Echte Wölfe und blöde Fragen

  • Schön, Dann ist das schon Mal geklärt, wie man sich verteidigen darf.

    Nur als Jäger, nicht als Nichtjäger, aber das wurde ja schon angemerkt.

    Was darf man tun und was nicht?

    Das ist mir immer noch nicht klar.
    Die Zwille und ich - werden wir jemals zusammenkommen (dürfen, hoffentlich nicht müssen)?

    Und daraus wird mir auch niemand den ich ernst nehmen muß, einen Strick drehen.

    Fraglich. Kommentare im Internet sind gewiss. Wie die ausfallen können, kennt man ja.

    Sollte sowas je vor Gericht kommen, kann ich mir kaum vorstellen, dass ein Richter einen Menschen, dessen Hund gefählich angegriffen wurde, wegen eines Abwehrangriffs auf einen Wolf verurteilt wird. Da sind Theorie und Praxis wohl doch meilenweit voneinander entfernt.

    Recht und Vorstellung von Recht sind oft divergent.


    L. G.

  • Nur als Jäger, nicht als Nichtjäger, aber das wurde ja schon angemerkt.Das ist mir immer noch nicht klar.Die Zwille und ich - werden wir jemals zusammenkommen (dürfen, hoffentlich nicht müssen)?

    Der Wolf unterliegt nicht dem Jagdrecht, daher hat der Jäger genausoviel oder genauso wenig Rechte, wie jeder andere Mensch. (Er hat nur vielleicht bessere Argumente dabei)


    Wenn ich meinen Hund vor dem Wolf verteidige, handelt es sich um einen rechtfertigenden NotSTAND.

  • Der Wolf unterliegt nicht dem Jagdrecht, daher hat der Jäger genausoviel oder genauso wenig Rechte, wie jeder andere Mensch. (Er hat nur vielleicht bessere Argumente dabei)
    Wenn ich meinen Hund vor dem Wolf verteidige, handelt es sich um einen rechtfertigenden NotSTAND.

    Es ging um die Aussage in dem Artikel (in dem Zusammenhang, was Jäger dürfen).


    (Er hat nur vielleicht bessere Argumente dabei)

    Eben!


    Wenn ich meinen Hund vor dem Wolf verteidige, handelt es sich um einen rechtfertigenden NotSTAND.

    Die Frage ist eben "Was darf ich und was nicht" (als Nichtjäger). :ka:


    L. G.

  • Der Wolf unterliegt nicht dem Jagdrecht, daher hat der Jäger genausoviel oder genauso wenig Rechte, wie jeder andere Mensch. (Er hat nur vielleicht bessere Argumente dabei)
    Wenn ich meinen Hund vor dem Wolf verteidige, handelt es sich um einen rechtfertigenden NotSTAND.

    Der Hauptunterschied zwischen Jäger und Normalperson ist nicht nur der Waffenschein.
    Und darum darf der Jäger eben auch schießen wenn der Wolf angreift, Normalo darf nicht weil er nichtmal eine Schußwaffe mitführen darf und selbst wenn dann darf sie nicht schußbereit sein, also nicht geladen sein.
    Ergo hat der Jäger da natürlich andere Rechte als jemand ohne Waffenschein. Und er hat sogar mehr Rechte als jemand mit Waffenschein, weil sein Aufgabengebiet eben ein anderes ist.


    Mein Mann hat ja nen Waffenschein. Aber da er weder Jäger ist noch einen Selbstschutz nachweisen kann darf er die Waffe nur von hier zuhause bis zum Schießstand und retour mitführen.
    Nicht offen, gesichert, entladen, Patronen seperat verpackt. Nennt sich "nicht zugriffsbereit"
    Sein Onkel, der Jäger ist, darf die Waffe offen, geladen, aber gesichert mit sich führen wenn er sich in Ausübung seiner Pflicht befindet, ansonsten ungeladen aber offen.


    Das mal ganz grob, den Unterschied von Waffenbesitzkarte, Waffenschein, Erlaubnisschein, kann jeder selbst nachgucken wenn Interesse da ist.
    Das Jagdrecht hat damit wenig zu tun, hier ging es ja ganz eindeutig um den "was wäre wenn Wolf angreift" Fall.

  • Notwehr


    (1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
    (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden."

    Notwehr kommt nicht in Betracht, weil der Angriff in einer Notwehrsituation von einem Menschen ausgeht. Da ein Tier keine Rechtsgüter "angreifen" kann, sondern nur ein Gefahr darstellen kann, würde nur Notstand in Frage kommen. Die einzigste Ausnahme ist wenn das Tier als Waffe benutzt wird. Und es gibt keine Gesetze an die sich ein Wolf halten müsste, und damit wäre der Angriff nicht rechtswidrig, "rechtswidrig" ist aber eine Grundvorraussetzung für die Notwehr.

    Eben, da steht man ja nicht entspannt daneben!Und der entstehende Tumult ist sicherlich auch nicht ungefährlich für den Menschen.

    Ja, es gibt eben noch keine Gerichtsurteile und ich denke das ein Richter sich auch an ähnlch angelegte Fälle halten wird. Und ich denke mich erinnern zu können, das es Urteil dazu gibt, das wenn man sich in die Beißerei zweier Hunde einmischt und verletzt wird, es als Eigenverschulden gewertet wird. Aber wertet das lieber etwas vorsichtiger da ich das Urteil gerade auf die schnelle nicht finde. Aber es könnte sein das ein Richter das eventuell ähnlich sieht.

    dem Wolf auch mal eine zu "watschen". Solange ich den nicht töten will,

    Zumindest ist da die rechtslage recht klar. :) Man darf den Wolf nicht töten wollen. Sondern man muss das mildeste Mittel benutzen das die Gefahr abwendet.

    Recht und Vorstellung von Recht sind oft divergent.

    Meiner Erfahrung nach ist das Verständnis von Recht und die tatsächliche Rechtslage ebenfalls leider zwei paar Schuhe. Und die Notwehr ist da sogar ein sehr gutes Beispiel. Die Notwehr erlaubt nämlich das Töten eines Menschen wegen Beleidigung. Mein Rechtsempfinden sagt aber was anderes. Genauso wie dieses "Man ist solange unschuldig bis einem die Schuld bewiesen wurde" Mein Rechtsempfinden sagt das es so ist, aber nicht umsonnst gibt es in der "Rechtssprache" den Begriff Unschuldsbeweis. Aber ich schweife ab.


    Aber so wie die es Momentan aussieht würde ich, glaube ich, bei einer erfolgreichen Verteidigung mit wild klopfendem Herzen und wackeligen Knien nach Hause/Tierarzt/Arzt gehen und hoffen das niemand etwas gesehen hat oder mich zumindest nicht identifizieren kann.

  • Herdenschutz-Irrsinn:
    Sicherer Platz für Schafe im Jonastal eingerichtet – Ilmenau | Thüringer Allgemeine


    Zitat

    15.500 Euro wurden in diesem Jahr für den Aufbau der Anlage aufgewendet

    Für einen etwa 1 Hektar grossen Fest-Pferch für die Nacht.
    Der, wenn ich mir das Foto so ansehe, die Wölfe möglicherweise auch nicht dauerhaft daran hindern wird, gegen den Zaun zu springen und ihn doch zu überwinden.
    Es gibt brav einen ausgelegten Untergrabungsschutz und es gibt brav zwei vorgeschaltete Reihen E-Zaun - aber oben drüber gibts nix.


    LG, Chris

  • Praktisch. Da wird jede Nacht der Futternapf gefüllt.

    Habe jetzt mit mir gehadert ... ein Like drunter zu setzen ... Du hast natürlich recht, also so: :gut:
    (Aber gut finde ich es nicht ... ändert nur nichts an den Tatsachen)

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