Paul wurde gebissen- Besitzer uneinsichtig
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Luna 77: Uff, heftig was du sagst. Woher weißt du das? Kann ich mir ehrlich gesagt gar nicht vorstellen, das ist doch wie wenn mir einer ins Auto fährt und dann gesagt wird, Auto fahren ist gefährlicher als zu Fuss unterwegs zu sein, deswegen muss ich damit rechnen das mir jemand reinfährt und 50% der Kosten tragen.
Das muss ja bei euch nicht so sein. Lass das einfach die Versicherungen regeln. Glaub mir, deine Versicherung wird schon was dagegen haben, wenn die anderen nicht alles Zahlen wollen. ;-)
Wie es aber mit den Verletzungen an deinem Freund aussieht, weiß ich nicht. Da wisst ihr ja auch nicht von welchem Hund die Verletzungen kommen. Das wäre also ein getrennt zu betrachtender Fall, so vermute ich. -
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Anzeige bei der Polizei kannste vergessen, weil du nicht weißt, welcher Hund gebissen hat.
Anzeige beim OA würd ich auf jeden Fall machen.Die Polizei muß die Anzeige erstmal aufnehmen. Ob Sie dem Fall nachgehen ist eine andere Sache.
Wo unser Hund damals schwer verletzt wurde haben wir Anzeige beim OA gemacht.
Die haben direkt reagiert und uns sowohl unsren Gegner besucht.
Dieser hat danach auch auflagen bekommen und wr haben unsren finanziellen Schaden dann persönlich abgeholtNatürlich wird es von Bundesland zu
Bundesland unterschiedlich sein und es wird auch drauf ankomme was beim TA und im KH angegeben wurde .
Aber man sollte nichts unversucht lassen in diesem Fall.Alles Gute und viel Glück weiterhin
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Die Polizei muß die Anzeige erstmal aufnehmen. Ob Sie dem Fall nachgehen ist eine andere Sache.
Wo unser Hund damals schwer verletzt wurde haben wir Anzeige beim OA gemacht.
Die haben direkt reagiert und uns sowohl unsren Gegner besucht.
Dieser hat danach auch auflagen bekommen und wr haben unsren finanziellen Schaden dann persönlich abgeholtNatürlich wird es von Bundesland zu
Bundesland unterschiedlich sein und es wird auch drauf ankomme was beim TA und im KH angegeben wurde .
Aber man sollte nichts unversucht lassen in diesem Fall.Alles Gute und viel Glück weiterhin
Wenn man bei einer Beisserei dazwischen geht und gebissen wird, kann man nicht nachweisen, welcher Hund gebissen hat.
Daher ist ne Anzeige bei der Polizei sinnlos. -
Wenn Du für Dich meinst es ist vergeutete Zeit zur Polizei zu gehen, Deine Einstellung.
Oder hast Du schon persönliche Erfahrungen gemacht ?Zitat " Ein Hundebiss sollte stets polizeilich angezeigt werden. Eine ärztliche Behandlung ist bei allen die Haut durchtrennenden Wunden angezeigt. Kann der Halter ermittelt werden, so wird dieser verpflichtet, den Hund tierärztlich auf Tollwut untersuchen zu lassen. Aufgrund einer möglichen Virusausscheidung über den Speichel vor Ausbruch der Tollwut beim betreffenden Hund (Inkubationszeit) ist diese bei ungeimpften Hunden nach 10 Tagen zu wiederholen. "Zitat Ende
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Wenn Du für Dich meinst es ist vergeutete Zeit zur Polizei zu gehen, Deine Einstellung.
Oder hast Du schon persönliche Erfahrungen gemacht ?Zitat " Ein Hundebiss sollte stets polizeilich angezeigt werden. Eine ärztliche Behandlung ist bei allen die Haut durchtrennenden Wunden angezeigt. Kann der Halter ermittelt werden, so wird dieser verpflichtet, den Hund tierärztlich auf Tollwut untersuchen zu lassen. Aufgrund einer möglichen Virusausscheidung über den Speichel vor Ausbruch der Tollwut beim betreffenden Hund (Inkubationszeit) ist diese bei ungeimpften Hunden nach 10 Tagen zu wiederholen. "Zitat Ende
Du bist lustig.
Sicher, wenn ich von nem fremden Hund gebissen würde, zeig ich das auch an.
Aber bei ner Beisserei, wo mein eigener Hund dabei ist, ist es sinnlos.
Oder soll ich mich selbst anzeigen? -
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Hm, ob ne Anzeige bei der Polizei was bringt, wage ich zu bezweifeln, da ja nicht klar ist, welcher Hund gebissen hat.
Was aber der tägliche Gassigang mit nem Kind angeht, so kann man sicherlich das OA anrufen und um direkte Vor-Ort-Kontrolle (und sei es nur wegen der Steuermarke ) anfordern.
Für Parksünder kommt das OA ja auch mal rum, wenn man als Anwohner anruft. Warum also nicht bei einem aggressiven Hund, der nicht unter Kontrolle des Kindes ist?
Einen Versuch wäre es wert. -
Hmm, ich habe mir den Eingangstext jetzt zweimal durchgelesen, und empfinde so wie es geschildert wurde die HH des "gegnerischen" Hundes nicht als absolut uneinsichtig.
Inwiefern die jetzt unfreundlich waren (waren sie wohl) kann ich ja jetzt nicht beurteilen, aber sie übernehmen zumindest anstandslos die Tierarztkosten und geben eine Zusicherung, den Hund in Zukunft im Wohngebiet an der Leine zu führen.Klar ist das blöd gelaufen, und ich hätte als Halter des verletzten Hundes auch erstmal nen Mordsschreck und entsprechende Wut im Bauch...aber letztlich kann so etwas immer mal passieren, der Hund ist keine reissende Bestie mit Tötungsabsicht und die Besitzer sollten zumindest jetzt mal die Möglichkeit haben so etwas in Zukunft durch umsichtiges Verhalten zu verhindern...nach Möglichkeit ohne einen Strauss von völlig unkalkulierbaren, eventuell auch masslos überzogenen Auflagen von Gevatter Staat.
Hätte diese Prügelei unter zwei verfeindeten Hunden jedenfalls nirgendwo "gemeldet", auch nicht beim OA.
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Wenn du zum oa gehst und dort Rechnungen etc abgibst wird der Hund als gefährlich eingestuft. Eben weil er gebissen hat. Mir Glück darf der Besitzer eine Maulkorb Befreiung erwirken, aber die Folgen sind :
Einstufung als gefährlich
8 facher Steuersatz
2m Leine und Maulkorb
Antrag auf Haltung eines gefährlichen Hundes
Hund darf nur noch mit befugten Leuten laufen (mit sackkundenachweis)
Und muss beim Vermieter gemeldet werden
Etc ppDa der Hund einmal gebissen hat wird er diese Dinge nicht mehr los werden.
Gesendet von meinem GT-I9300 mit Tapatalk 2
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Wenn Du für Dich meinst es ist vergeutete Zeit zur Polizei zu gehen, Deine Einstellung.
Oder hast Du schon persönliche Erfahrungen gemacht ?Zitat " Ein Hundebiss sollte stets polizeilich angezeigt werden. Eine ärztliche Behandlung ist bei allen die Haut durchtrennenden Wunden angezeigt. Kann der Halter ermittelt werden, so wird dieser verpflichtet, den Hund tierärztlich auf Tollwut untersuchen zu lassen. Aufgrund einer möglichen Virusausscheidung über den Speichel vor Ausbruch der Tollwut beim betreffenden Hund (Inkubationszeit) ist diese bei ungeimpften Hunden nach 10 Tagen zu wiederholen. "Zitat Ende
Wo steht denn das?
Tollwut kann beim lebenden Tier nicht sicher diagnostiziert werden.
Darum werden Tiere mit Tollwutverdacht entweder in Quarantäne gesteckt oder euthanasiert und autopsiert um den Verdacht zu erhärten oder auch nicht. -
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Wenn du zum oa gehst und dort Rechnungen etc abgibst wird der Hund als gefährlich eingestuft. Eben weil er gebissen hat. Mir Glück darf der Besitzer eine Maulkorb Befreiung erwirken, aber die Folgen sind :
Einstufung als gefährlich
8 facher Steuersatz
2m Leine und Maulkorb
Antrag auf Haltung eines gefährlichen Hundes
Hund darf nur noch mit befugten Leuten laufen (mit sackkundenachweis)
Und muss beim Vermieter gemeldet werden
Etc ppDa der Hund einmal gebissen hat wird er diese Dinge nicht mehr los werden.
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wenn ein Hund gefährlich ist, soll er doch auch so eingestuft werden. Dafür werden doch die Tests beim OA gemacht.
Die Gefahr die von solchen Hunden ausgeht (auch für uns Menschen) ist einfach um einiges größer als die Beeinträchtigung durch Malkorb-/Leinenzwang. -
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