40/20er Regelung in NRW
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Zitat
Hallo, wie schaut das eigendlich mit "Besuchshunden" & den Auflagen aus? Komme aus RLP & will mit meinem (gemeldeten, Steuer zahlenden ) 85/78 Hund nach NRW! Habe das bis jetzt vermieden, weil ....
Das dürfte eigentlich kein Problem sein. Ich bin mit meiner ersten Hündin von RLP nach NRW gezogen und brauchte keinen Sachkundenachweis, da ich sie schon über 5 Jahre hazze. Da dürfte ein Besuchshund wohl keine Probleme bringen.
Petra -
- Vor einem Moment
- Neu
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Das ganze hängt dann auch immer noch vom jeweiligen Amt und der Tagesform des Sachbearbeiters ab. Hier genügt schon mal die Aussage schon immer Hunde in der Familie gehabt zu haben als Sachkundenachweis.
In erster Linie freuen die sich ja mal, dass überhaupt jemand kommt um seinen Hund anzumelden...Getippt von dicken Fingern auf kleinen Handytasten mit Tapatalk 2
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Achtung: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Der Hundebesitzer ist selbst verpflichtet, sich zu informieren. Wenn der Sachkundenachweis fehlt, interessiert es das Ordnungsamt nicht, warum. Ich habe keine Ahnung, wie so die Tarife sind :nein: :nein:
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Klar schützt Unwissenheit nicht vor Strafe aber was soll man machen, wenn man davon noch nie was gehört hat und einer niemand informiert? Wenn meine Mutter jetzt gewusst hätte, dass es eine solche Regelung gibt, hätte sie vermutlich direkt nachgefragt aber als ich ihr das kürzlich gesagt hab, hat sie davon zum ersten Mal gehört.
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