Ziviler Ungehorsam
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Gleich vorweg:
** dies ist KEIN Beitrag, der zu strafbaren Handlungen aufruft!
** dies ist KEIN Beitrag, der Entscheidungen von Gemeinderäten über ihren Gemeindehaushalt in Frage stelltDieser Beitrag lädt die geschätzten DF-Mitforisti lediglich zu einem GEDANKENSPIEL ein:
Welche legalen Möglichkeiten zivilen Ungehorsams fallen uns ein, wie man seine hundehalterischen Zahlungspflichten erfüllen und zugleich die verwaltungstechnische Abwicklung eben dieses Haushaltspostens für Städte und Gemeinden so unwirtschaftlich wie möglich machen könnte?
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Ich geh mal mit ketzerischem Beispiel voran:
Wie wär's, die jährlichen 108 Eu in 108 Überweisungen mal 1 Eu zu tätigen
(oder entsprechend mehr Buchungsposten in entsprechend kleinerer Stückelung)?=============================
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Auf der Rechnung steht doch bestimmt "überweisen sie den GESAMTbetrag" bis zum... Ich denke damit is dann auch eine Zahlung gemeint!?!
Soll das sozusagen was bringen um die Hundesteuer abzuschaffen
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Zitat
"überweisen sie den GESAMTbetrag" bis zum...
bedeutet nur, dass der GESAMTbetrag bis zum ...(Datum)... bei denen eingegangen sein muss ...
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Finde ich albern. Dann lieber eine Petition oder Ähnliches auf die Beine stellen.
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Wie weit uns die völlig "un-albernen" Petitionen und Klagen vor den höchsten Gerichten bringen
und wie ernst sie genommen werden, haben wir ja gesehen ... -
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Zitat
Wie wär's, die jährlichen 108 Eu in 108 Überweisungen mal 1 Eu zu tätigen
(oder entsprechend mehr Buchungsposten in entsprechend kleinerer Stückelung)?Ist dem Amt ziemlich schnuppe, wage ich mal zu behaupten, da der Eingang von Zahlungen automatisch abgewickelt wird (via Computerprogramm) und dort nicht ein armer Verwaltungsangestellter sitzt, der diese per Hand eintippen darf.
Jedenfalls wird die Aufforderung zur Zahlung, die nicht in der erforderlichen Höhe bis zu einer gewissen Deadline eingegangen ist, ebenfalls automatisch generiert und - ebenfalls automatisch - in den Prozessablauf eines Mitarbeiters geschoben.
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Zitat
Ist dem Amt ziemlich schnuppe, wage ich mal zu behaupten, da der Eingang von Zahlungen automatisch abgewickelt wird (via Computerprogramm) und dort nicht ein armer Verwaltungsangestellter sitzt, der diese per Hand eintippen darf.
Stimmt. So lange das Buchungszeichen angegeben ist.
Was aber, wenn im Verwendungszweck nur steht "2014" oder "Hund" ???
oder das Buchungszeichen einen Zahlendreher hat ... oder eine Ziffer fehlt ... ???Dann muss wieder der/die "arme Verwaltungsangestellte" ran ... und es fängt an, für die Gemeinde wenn schon nicht unwirtschaftlich, dann wenigstens aufwändiger zu werden ...
Zumindest wenn genügend Zahlungsleistende in einer Gemeinde an der gleichen "Vergesslichkeit" leiden.
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Also -- wenn der Zahlungseingang weder durch den Betrag noch durch den Verwendungszweck zugeordnet werden kann, sondern ausschließlich durch Deinen Namen, dann wird da mal gar nichts gebucht (den Betrag hättest Du ja auch für irgendwas anderes dem Amt zahlen können), sondern Du bekommst artig eine Mahnung und darfst Deinem Geld hinterherlaufen --- wage ich mal zu behaupten.
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Moin,
lustige Vorstellung, aber tatsächlich ist es so, das auch PC Programme Meldung machen und das von Hand nachgearbeitet werden muss, wenn Zahlungsaufforderung und Zahlbetrag nicht überein stimmen - das macht Ämter aber so was von wuschig......
Oder einfach 99 Cent zu wenig überweisen,Begträge unter einem € sind, soweit ich weiß nicht einklagbar (das würde ich aber noch mal googeln, bei der DM war es definitv so) Da können sie mahnen - wie sie wollen, wobei solche Beträge wie Strafgebühren für Zahlungsverzug natürlich einklagbar sind.
Ich würde behaupten 108 Überweisung zu einem € bringt die voll durcheinander, vor allem, wenn das mehrere machen....
Sundri *belustigt*
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Zitat
--- wage ich mal zu behaupten.
Liest auch jemand mit, der nicht nur behauptet, sondern WEISS ???
Oder - noch besser! - eigene konstruktive Vorschläge mit uns teilt ???=========================
In unserem amtlichen Bescheid 2013 steht zum Beispiel nix davon, dass man bargeldlos zahlen MÜSSTE ...
Es fehlt lediglich der Hinweis auf eine eventuell doch vorhandene Barzahlungsmöglichkeit.
Das Dokument sagt nur "Zahlen Sie bitte bargeldlos!"Einer Bitte KANN man nachkommen ... MUSS aber nicht.
Oder? -
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