Gassiservice versteuern?

  • Hallo ihr alle,



    In wenigen Wochen zieht unsere kleine Malteserhündin endlich ein. Da ich sie an den zwei Tagen, an denen sich unsere Arbeitszeiten komplett (9h) überschneiden, in einer hundetagesstätte unterbringen werde (auf lange Sicht- für die ersten Monate ist für eine Betreuung gesorgt) müssten wir die 40 € pro Woche irgendwie wieder reinholen, da sich knappe 200 € zusätzlich in unserer monatsbilanz doch deutlich bemerkbar machen. Daher würde ich gerne abends und an drei Tagen die Woche auch mittags nachbarshunde mit ausführen. Das es in unserer Gegend Bedarf gibt, weiß ich, hab mich auch bereits auf Seiten umgesehen, auf denen man hierfür kostenlos inserieren kann.


    Kennt sich jemand damit aus? Muss man so einen Gassi Service im kleinen Rahmen irgendwie anmelden oder versteuern? Wie melde ich das an und wo? Hat vielleicht bereits jemand Erfahrung mit Gassi gehen über Internetanzeige gemacht?


    Danke im voraus!

  • Ich denke, Du brauchst mindestens einen Gewerbeschein und eine entsprechende Haftpflichtversicherung.
    Ich wage zu bezweifeln, das die normale Hundehaftpflicht evtl. Schäden abdeckt, wenn Du das gewerblich(gegen Geld) machst!

  • Wenn du Geld dafür nimmst brauchst du einen Gewerbeschein und musst die Einnahmen bei der Steuer angeben.
    Du gehts zur Gemeindeverwaltung und füllst einen Antrag auf Gewerbeschein aus, bezahlst (ich glaub 40€) und schon bist du Hundesitter.


    Empfehlenswert wäre eine Berufshaftpflicht, weil die meisten Privaten Haftpflichtversicherungen für Hunde nicht bei Schäden aufkommen, die unter Aufsicht eines professionellen (sprich bezahlten) Hundesitters verursacht werden.

  • solang du da unter 450€ bleibst, wirds als liebhaberei bezeichnet und du musst weder steuern zahlen, noch ein gewerbe für angemeldet haben.
    dann brauchst du auch keine versicherung, weil deine gassigänge die vorhanden haftpflicht des hundes den du ausführst mitdeckt (wenn er denn versichert ist)
    bei 2-3 hunden lohnt sich das auch eher weniger..


    je nachdem in welchem bundesland du wohnst, brauchst du evtl. nen sachkundenachweis (hier in nrw wegen dern 20/40 regel).


    solltest es allerdings beim finanzamt angeben, die prüfen das dann.

  • Danke für die Infos und besonders den Hundesitter Thread, den hatte ich wirklich noch nicht gefunden. Werd mich am Montag mal in unserem kreisverwaltungsreferat wegen dem Gewerbeschein informieren :)

  • Gewerbeschein beantragen, kannst ja ein Kleingewerbe anmelden.


    Versicherung für Tiersitter ist ganz wichtig. Da gibt es unterschiedliche Angebote, auf jeden Fall musst du die Kosten dafür auch erstmal wieder reinholen. Trotzdem würde ich mich da auf kein Risiko einlassen. Im Zweifelsfall kannst du haftbar gemacht werden. Muss nicht unbedingt, kann aber.


    Zuletzt der Kontakt zum Veterinäramt: Evtl. musst du einen Sachkundenachweis nach §11 Tierschutzgesetz erbringen.


    Außerdem empfiehlt es sich, einen Kurs für Erste Hilfe am Hund zu absolvieren.

  • Was tromba schreibt ist falsch.


    Es gibt keine € - Grenze, die Liebhaberei steuerlich definiert.


    Wikipedia erläutert es mit relativ wenig Fach Chinesisch http://de.wikipedia.org/wiki/Liebhaberei


    Ansonsten sollte man beachten, dass Umsatzsteuer und Einkommensteuer unteschiedlich zu würdigen sind, deshalb aufpassen beim Ausfüllen der Fragebögen.


  • hachja ich mag ja die "immer recht haben leute".


    weisste ich verlass mich da lieber drauf was mit die dame vom finanzamt gesagt hat ;)

  • Ich würde mich allerdings dennoch bei meiner Haftpflichtversicherung erkundigen, ob sie wirklich Schäden abdeckt (und in welcher Höhe), die durch Hunde anderer Leute verursacht werden, die du gewerblich ausführst.
    In meiner PHV war "das gelegentliche Ausführen fremder Hunde" abgedeckt, aber (und da hab ich damals rückgefragt) ausdrücklich NICHT das regelmäßige Ausführen gegen eine feste Geldzahlung - meine Gassihunde damals hab ich just for fun gegen nix ausgeführt.

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