Vorbesitzerin will den Hund zurück!!
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Hallo liebe Mitglieder,
ich hätte gerne eure Meinung zu folgendem Fall:
Es geht um den Hund meiner Mutter, den sie vor vier Jahren von einer Bekannten übernommen hat. Der Hund war zu diesem Zeitpunkt noch kein Jahr alt und wurde von der Bekannten aus dem Ausland mitgebracht (von einem Bauernhof).
Nun, c.a. vier Jahre später, steht die Vorbesitzerin plötzlich vor der Tür und möchte den Hund zurück!! Es würde dem Hund angeblich schlecht gehen, weil sie einmal von einem anderen Hund gebissen wurde (sie hatte eine kleine Prellung aber es ist schon lange wieder alles gut) und außerdem weil der Hund jeden Tag mit meiner Mutter zur Arbeit kommt(in einen kleinen Laden wo sie sich den ganzen Tag frei bewegen kann). Also dem Hund geht es wirklich gut.Meine Mutter hat nun ein Schreiben von einem Anwalt bekommen. Darin steht, dass der Hund angeblich eine Leihgabe war und nun zurückgegeben werden soll.. Ehm..
Die Frau hat jetzt schon mehrmals versucht meiner Muter aufzulauern und sie ihr zu entwenden.Was gilt beim Hund als Eigentumsnachweis? Meine Mutter besitzt den Impfpass und der Hund ist seit 4 Jahren angemeldet und sie zahlt Steuern. Allerdings hat die Bekannte den Hund damals chippen lassen, was auch namentlich nie auf meine Mutter umgeschrieben wurde. Kann das zum Problem werden?
Entschuldigt den langen Text!!
Vllt kennt sich hier ja jemand mit sowas aus?Viele Grüße!
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Ganz ehrlich?
Ich würde in solchen Fällen einen Anwalt aufsuchen und mich dort beraten lassen.
Ich würde vermeiden wollen, irgend etwas ins Netz zu schreiben, wo jeder (mit-) lesen kann, eventuell sogar die Person, worum es geht.
Selbst, wenn Du keine Namen schreibst.
So anonym ist ein Forum ja doch nicht.Bei einem Anwalt, der sich darauf spezialisiert hat, ist dieser Fall viel besser aufgehoben!
Viel Erfolg!
SheltiePower -
Dann würde ich zunächst mal bei Tasso einen Besitzerwechsel melden damit der Hund auch auf deine Mutter registriert ist. Ich denke ihr solltet euch vielleicht auch eine Rechtsauskunft holen, vom Gefühl her würd ich sagen deine Mutter ist durch die Umstände zals Besitzer zu betrachten, bin aber kein Anwalt! Und wenn die Frau deiner Mutter wirklich auflauert würde ich auch zur Polizei gehen.
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Puh. Ich glaube, ich würde mir auch einen Anwalt nehmen, wenn diese andere Person gleich mit einem aufwartet. :| Ansonsten: erst einmal alles heraussuchen - Steuerliche Anmeldungen, alle Tierarztrechnungen, etc.
Gibt es denn sonst keine Dokumente, Übernahmevertrag, Vereinbarungen?
Wenn es eine Leihgabe wäre, dann müsste die andere Person doch wohl auch alles andere zahlen? Für das Futter, medizinische Versorgung, die Steuer?
Ich denke, jetzt ist der Zeitpunkt dies endgültig zu klären, deswegen würde ich wirklich einen Anwalt einschalten, damit Deine Mutter zur Ruhe kommen kann und wirklich am Ende etwas Gültiges in der Hand hat. Ansonsten kommt diese Person vielleicht alle Jahre wieder und macht Schwierigkeiten. -
Gab es denn sowas wie einen Kaufvertrag, bzw. wurde Geld bezahlt? Wenn nicht, sieht es schlecht aus. Deine Mutter sollte sich anwaltlich beraten lassen. Aus eigener Erfahrung, kann ich dir nur raten, macht eine Aufstellung der Kosten, die der Hund über die gesammte Zeit verursacht hat. Die kann nämlich von der ehemaligen Besitzerin, im Falle, dass ihr den Hund herausgeben müsst, verlangt werden. Auch wenn es nicht die feine englische Art ist, aber das ist eure beste Chance, wenn es keine Beweise über einen Kauf gibt. Ich weiß allerdings nicht, wie es mit der steuerlichen Anmeldung aussieht und wie hoch die bewertet wird. Aber das kann euch der Anwalt dann sicher sagen.
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Auf jeden Fall Anwalt - wenn sie schon damit kommt.
Denn die Juristerei ist voller Fallstricke, da würd ich lieber nichts riskieren (siehe die Tatsache, dass ein Anruf beim Halter eines verletzten Hundes nach einer Beißerei als Schuldeingeständnis gewertet wird). Lasst das die Anwälte machen, die "regeln das unter sich".
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Wenn kein Kauf-, Schenkungs- oder Übereignungsvertrag besteht, der das klar regelt, würde ich auch sagen, lasst euch bei einem Anwalt beraten.
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Ich würde mich in einem solchen Fall von einem Anwalt beraten lassen.
Dass es dem Hund bei euch schlecht geht wird ja vermutlich zu wiederlegen sein, anhand von Zeugen und Gutachten von einem Tierarzt.
Gibt es vielleicht noch Schriftwechsel, SMS, E-Mails, Zeugen (außerhalb der Familie) die den Fall damals mitbekommen haben und die bezeugen können dass der Hund an euch gegeben wurde?
Ich würde eine Aufstellung aller angefallenen Kosten machen, diese wären nämlich dann eigentlich von der angeblichen Besitzerin zu bezahlen & diese dürften über 4 Jahre ja nicht so gering sein (Futter, Steuer, Tierarzt usw.)
Ich würde hier aufjedenfall einen Anwalt zuziehen, gerade wenn die Gegenseite das schon gemacht hat. -
Sofort zum Anwalt und wenn die Frau wieder auch auflauert, sofort Polizei rufen....
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Ich kann meinen Vorschreibern nur zustimmen: Anwalt aufsuchen, Kosten aufstellen und so wenig wie möglich in einem Forum schreiben.
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