Schadenfall ...wie läuft es ab nach der Meldung?
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Ich glaube nicht, dass man Leute einfach selbst festhalten darf bis die Polizei kommt. Am Ende macht man sich noch wegen Nötigung strafbar. Ich frage mich nur, wie wahrscheinlich es ist, dass die Personalien im Nachhinein ermittelt werden können. Denn wenn es wirklich eine ernste Verletzung ist, verliere ich keine Zeit mit der Adressfeststellung.
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Man darf Personen festhalten bis die Polizei kommt, wenn diese eine Straftat begangen haben. In wie weit das hier möglich ist, weiß ich nicht.
Ein Handyfoto ist ja schnell gemacht. Dann hat man wenigstens mal eine Beschreibung der Personen.
Trotzdem weiß ich nicht wie das dann aussieht, wenn man eben nicht den Kopp für so was hat?
Da bleibt wohl nur die Möglichkeit die Polizei recherchieren zu lassen. Evtl hilft es ja noch, wenn man nachträglich noch die Nachbarschaft abklappert, wenn die Hundehalter in der Nähe wohnen. Die Wahrscheinlichkeit ist ja recht hoch. -
In Deutschland hat man ein "Jedermann-Festnahmerecht", wenn man jemanden auf frischer Tat ertappt, darf man diese Person "festnehmen" bis zum Eintreffen der Polizei oder man bringt die Person selbst zur nächsten Polizeiwache.
http://de.wikipedia.org/wiki/Festnahme#Jedermann-Festnahme
Ein bloßer Tatverdacht genügt dabei aber nicht.
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Und welche Straftat soll es sein, wenn mein Hund deinen anfällt?
Das ist ne privatrechtliche Geschichte und da wird das Jedermann-Festnahmerecht möglicherweise nicht greifen.
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Sachbeschädigung?!
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Aber höchstens fahrlässige Sachbeschädigung und deshalb wäre ich da auch sehr vorsichtig und würde mich nochmal genaustens schlau machen, ob es wirklich erlaubt ist, jemanden festzuhalten.
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Man muss dabei unterscheiden zwischen richtiger Straftat im Sinne des StGB und einfacher OWi und den ganzen anderen Abstufungen, die es dazu noch gibt.
Soweit mir bekannt ist, darf man bei Straftaten jemanden festhalten bis die Polizei eintrifft, bei OWis halt nicht.Korrigiert mich, wenn ich da falsch liege.
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Dann tut's mir leid
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Wär da auch vorsichtig. Du bist denk ich nur deiner Pflicht als huha nicht nachgegangen wenn dein hund einen anfällt wüsste nicht welcher straftatbestand vorliegen soll. Sachbeschädigung wäre es, wenn du denn hund angreifst. So liegt denke ich kein festnahmerecht vor.
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