sachsen-anhalt - listen-/gefährl. hund = todesurteil
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das tierschutzgesetz greift hier dann wohl nicht mehr - traurig
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ich kann es nich verstehen echt nicht ... es kann doch nich sein des einfach so über leben und tot entschieden werden kann wie irgendjemand das will .... und listen-/gefährlicher hund is ja auch falsch .. weil eigentlich sagen die ja das jeder hund der ein jahr im TH sitzt eingeschläfert werden darf .... ich könnt mich nur immer mehr drüber aufregen wie wir menschen so ticken ....
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Oh die armen Hunde, man oh man, was kommt denn als nächstes!!!!!
bescheuert, ehrlich!!!
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