Bedenken des Vermieters ausräumen / vertragliche Angebote

  • Ach, das bekommt sie sicherlich schon mit der Vermieterin hin :D
    Wenn der Hund ohne Zustimmung angeschafft wird, dann dreht sich der Spieß um, und die Vermieterin muss tätig werden und klagen.
    Dann kann man immer noch ausziehen.

  • Laut neuer Gesetzgebung darf man Hundehaltung gar nicht mehr verbieten. Da gibts ne neue Regelung.

  • Wissen wir, aber wenn der Vermieter trotzdem nein sagt, wir denken schon einen Schritt weiter :smile:

  • Kenne ich, aber es muss trotzdem abgewogen werden, der Einzelfall geprüft werden.
    Wenn sie dann aber immer noch nein sagt?? Dann muss man entweder vor Gericht, oder ausziehen, oder einfach einen Hund anschaffen und abwarten, was passiert.

  • Hundehaltung bedarf immer noch der Zustimmung. Ich finde es wirklich blöd, das dieses Urteil immer wieder im Forum auftaucht und komplett falsch ausgelegt wird.


    Wenn man irgend wo zur Miete wohnt kann man doch nicht einfach machen was man will.

  • So, ich wollte jetzt nicht extra einen neuen Thread aufmachen und hoffe es ist okay, dass ich meine Frage hier mein reinschiebe :smile:


    Und zwar muss ich auch umziehen und bin jetzt gerade auf Wohnungssuche.
    Am Freitag gucke ich mir eine Wohnung an und habe eben mit dem Vormieter telefoniert, er sagte mir Hunde sind grundsätzlich nicht erlaubt, der Vermieter lässt aber ganz gut mit sich reden, er hätte auch früher einen Hund in dieser Wohnung gehalten.
    Da mein Hund ja klein ist und sich auch zu benehmen weiß, meint er, dass es da wohl keine Probleme geben sollte.
    Soweit so gut, sollte das ganze tatsächlich der Fall sein und der Vermieter hätte nichts gegen Toni, möchte ich mir das ganze aber schriftlich geben lassen.


    Wie oder was würdet ihr da rein schreiben?
    Ich bin da irgendwie gerade etwas planlos, wie man das am besten anstellt :???:

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