Wann darf ein Hund beissen ??

  • Hallo liebe Foris,


    ich bin gerade ziemlich durch den Wind.


    Wir saßen gerade im Auto, Inge auf der Rückbank....
    Vor mir scherte ein Mann ein was mich zu einer Vollbremsung zwang aus reflex habe ich gehupt.


    Der Mann blieb stehen und kam an mein Fenster wo er mich heftigst beleidigte ..
    (Inge (HSH) war auf der Rückbank und bellte schon woraufhin ich ihn bat sich zu entfernen und ihm sagte mein Hund beschütze mich er möge sich beruhigen und weiterfahren.


    Das heizte ihn noch mehr an und er packte mich an der Schulter...


    Inge ist sofort nach vorne gestürmt und biss in seinen Arm...Besser gesagt in seinen Pulliärmel.


    Er sagt er zeige mich an und ich hätte einen bissigen Hund....Danach ist er davon gerast...


    Muss ich mit einer Anzeige rechnen????Geht sowas überhaupt???
    Er hat doch ins Auto gefasst...


    Habe ein bisschen Angst, da ich auf solch einen Stress wirklich keine Lust habe...


    Inge hat noch nie gebissen, sie wollte einfach beschützen :dead:

  • Hast du denn mitbekommen, ob er sich dein Nummernschild notiert hat? Falls nicht, kann er dich doch gar nicht anzeigen, war dann wahrscheinlich nur so ein Spruch ;) Falls doch, bräuchte er aber vermutlich Zeugen, kann ja nicht jeder irgend etwas behaupten. Wie es rechtlich aussieht weiß ich nicht. Es heißt ja immer, dass ein Hund nie beißen darf, egal was passiert ...da gibt es aber auch schon gegenteilige Urteile.
    Ruhig Blut, vermutlich wird nix kommen, was auch, ist ja nicht wirklich was passiert ;)

  • Ein Urteil, von meiner Freundin miterarbeitet, deswegen ausführlichst erzählt bekommen (kann es aber leider nicht untermauern):


    Hund ist im Garten, Besoffener beugt sich drüber, Hund beißt.


    Er zeigt den Hundebesitzer an. Hundebesitzer bekommt recht, weil Hund auf gesichertem Grundstück gewesen, auf dem der Besoffene nix zu suchen hat.


    Kann mir also gut vorstellen, daß er so gar keine Handhabe gegen dich hat, da es innehalb deines Wagens, in dem er nix zu suchen hat, passiert ist.


    Und ich meine auch gehört zu haben, wenn ein Hund zur Verteidigung beißt liegt das Recht bei dem Hundehalter.
    Ich glaube du brauchst dir nicht allzugroße Sorgen machen, wünsche ich dir auf jeden Fall.

  • Hi!


    Rein theoretisch KÖNNTE er mit einer Anzeige Recht bekommen und es könnte sogar sein, je nach Bundesland, dass du für Inge Auflagen bekommst. :/
    Es ist ja sogar so, dass jemand, der bei dir zu Hause einbricht und von deinem Hund gebissen wird, Anzeige erstatten könnte. Der wäre natürlich schön blöd, aber nach deutscher Rechtssprechung bekäme er ziemlich wahrscheinlich Recht.


    Ein Hund hat immer und jederzeit so gesichtert zu sein, dass von ihm keine Gefahr ausgeht. Egal ob in der U-Bahn, in deinem Auto oder auf deinem Grundstück.


    Stell dir mal vor es wäre ein Kind gewesen welches aus irgend einem anderen Grund ins Auto gegriffen hätte. Woher weißt du, dass Inge nicht auch dann meint, dich beschützen zu müssen?!
    Schutztrieb schön und gut ... brenzlig wirds, wenn der Hund anfängt selbsständig zu handeln und dann womöglich Situationen falsch interpretiert (einer Freundin mit ihrem Russen passiert ... kam GsD nichts von weil die Gebissene eine Bekannte war, aber trotzdem nicht schön)

  • Zitat

    Ein Urteil, von meiner Freundin miterarbeitet, deswegen ausführlichst erzählt bekommen (kann es aber leider nicht untermauern):


    Hund ist im Garten, Besoffener beugt sich drüber, Hund beißt.


    Er zeigt den Hundebesitzer an. Hundebesitzer bekommt recht, weil Hund auf gesichertem Grundstück gewesen, auf dem der Besoffene nix zu suchen hat.


    Ach echt? Ui, könnte ein Präzedenzfall werden :gut:

  • Es gibt ja einige Urteile, wenn der Hund im eigenen Haus einen Einbrecher stellt und gebissen hat. Manchmal bekommt der HH Recht und manchmal muß der HH zahlen. Hängt immer sehr vom jeweiligen Sachverhalten und wohl vom Richter ab.


    Ob nun schützen, oder nicht - du hättest im Vorfeld deinen Hund beruhigen sollen. So entsteht ein bißchen der Eindruck (für den Mann) du wüßtest das der Hund beißt und hast den Mann auch noch vorgewarnt.


    Beim nächsten Mal ist so einer Situation einfach Tür und Fenster geschlossen lassen. Man kann sich auch prima durchs geschlossene Fenster unterhalten. Ich wünsche dir, daß der Mann nur geblufft hat und keine Anzeige stellt.

  • Sollte er dich anzeigen, wird fraglich sein, wieso er ins Auto gefasst hat


    Zudem könntest du ihn anzeigen, da er dich bedroht hat und du Angst um dein Leben hattest, weil er so außer sich war :hust:

  • Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass der Typ so "dumm" ist ´ne Anzeige zu erstatten, dann müsste er ja zugeben, dass er die TS angepackt hat, was er ja auch nicht darf ...das könnte/würde ihn ja auch selbst in Konflikt bringen. Nee, da wird nix kommen ;) Falls doch, würde ich glatt ´ne Gegenanzeige machen, wegen Bedrohung und Gefährdung des Strassenverkehrs und wenn er Pech hat muss er zur MPU.

  • Zitat

    Sollte er dich anzeigen, wird fraglich sein, wieso er ins Auto gefasst hat


    Zudem könntest du ihn anzeigen, da er dich bedroht hat und du Angst um dein Leben hattest, weil er so außer sich war :hust:


    :gut:


    Ich würde mir da weniger Sorgen machen.

  • Wie das nun in diesem Einzelfall rechtlich aussehen mag, keine Ahnung. Immerhin hatte der Mann keinen triftigen Grund in Dein Auto zu fuchteln.


    Aber generell würde ich mir etwas mit Inge überlegen, wenn sie das Auto so vehement verteidigt. Ich habe Dich so verstanden, dass Inge ungesichert auf dem Rücksitz war (richtig?).
    Zum einen hast Du als Autofahrer die Pflicht, Deinen Hund im Auto zu sichern, da ein ungesicherter Hund ein Risiko darstellt (im Falle des Falles könnte Deine Versicherung auch versuchen, sich aus der Pflicht zu ziehen).


    Was ist bei einer Verkehrskontrolle, mit einem tobenden Hund?
    Was ist, wenn Du wirklich einen Unfall hast, und Retter können sich Deinem Auto nicht nähern?

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