40/20er Regelung in NRW

  • Hallo ihr Lieben :)


    ich hab schon öfters von dieser 40/20er Regelung gehört und gehe mal davon aus, dass mich die jetzt als baldiger (neuer) Hundebesitzer auch trifft, denn mein zweiter Hund ist/wird 45cm Groß sein.


    Jetzt habe ich hier im Forum vereinzelt Beiträge gelesen, dass wenn man nachweisen kann, dass man seit mehreren Jahren einen Hund hat/hatte man einfach einen Zettel beim Tierarzt bekommt.
    Bloß das Lilly (5,5 jahre alt) nicht auf mich gemeldet ist.


    Seit wann gibt es diese regelung, denn meine Mutter musste diese für Lilly nicht machen und sie ist über 20kg und ca 50cm groß. ?!


    Meine Frage ist jetzt, was genau muss ich tun oder werde ich von irgendwem benachrichtigt?
    Was kommt auf mich zu? (Hundeführerschein, Sachkundenachweis...)


    Kann mir das generell mal einer erklären? :D
    Am besten nur für NRW weil die anderen Bundesländer interessieren mich nicht ;)

  • Hallo,


    diese REgelung gibt es seit 2003, wenn ich mich nicht irre.


    Du bekommst beim Ordnungsamt Auskunft darüber, was Du machen musst.
    Der TA kann Dir auch weiter helfen

  • Huhu :)


    Also das dir die Jahre angerechnet werden, gilt nur wenn der Hund auf dich angemeldet war.
    Heißt wenn er über deine Mutter gemeldet war müsstest du den SKN machen.


    Den 40/20 kannst du beim Tierarzt machen, viele Praxen bieten das an.


    Einen Hundeführerschein gibts in NRW nicht nur den Sachkundenachweis,
    bzw der SKN wird manchmal auch Hundeführerschein genannt. Es wird aber nur anhand eines Fragebogen getestet.


    Wie du genau vorgehst würde ich bei OA selber am besten erfragen.
    In der Regel ist es so, das du beim Anmelden des Hundes darauf aufmerksam gemacht wirst das es sich um einen Hund handelt bei dem der SKN benötigt wird und du bekommst eine Frist in der du diesen machen musst.
    Die Fragen die dort gestellt werden sind nichts dolles und mit ein wenig üben ist das ne Kleinigkeit!
    Eigentlich kann jeder, der logiosch denken kann den auch ohne üben bestehen...


    Wenn schon definitiv feststeht wann du den Hund übernimmst würde ich ihn einfach im Vorfeld schon machen, so kannst du das direkt beim Anmelden angeben das du den schon hast.

  • Verstößt man gegen was, wenn man sie nicht einhält?
    Lilly haben wir seit 2008 (2007 geboren) und sie ist ganz normal angemeldet und meine Mutter zahlt Steuern, Haftpflicht, etc aber hat nie so einen Hundeführerschein oder SKN gemacht. :ugly:

  • Püh... gute Frage...


    mit dem 40/20 kenne ich mich jetzt nicht aus, hab den für Anlagehunde....
    Ich würde richtig ein dran kriegen wenn ich keinen hätte und meinen Dicken Gassi führe :muede:


    Aber was bei dem 40/20 passiert...keine Ahnung...könnte mir höchstens vorstelen, das wenn ihr mal kontrolliert werdet eine Frist bekommt den zu machen und vorzulegen...sicher bin ich mir aber nicht....

  • Na ja, wenn man den Hund ohne Sachkundenachweis führt, ist das ein Verstoß gegen das Landeshundegesetz, was vermutlich als Ordnungswidrigkeit gilt.

  • Hi,



    den Hundeführerschein muß man in NRW (noch) nicht machen.


    Aber den Sachkundenachweis. Und deine Mutter müsste den auch haben. Man braucht keinen Sachkundenachweis um einen Hund anzumelden. Allerdings muß man diesen haben um den Hund zu führen.


    D.h. es kann deiner Mutter jederzeit passieren das sie durch das Odnungsamt kontrolliert wird und eine Strafe zahlen muß. Also schleunigst nachholen. !


    Für dich gilt das übrigens zukünftig natürlich dann auch.


    Den Nachweis macht man beim Tierarzt. Ich glaube der kostet so um die 25€. Durchfallen ist so gut wie unmöglich ;) .


    Testfragen zum üben findest Du im Internet.


    Ach ja, wenn Du Hundesport machen möchtest, brauchst du en Nachweis auch.

  • Hier ist der Link zum "Online-Training". Würd ich auf jeden Fall mal reinschauen, denn ein paar Fragen sind schon etwas seltsam, da ist es sicher hilfreich, die "richtige" Antwort zu kennen.
    Mein Lieblingsbeispiel, Frage 2:


    "Sie haben einen kleineren Hund, ein großer fremder Hund kommt Ihnen entgegen. Wie verhalten Sie sich?"


    a) Hund auf den Arm nehmen, um ihn aus der Gefahrenzone zu verscheuchen.
    b) Versuchen, den großen Hund zu verscheuchen.
    c) Zügig mit Ihrem Hund den Weg fortsetzen.
    d) Versuchen auszuweichen, ansonsten dem Schicksal seinen Lauf lassen.


    Die richtige Antwort ist d.

  • Das verwirrt mich. Natürlich werde ich den machen - das steht außer Frage bloß meine Mutter hat auch schon Hundesport gemacht und ich weiß zu 100% dass sie keinen SKN hat.
    Ich werd sie nachher mal darauf ansprechen.


    @Wolfgirl hahahahahaha das ist ja super :D ich würde C sagen aber naja... was immer das Land möchte ;)
    Der link ist in deinem Posting nicht dran... ?!

  • Mir wurde damals bei der Anmeldung des Hundes zur Steuer direkt gesagt, dass ich innerhalb einer gewissen Frist den SKN einreichen muss (ich weiß nicht mehr wie lang die Frist war. Ist zu lange her.).


    Ich habe auch zwei 20/40 Hunde aber keinen Anlagenhund.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!