Bedenken des Vermieters ausräumen / vertragliche Angebote

  • Hallo zusammen,


    ich wohne in einem Mehrfamilienhaus, in dem es keine Hunde gibt. Das Verhältnis zu den Mitmietern ist super und keiner hätte etwas gegen eine Hundehaltung meinerseits. Ich hatte schon ein paar Gespräch mit den Nachbarn. Wir wohnen dort seit 5 Jahren, man kennt sich.


    Da ich schon einmal einen Hund hatte, selbständig bin und den Hunde immer an meiner Seite haben könnte, wäre die Zeit nun reif. Ein Dackel soll es werden (bin mit Dackeln aufgewachsen).



    Nun steht im Mietvertrag:
    "Tierhaltung in den Mieträumen ist ohne Einwilligung des Vermieters nicht gestattet. Dies gilt nicht für Kleintiere im Rahmen des vertragsmäßigen Gebrauches, wie Singvögel und Zierfische."


    Ich habe also meiner Vermieterin kontaktiert und ihr angeboten, dass wir einen Zusatzvertrag vereinbaren können, in dem ich mich für eventuelle Schäden durch die Hundehaltung voll haftbar erkläre. Mein Plan war es, so ihre Bedenken so auszuräumen, da sie immer riesen Angst vor Schäden am Boden hat. Der Fußboden ist ihr Heiligtum.
    Leider waren ihre Bedenken aber ganz andere (sie war/ist sehr nett):
    Sie meinte, sie hätte sehr schlechte Erfahrungen mit Hundehaltung gemacht, da es immer Streit zwischen den Mietern gegeben hätte. Sie hätte bei mir keine Bedenken, allerdings hat sie Angst davor, dass dann auch andere einen Hunde anschaffen würden und es "überhand" nimmt und wieder Streß gibt. Gegen rein hypthetische Bedenken ist leider schwer anzukommen.


    Grundsätzliche wären wir auch bereit für den Hundebesitz die Wohnung zu wechseln, was in München aber nicht mal einfach so gemacht ist :p


    Nun möchte ich noch einen Anlauf wagen und zerbreche mich den Kopf über mögliche Angebote/Argumente meinerseits:
    - ich hole bei den Mitmietern eine Erlaubnis ein?
    - ich erkläre mich dazu bereit, bei Problemen mit Mitmietern auszuziehen?
    - ????


    Was tun :( Hat jemand einen Tipp?



    Viele Grüße
    Seppolino

  • Was du durchaus anbringen kannst ist, dass es Urteile gibt, dass nur weil eine Partei eine Hundehaltungserlaubnis hat das nicht heißt, dass andere Parteien einen Anspruch auf Hundehaltung haben.
    Dein Vermieter kann also den anderen durchaus die Hundehaltung verbieten, auch wenn er sie dir erlaubt hat.

  • Es gibt, glaub ich, im Mietrecht bzgl. Hundehaltung nichts was es nicht gibt :)
    Im Zweifel mal bei der Mieterberatung nachfragen...

  • Ich würde mal bei dem Miterbund deiner Stadt nachfragen, manchmal gibts da auch schon gute Infos auf der internetseite!
    Aber wie ´lemming´geschrieben hat, kann der Vermieter einem Mieter die Haltung erlauben, dem anderen Mieter aber nicht. Und sei die Begrünung, dass man nicht zuviele Hunde im Haus haben will!
    Vieleicht kannst du dir auch die Mühe machen, alle Rechte des Vermieters zur Tierhaltung zusammen zu stellen, damit die Vermieterin sich in der Angelegenheit sicherer werden kann!

  • Ich habe mich selber noch nie wirklich darüber informiert aber eine bekannte Maklerin erzählte mir letztens, dass ein Vermieter seit der letzten Mietrechtsänderung grundsätzlich keine Haustiere mehr verbieten kann.
    Es ging darum, dass sie eine Wohnung nicht los wird, weil alle Interessenten einen Hund haben. O-ton:" Die leute sind ja auch so blöd und geben das gleich zu. Wenn der Mietvertrag unterschrieben ist und der Hund ist auf einmal da könnte ja niemand mehr was dagegen tun mit dem neuen Mietgesetz."


    Ob man dafür das gute Verhältnis zum Vermieter opfern möchte oder nicht ist widerum die andere Geschichte.
    Und ich garantier nicht dafür, dass es auch wirklich so ist weil ich keine Ahnung hab. Aber sie verdient immerhin ihr Geld damit...

  • Das was die Maklerin da sagt ist so nicht richtig.
    Man kann nicht mehr grundsätzlich Hunde- und Katzenhaltung verbieten, in jedem Einzelfall mit Begründung dagegen durchaus.

  • Meiner Meinung nach liegen keine Gründe vor, die Haltung zu verbieten. Schmutz und Abnutzung des Bodens reichen als Begründung nicht aus.
    Wenn die anderen Bewohner des Hauses nichts dagegen haben, darf sie es nach neuer Rechtssprechung pauschal nicht verbieten.
    Und ein anderer Hausbewohner kann sich auch nicht darauf berufen, dass jemand anderes einen Hund halten darf und er nicht, denn es kommt immer auf den jeweiligen Einzelfall an.





    Edit:
    http://www.immonet.de/service/wohnung-hund.html

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