Paul wurde gebissen- Besitzer uneinsichtig
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Was habt ihr denn im Krankenhaus bezüglich der Bissverletzung Deines Freundes angegeben? Da könnte dann nämlich noch was von der Krankenkasse kommen.
Ansonsten: ihr habt es im Guten versucht, die Leute wollen sich nicht einsichtig zeigen- gebt den welche auf den Deckel! Allerdings würde ich nochmal beim Vet.amt anrufen. Die Zuständigkeit liegt zwar bei OA, allerdings kannst Du beim Vet.amt nochmal mit dem entsprechenden Veterinär sprechen, wie er die Chancen einschätzt.
Am besten wäre es sogar, wenn der andere Hundebesitzer den Hund beim OA melden würde.
Kurzes Offtopic: Der Leinenzwang während der BuS bezieht sich auf Wald und Felder und nicht auf Wohngebiete.Gute Besserung an Deinen Freund und Hund.
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Hi
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Zitat
Übernehmen diese Leute denn die Kosten für die Behandlung Deines Hundes und Deines Freundes? Wenn nein, würde ich da ebenfalls Anzeige erstatten - da wäre dann allerdings die Polizei zuständig. OA alleine reicht da sicher nicht.
300 Euro sind ja kein Pappenstiel und die Krankenkasse Deines Freundes wird möglicherweise bei einem Beissvorfall auch daran interessiert sein, dass die Kosten von anderer Seite übernommen werden.
Das Verhältnis zu diesen Leuten ist nun sowieso gestört - also könnt ihr auch das "volle Programm" durchziehen.
Gruss
Gudrun... und gute Besserung für Paul und Herrchen
Danke Gudrun. Das war deren erste Reaktion- Rechnung, ja, geben sie her, wir haben ja eine Haftpflichtversicherung. Ihrer Angabe nach haben sie das sofort dahin gefaxt, ob sie jetzt nach dem Gespräch weiter so handeln würde ist fraglich, ich denke aber schon.
Ich weiß allerdings nicht wie es rechtlich aussieht, gilt unser Hund der auf dem Arm von meinem Freund war, rechtlich als "gesichert"?
Stimmt, Leinenzwang gilt gar nicht im Wohngebiet, trotzdem wäre intressant wie es rechtlich aussieht, was die "Schuldfrage" angeht, sowohl was Pauls Bissverletzungen angeht als auch die meines Freundes. Ich wäre mir auch nicht sicher ob die bei ihrer Haftpflicht richtige Angaben gemacht haben, seine Frau hat ja auch behauptet mein Freund wäre hingefallen, haben bei der Auseinandersetzungen mit anderen Hunden gelogen und biegen sich die Wahrheit zurecht wie es passt.Bei der Überweisung an die Krankenkasse wurde "Handverletzung" angegeben, auch ohne irgendeinen Code. Von daher glauben wir nicht das da noch was kommt. Wenn ich allerdings wüsste das die ganze Sache rechtlich ganz klar bei denen landet würde ich das mittlerweile auch gerne anders angehen, auch Schmerzensgeld, Verdienstausfall zahlen zu müssen usw. würde ich denen durchaus gönnen.
Bei der Überweisung an den Hausarzt (Behandlung war ja im Krankenhaus) stand dann allerdings auch "Bissverletzung beim Trennen von zwei Hunden" und es wurde von meinem Freund auch als Bissverletzung angegeben.
Was würdet ihr da raten? Gibt es jemanden der rechtlich was dazu sagen kann? Wir müssten vermutlich schnell handeln, weil die Wunden ja auch langsam abheilen (das es Bisswunden sind sieht man aber noch deutlich), aber anfänglich war ja auch null unser Anliegen denen irgendwie ans Bein zu pinkeln, nach gestern sehe ich das ganz anders.
Da habt ihr schon recht, es muss ihnen wehtun und unangenehm werden und nicht mehr nur uns.Gudrun: macht das Vet.Amt die Einschätzung? Ja dann frage ich dort mal nach zwecks Ablauf und Chancen
Das Kind wird übrigens von allen anderen als jünger eingeschätzt als von mir, auch mein Freund denkt sie ist höchstens 10 Jahre alt. Was das Thema angeht hätte ich ja auch durchaus mit mir sprechen lassen (deren Verantwortung als ELTERN mal außen vor gelassen), aber...naja, wie gesagt, kein Interesse an Lösungen. Der Hund ist mittelgroß, etwa wie Paul, die Rasse weiß ich nicht. Das das Mädchen ihn nicht halten kann wurde schon von mehreren Leuten beobachtet.
@2305.... Nachlesen mach ich gleich mal, danke. Auch danke für deine Einschätzung. Wie gesagt hat mein Freund nicht klar angegeben das es von anderen Hund sein MUSS (kann ja auch sein das sich Paul von oben runter gewehrt hat als es schmerzhaft wurde), einfach die ehrliche Angabe dass es bei dem Vorfall passiert ist, aber auch das er und Paul ganz klar angegriffen wurde (so detalliert interessiert aber im KH erstmal nicht)
@Liv: ich glaube auch das klare Konsequenzen (kosten!) bei denen das beste (oder einzige) wären was wirkt. Frage ist eben, könnten uns auch Kosten erwarten (erstmal wegen der Leine die nicht am Hund war und auch weil mein Freund eben nicht zu 100% sagen kann welcher Hund das war- da würde er auch nie falsche Angaben machen, auch wenn die Wahrscheinlichkeit ziemlich hoch ist das der andere Hund ihn beim Angriff mit erwischt hat)
@Red Corner: Ich weiß was du meinst und ich würde weder wild in der Gegend rumsprühen, noch zwischen die Hunde sprühen, noch das Ding überhaupt einsetzen WOLLEN! Ich habe einfach Angst das sowas nochmal passiert (Aussage der anderen Hundebesitzer, die mit diesem Hund auch schon unangenehme Erfahrungen gemacht haben war "der geht sofort drauf") und möchte meinen Hund schützen können. Wenn ich Alternativen wüsste, würde ich die nehmen. Meine jetzige Alternative ist nur die, um Auflagen zu kämpfen.
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Wegen dem Schmerzensgeld und Verdienstausfall denke ich nicht das da was zu machen ist. Du hast selber geschrieben, das ihr nicht wisst von wem er gebissen wurde. Somit könnt ihr auch nicht beweisen das es der andere Hund war. Und wenn auf der Überweisung/Arztbericht drauf steht "beim trennen von zwei Hunden" wird die andere Versicherung eh sagen selbst schuld. Er hätte ja nicht dazwischen gehen müssen oder sowas in der Art.
Ich wünsche eurem Hund und deinem Freund alles gute und das sie bald wieder gesund sind.
Lg
Sacco -
Wo wohnst du? In NRW gilt das 20/40 Gesetz, d.h. bei einem Hund über 20 kg oder Stockmaß 40 cm muss man 18 Jahre alt sein und den Sachkundenachweis haben um einen Hund auszuführen. Vllt gilt etwas Ähnliches in eurem Bundesland auch. Dann könnte das OA euch von dieser Seite her schon einmal helfen, dass das Mädchen gar nicht mehr mit diesem Hund gehen darf.
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Ich würde "schriftliche Anzeige" beim OA machen, dann müssen sie der Sache nachgehen.
Ansonsten dürfen bei uns hier große Hunde nicht von Jugendlichen unter achtzehn Jahren ausgeführt werden. Hatte schon mal ein ähnliches Problem.
Hoffe, es hilft dir weiter.
Gruß Lena -
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Hallo,
wir haben hier in unmittelbarer Nachbarschaft auch so einen Kandidaten.Es ist ein großer Schäferhund,der angeblich von einer Hundeschule abgerichtet wird.nach Aussagen einer Bekannten wird er so lange geschlagen bis er zubeißt
Er lässt zwar auf Kommando los.geht aber sofort erneut drauf.Bin mit meiner Chi_Hündin am Grundstück vorbei,der Mann öffnet die Haustür(alles Eigenheime),der Hundsieht meine,springt über den Zaun und stürzt sich auf meine.ich hab sie voller Panik unter dem Hund weggezogen und versucht ihn zu blocken.Herrchen rannze hinterher und zog seinen Hund weg.
Habe ich dem OA sofort gemeldet und er hat Leinenzwang bekommen :/
Also kann ich auch nur raten zum OA zu gehen und den Sachverhalt zu schildern.
Lg Lilly -
Anzeige bei der Polizei kannste vergessen, weil du nicht weißt, welcher Hund gebissen hat.
Anzeige beim OA würd ich auf jeden Fall machen.
Zu der " 10 jährigen " Tochter. Wenn die mit dem Hund unterwegs ist und es passiert was, zahlt die Versicherung des HH`s nicht. In D dürfen Kinder unter 14 Jahren keinen Hund alleine ausführen. Den Schaden muß der HH dann aus eigener Tasche bezahlen.
In NRW gilt sogar bei 20/40 Hunden, erst ab 18 Ja mit Sachkundenachweis. -
Zitat
In D dürfen Kinder unter 14 Jahren keinen Hund alleine ausführen.
Hm?? Wo haste denn das her? Das wär ja schrecklich. -
Zitat
Hm?? Wo haste denn das her? Das wär ja schrecklich.Dürfen sie schon. Nur wenn was passiert, zahlt keine Versicherung.
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Zitat
In D dürfen Kinder unter 14 Jahren keinen Hund alleine ausführen.
Das hab ich auch so im Kopf, war mir aber nicht sicher.
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