Echte Wölfe und blöde Fragen
- mittendrin
- Geschlossen
-
-
Ach sind die Naturgesetze doch schön einfach.
Nicht wirklich, also für uns zivilisationsverwöhnte Menschen
-
- Vor einem Moment
- Neu
-
-
Wenn man nur genau wüsste wie die Rechtslage ist. Gut wenn es um mein Leben geht muss ich keine Rechtsgüter abwägen. Wenn es aber um meinen Hund geht schon. Ist ein Wolf nun mehr wert als ein Hund? Wem gehört der Wolf? An wen muss ich Schadensersatz zahlen wenn ich meinen Hund verteidige und der Wolf dann ein gebrochenes Bein hat? Ohne mich jetzt in den Dschungel deutscher Rechtsinterpretationen, Rechtsvorschriften und Gesetze zu stürzen bin ich da recht ratlos. Was darf man tun und was nicht? Erstaunlicherweise sagt jede Internetpresänz auch etwas anderes, je nachdem wo man nachschaut, also pro Wolf oder anti Wolf, weiß auch jeder etwas anderes, und natürlich hat jeder Recht.
Ich stell mir die Frage nicht. Ich würd sie mir stellen, wäre ich z.B. dt. Meisterin im Bogenschießen und würde Bogen und Pfeil mitführen. Dann müßte ich mir sicher vorhalten lassen, dass ich Wölfi nicht ins Herz hätte schießen dürfen, auch wenn der an meinem Hund schnuffelt.
Aber so? Ich führe keine Waffen mit, ich bin kein Kampfsportler, Boxer... was weiß ich. Kommt Wölfi also auf Konfrontationskurs, dann setze ich mich ganz sicher dafür ein, dass meinen Hunden und mir nichts passiert. Mit den Mitteln, die mir halt gerade so zur Verfügung stehen. Sollte Wölfi dabei tatsächlich zu Schaden kommen, tuts mir leid, aber Pech gehabt hat er trotzdem. Seine Entscheidung. Und daraus wird mir auch niemand den ich ernst nehmen muß, einen Strick drehen.Man kanns da auch komplizierter machen, als es Not tut.
-
Wenn man nur genau wüsste wie die Rechtslage ist. Gut wenn es um mein Leben geht muss ich keine Rechtsgüter abwägen. Wenn es aber um meinen Hund geht schon. Ist ein Wolf nun mehr wert als ein Hund? Wem gehört der Wolf? An wen muss ich Schadensersatz zahlen wenn ich meinen Hund verteidige und der Wolf dann ein gebrochenes Bein hat? Ohne mich jetzt in den Dschungel deutscher Rechtsinterpretationen, Rechtsvorschriften und Gesetze zu stürzen bin ich da recht ratlos. Was darf man tun und was nicht? Erstaunlicherweise sagt jede Internetpresänz auch etwas anderes, je nachdem wo man nachschaut, also pro Wolf oder anti Wolf, weiß auch jeder etwas anderes, und natürlich hat jeder Recht.
Ach sind die Naturgesetze doch schön einfach.
"§ 32
Notwehr
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden."Das Abwägen irgendwelcher Wertigkeit von Hund und Wolf kann in einer Notsitution ganz bestimmt nicht verlangt werden. Im Zweifel wollte der Wolf den Menschen angreifen und dessen Hund ist dazwischen geraten...
-
Notwehr gilt nur bei einem Angriff durch einen Menschen, auf mich als Person.
Nicht bei einem Angriff von einem Tier auf mein Tier, und auch nicht bei einem Tier auf mich als Mensch.
-
Notwehr gilt nur bei einem Angriff durch einen Menschen, auf mich als Person.
Nicht bei einem Angriff von einem Tier auf mein Tier.
Sollte sowas je vor Gericht kommen, kann ich mir kaum vorstellen, dass ein Richter einen Menschen, dessen Hund gefählich angegriffen wurde, wegen eines Abwehrangriffs auf einen Wolf verurteilt wird. Da sind Theorie und Praxis wohl doch meilenweit voneinander entfernt.
-
-
Zumindest ich sprach von einem Angriff eines Tieres gegen Menschen. Werde ich von einem Tier angegriffen, darf ich mich sehr wohl wehren. Und da die Hunde angeleint sind, ginge ein Wolfsangriff in meine Richtung und würde mich gefährden.
-
Wir sidn intern derzeit bei der "verwaltungstechnischen" Fragestellung "was tun bei einem verletzten Wolf?".
Das Hauptkredo lautet "Eigenschutz geht immer vor".
Ein rechtswidirger Angriff ist auch eine Schachbeschädigung. Da Hunde in diesem Fall als "Sache" (auch wenn sie das nicht sind) zu behandeln sind, darf eine "erforderliche Verteidigung" erfolgen.
Man darf zur Abwendung der Rechtswidirgkeit Sachbeschädigung also durchaus Mittel einsetzen, nicht jedoch die selben wie bei Menschen (da Leib und Leben höher angesetzt sind als Sachen), da es sonst nicht den Punkt der Erforderlichkeit erfüllt.
Ist alles sehr schwierig und man weiß sich auch nicht so recht dazu zu äußern.
-
Ja, Du darfst Dich wehren, aber es fällt nicht unter den Begriff "Notwehr". Der gilt nur bei Mensch gegen Mensch.
-
Was ich darf und was ich nicht darf ist mir zudem in einem solchen Moment sowas von egal.
Wenn ich da erstmal stehe und mir sage "Ich darf mich ja gar nicht wehren!", ja dann muss ich das akzeptieren, dass mein Hund getötet wird. Ebenso alle anderen Tiere.
Dann wird der derzeitig bestehende Artenschutz in Deutschland schnell sehr missgünstig beäugt. Weil man tatsächlich nach BNatSchG derzeit keine Möglichkeit hat, sich aktiv zu wehren. Der Notwehrparagraf, da gebe ich Corrier recht, das hatte ich falsch gelesen, greift nur bei mir.Vergrämen ohne verletzen dürfte man.
Wie man in der derzeitigen Diskussion um den evtl. Biss sieht, ist es aber nicht verteufelt, dem Wolf auch mal eine zu "watschen". Solange ich den nicht töten will, sondern erst nur auf Abstand bringen möchte.
Und wenn ich das wegen dem Hund mache, sage ich in der Befragung, ICH fühlte mich angegriffen. Man steht da ja nicht neben und denkt sich "Hö, der tut mir ja nichts, nur den Hunden".
-
Und wenn ich das wegen dem Hund mache, sage ich in der Befragung, ICH fühlte mich angegriffen. Man steht da ja nicht neben und denkt sich "Hö, der tut mir ja nichts, nur den Hunden".
Eben, da steht man ja nicht entspannt daneben!
Und der entstehende Tumult ist sicherlich auch nicht ungefährlich für den Menschen. -
- Vor einem Moment
- Neu
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!