Leinenpflicht im Wald? (Sachsen)
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Hallo, aus gegebenem Anlass habe ich hier mal eine Frage:
Wie sieht es denn eigentlich mit der Leinenpflicht im Wald in Sachsen aus? Im Landeswaldgesetz kann ich nichts darüber finden was es hier regeln würde.
Ich lass meine Hunde im Wald immer frei laufen (außer wenn uns Jemand entgegenkommt, dann kommt die Leine ran). Muss dazu sagen die jagen nicht, wildern nicht und hören so auch recht gut. Nur der kleine ist jetzt mit 1Jahr etwas am austesten, muss dafür aber dann auch öfter an der Leine bleiben.Hatte vorhin eine Disskusion mit jemanden der nicht aus Sachsen ist, und sie behauptete ich würde mich über geltende Gesetze hinweg setzen...da frag ich mich bloß: wo denn? Kann ja sein das es in anderen Bundesländern verboten ist, aber wie gesagt hier kann ich darüber nichts finden. Oder irre ich mich?
Ich vertrete aber auch die Meinung das man sich doch nicht überall an Leinenzwang halten kann. Wie sollte man einem Hund da ne ordentliche Haltung ermöglichen wenn man ihn immer nur an ner 2m Leine rumzerrt (oder umgekehrt).
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in Sachsen-Anhalt wüsste ich nichts von einer Leinenpflicht. Und wenn deine Hunde so gut hören ,ist ja auch alles in Ordnung.. die üblichen Aufreger
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Kann es sein das die Brut- und Setzzeit gemeint war? Habt ihr sowas in Sachsen? Hier in Niedersachsen müssen alle Hunde bis zum 15. Juli angeleint sein.
Liebe Grüße
Elke
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Wie das mit dem Hund im Wald ist, wird von den einzelnen Ländern geregelt, und unterscheidet sich deshalb stark von Land zu Land.
Derzeit ist wohl Brut- und Setzzeit; deren Bedeutung (und auch genaue Grenzen) variieren ebenfalls von Land zu Land (und teilweise auch von Kommune zu Kommmune).In Sachsen-Anhalt sagt übrigens die Feld- und Forstordnungsgesetz (FFOG) von 1997 in § 10 (2): "Hunde sind in der Zeit zwischen dem 1. März und dem 15. Juli anzuleinen.". Prinzipiell dürfen in LSA Hunde im Wald von Jägern erschossen werden, " es sei denn, daß sich der Hund innerhalb der Einwirkung seines Herrn befindet" (§ 31 Landesjagdgesetz für Sachsen-Anhalt Vom 23. Juli 1991).
In Sachsen haben Jagdberechtigte das Recht, "wildernde Hunde und streunende Katzen zu töten, es sei denn, dass sich der Hund nach erkennbaren Umständen nur vorübergehend der Einwirkung seines Herren entzogen hat." (§ 44 Sächsisches Landesjagdgesetz).
Nur, um mal so die Unterschiede zu nennen. Zwischen "Wald" und "Naturschutzgebiet" (ggf. auch "Landschaftsschutzgebiet") dürfte es auch unterschiedliche Regelungen geben.
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Also selbst hier in Brandenburg, wo es eigentlich eine recht moderate Hundehalterverordnung gibt, ist im Wald theoretisch Anleinpflicht, was aber wohl wiederrum im Jagdgesetz steht. Ich blick da nicht mehr durch und verlasse mich da nur noch aufs Bauchgefühl, denn wie bereits gesagt, wenn ich mich an alle Vorschriften halte, dann dürfte ich den Hund gar nicht mehr von der Leine lassen, was dann meiner Meinung nach mit dem Tierschutzgesetz kollidiert, auf welches ich mich im Ernstfall versuchen würde zu berufen. Ich meine jetzt Anzeige oder ähnliches.
Aber innerhalb deines Einwirkbereiches darf der Hund def. nicht geschossen werden...und wenn du sagst, die jagen nicht, dann mach weiter wie bisher.
Wir sind auch schon in der sächsischen Schweiz unterwegs gewesen, als uns da die Ranger entgegen kamen, habe ich den Hund rangerufen, die Ranger haben gelächelt und gut war. Vielleicht hatten sie einen besonders guten Tag :-P, oder sie sind da wirklich entspannt, was den/uns Sachsen zuzutrauen ist ;-). -
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Bei uns (in Niedersachsen) steht es in der Verordnung der jeweiligen Gemeinde. Das ist nämlich von zu Gemeinde teilweise unterschiedlich. Guck doch viell. mal auf deren Seite im Internet.
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Zitat
Hallo, aus gegebenem Anlass habe ich hier mal eine Frage:
Wie sieht es denn eigentlich mit der Leinenpflicht im Wald in Sachsen aus? Im Landeswaldgesetz kann ich nichts darüber finden was es hier regeln würde.
Ich lass meine Hunde im Wald immer frei laufen (außer wenn uns Jemand entgegenkommt, dann kommt die Leine ran). Muss dazu sagen die jagen nicht, wildern nicht und hören so auch recht gut. Nur der kleine ist jetzt mit 1Jahr etwas am austesten, muss dafür aber dann auch öfter an der Leine bleiben.Hatte vorhin eine Disskusion mit jemanden der nicht aus Sachsen ist, und sie behauptete ich würde mich über geltende Gesetze hinweg setzen...da frag ich mich bloß: wo denn? Kann ja sein das es in anderen Bundesländern verboten ist, aber wie gesagt hier kann ich darüber nichts finden. Oder irre ich mich?
Ich vertrete aber auch die Meinung das man sich doch nicht überall an Leinenzwang halten kann. Wie sollte man einem Hund da ne ordentliche Haltung ermöglichen wenn man ihn immer nur an ner 2m Leine rumzerrt (oder umgekehrt).
Seit dem 01.09.2012 gibt es in Sachsen ein neues Jagdgesetz, das den Abschuss von Hunden verbietet.
http://www.rincke-ruebartsch.de/index.php?id=59
Hier steht auch drin, dass es in Sachsen keinen generellen Leinenzwang im Wald gibt.
http://www.fdp-sachsen.de/onli…80B495869C12579FA00458A91
Ich würde sagen, dass du dich völlig im Recht befindest.
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Danke für Eure Antworten. War meine Vermutung also richtig das ich nichts falsch mache.
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