu geschrieben, 1. gilt das nicht wenn man nur zb angepöbelt wird (od der angreifer nur halb so viel wiegt wie ich selbst) u 2. muss der hund auch wieder loslassen!
Also zb in den arm schnappen u net den arm abreissen!! -
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Wieso sollte es für einen Juristen verboten sein sich zum Thema Notwehr zu äußern?!
Das kannste in jedem Lehrbuch, Skript oder Internet nachlesen.
Mal ganz nebenbei gibt es spezielle Juraforen in denen solche und ähnliche Themen diskutiert werden.
Das Problem sehe ich eher darin dass es sich bei Notwehr um ein komplexes, sehr einzelfallabhängiges Thema handelt, dass mal nicht mit zwei Sätzen abgehandelt ist.
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