Vorbesitzerin will den Hund zurück!!
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Danke für die vielen Antworten!!
Ihr habt Recht, ich werde hier im Internet lieber nicht weiter darüber schreiben. Alles weitere wird nun über einen Anwalt geklärt.Vielen lieben Dank!
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Ehrlich gesagt, ich wäre nicht zu einem Anwalt gegangen. Da könnte doch jeder kommen und jedem anderen ein Schreiben schicken nach dem Motto: "Du hast meinen Hund und jetzt rück ihn wieder raus!" Und dann soll man sich davon zum Anwalt scheuchen lassen und Geld dafür rauswerfen? Deine Mutter hat sich nicht nur stets um den Hund gekümmert, sie hat auch die Steuern bezahlt, über Jahre. Nur Eigentümer machen das, richtig? Wenn der Hund eine Leihgabe wäre, hätte die andere Frau die Steuern bezahlen müssen.
Mein Rat wäre, lasst euch von dem Anwaltsschreiben nichts ins Bockshorn jagen. Genau bezwecken diese Leute damit. Einfach ruhig bleiben, einen kurzen Brief zurückschreiben, dem Hund geht es hier gut, die Besitzerin bin seit Jahren schon ich, und dabei bleibt es auch. Damit schiebst du ihr den Staffelstab wieder zu; sie muss beweisen, sie muss Nachweise bringen, sie muss einen Anwalt aufsuchen. Ihr müsst erstmal gar nichts. Wie heißt es so schön – wer sich rechtfertigt, klagt sich an, und das habt ihr doch gar nicht nötig.
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Ist es nicht so wenn der Hund auf deine Mutter angemeldet ist beim Amt das er dann auch offiziel in ihrem Besitz ist?
Wenn ich mich nicht ganz täusche dürfte es so sein. -
Wie alle vor mir schon geschrieben haben: An einen Anwalt wenden.
Wenn die Person noch einmal versucht den Hund deiner Mutter zu entwenden: Polizei einschalten.Viel Erfolg und Glück dir und deiner Mutter
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Zitat
Einfach ruhig bleiben, einen kurzen Brief zurückschreiben, dem Hund geht es hier gut, die Besitzerin bin seit Jahren schon ich, und dabei bleibt es auch.
Besitz und Eigentum sind rechtlich aber zwei paar Schuhe. Besitzer ist die Mutter, das stimmt, aber ob sie auch Eigentümer ist, ist in diesem Fall nicht ganz klar. Wenn die ehemalige Besitzerin nun aussagt, es handelte sich lediglich um einen Pflegeauftrag sieht man alt aus. Ich würde das nicht so einfach abtun. -
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Zitat
Ist es nicht so wenn der Hund auf deine Mutter angemeldet ist beim Amt das er dann auch offiziel in ihrem Besitz ist?
Wenn ich mich nicht ganz täusche dürfte es so sein.Nein, das ist nicht so.
Es gibt zwar sowas wie ein Gewohnheitsrecht etc. allerdings muss da wirklich sehr genau geklärt werden, unter welchen Umständen der Hund damals mit welchen Unterlagen etc. zur neuen Besitzerin gekommen ist - da wird nur ein Besuch beim Anwalt helfen...
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Zitat
(...) Nur Eigentümer machen das, richtig?
(...) die Besitzerin bin seit Jahren schon ich, und dabei bleibt es auch.Bitte "Eigentum" und "Besitz" auseinander halten!
Einem Eigentümer GEHÖRT eine Sache (Hund), auch wenn er sie jemand anderem "zur Verwahrung" gibt.
Ein Besitzer hat eine Sache nur zur Verfügung, gehören kann sie unter Umständen jemand anderem.Offtopic *Ende*
.........................................................Ohne Vertrag (ersatzweise: Zeugen) über die seinerzeitige Übereignung seh ich das als gefundenes Anwälte-Beschäftigungsprogramm. Allerdings könnte eine Kostenaufstellung ALLER angefallenen Kosten der Möchtegern-Eigentümerin einen heilsamen Denkanstoß verpassen (incl. angemessenem Honorar für Pflege, Zuwendung und Erziehung, und sei es nur symbolisch 1 Eu pro Tag ... das leppert sich!)
Wenn's dem Hund bei euch (deiner Mutter) angeblich "schlecht geht",
wird Madame Eigentümerin nicht umhin kommen, ein paar ganz konkrete Beispiele (mit Datum und Zeugen) zu nennen. - Und wird sich dann fragen lassen müssen, warum sie damit erst jetzt - Jahre später - antanzt ... -
Es kommt in erster Linie immer nur darauf an was die beiden ursprünglich ausgemacht haben, egal ob schriftlich, mündlich oder konkludent.
Grundsätzlich gilt im Zivilrecht der Beibringungsgrundsatz, bedeutet derjenige der einen Anspruch einklagt, muss Beweise dafür vorbringen. In dem Fall wäre es die Bekannte und nicht die Mutter der TS.
Ich würde dem Anwalt einfach zurückschreiben, dass es sich damals nicht um einen Leih- sondern um einen Kauf- bzw (je nachdem ob Geld geflossen ist) Schenkungsvertrag gehandelt hat.
Sollte sie andere Meinung sein, ist sie in der Beweispflicht. -
Zitat
Hallo liebe Mitglieder,
ich hätte gerne eure Meinung zu folgendem Fall:
Es geht um den Hund meiner Mutter, den sie vor vier Jahren von einer Bekannten übernommen hat. Der Hund war zu diesem Zeitpunkt noch kein Jahr alt und wurde von der Bekannten aus dem Ausland mitgebracht (von einem Bauernhof).
Nun, c.a. vier Jahre später, steht die Vorbesitzerin plötzlich vor der Tür und möchte den Hund zurück!! Es würde dem Hund angeblich schlecht gehen, weil sie einmal von einem anderen Hund gebissen wurde (sie hatte eine kleine Prellung aber es ist schon lange wieder alles gut) und außerdem weil der Hund jeden Tag mit meiner Mutter zur Arbeit kommt(in einen kleinen Laden wo sie sich den ganzen Tag frei bewegen kann). Also dem Hund geht es wirklich gut.Meine Mutter hat nun ein Schreiben von einem Anwalt bekommen. Darin steht, dass der Hund angeblich eine Leihgabe war und nun zurückgegeben werden soll.. Ehm..
Die Frau hat jetzt schon mehrmals versucht meiner Muter aufzulauern und sie ihr zu entwenden.Was gilt beim Hund als Eigentumsnachweis? Meine Mutter besitzt den Impfpass und der Hund ist seit 4 Jahren angemeldet und sie zahlt Steuern. Allerdings hat die Bekannte den Hund damals chippen lassen, was auch namentlich nie auf meine Mutter umgeschrieben wurde. Kann das zum Problem werden?
Entschuldigt den langen Text!!
Vllt kennt sich hier ja jemand mit sowas aus?Viele Grüße!
Ganz einfach Kiste:
- Ihr zahlt die Hundesteuer
- Ihr zahlt Tierarzt (Impfungen, Wurmkuren, andere Behandlungen)
- Ihr habt den EU-Heimtierausweis oder Impfpass
- Ihr zahlt das Futter
- Ihr zahlt Zubehör
- Ihr erzieht den Hund
- Ihr sorgt seit 4 Jahren für ihnAlso seid ihr im Sinne des Gesetzes Eigentümer des Hundes, egal was da vor 4 Jahren abgesprochen wurde, und egal ob da was von Leihgabe geredet wurde. Da kann diese Frau hundertmal an eurer Tür klingeln und behaupten, dass der Hund ausgeliehen war.
Ganz ehrlich, ich würde erstmal gar nichts machen. Spart euch den Anwalt. Im schlimmsten Fall wird diese Frau euch verklagen. Diese Klage wird, wenn sie überhaupt verhandelt wird, zu euren Gunsten ausgehen, heißt ihr behaltet den Hund, und die Frau bleibt auf allen Anwalts- und Gerichtskosten sitzen. Auch die Kosten von euerer Seite wird sie dann tragen müssen.
Ich glaube aber, dass es soweit gar nicht kommen wird. Sollte diese Dame zu einem Anwalt gehen, dann wird er ihr schon sagen, dass die Sache aussichtslos ist, wenn es ein anständiger und guter Anwalt ist.PS:
Ich weiß das so genau, weil mein Freund Jurist ist und jede Woche solche Fälle aufm Tisch hat ;-)PPS:
Ganz übersehen. Da kam ja schon n Brief vom Anwalt. Entweder ignoriert ihr den und lasst es auf ne Klage ankommen, die ihr mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit gewinnt.
Oder ihr holt euch ebenfalls Rat bei nem Anwalt.
Ich würds aber drauf ankommen lassen. Notfalls setzt mal n Schreiben auf, und wiedersprecht der Aussage der Frau und schildert aus eurer Sicht den Sachverhalt. Ob das aber was an der Absicht der Vorbesitzerin ändern wird, wage ich zu bezweifeln. -
Mich erschreckt es gerade ein bisschen, dass viele meinen, die ehemalige Besitzerin wäre im Recht.
Sie hat den Hund doch vom Bauernhof im Ausland, wie wahrscheinlich ist da ein Kaufvertrag oder ähnliches?
Soll heißen- könnte da nun jede(r) kommen und behaupten, der Hund gehöre eigentlich ihm/ihr? -
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