"Hundeausbildung" auf öffentlichem Platz verboten?
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Das Rekulti von RWE ist von RWE ^^
HUndeausbildung ist in soweit verboten wie "Bauten" dafür aufgestellt werden ( fällt longieren drunter)
Beratende Tätigkeiten wie ein Trainer sie macht sind erlaubt, Bällchen werfen ist erlaubt, Dummy werfen ist erlaubt solange es den Wildtierbestand nicht stören könnte ( sprich 1 Meter vom Weg ist ok, moppert aber auch keiner wenns mal weiter fliegt)Mir ist das nämlich auch zu Ohren gekommen und da ich das RWE-Gebiet ganz gerne nutze hab ich mit dem Landschaftsfuzie von denen mal ausführlich Halloniert
Ansonsten kann ich Euch nur raten, quatscht die Bauern an
Die haben in der Regel nix dagegen wenn auf den Brachflächen was gemacht wird solange man sie sauber verlässt -
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Das Rekulti von RWE ist von RWE ^^
HUndeausbildung ist in soweit verboten wie "Bauten" dafür aufgestellt werden ( fällt longieren drunter)
Beratende Tätigkeiten wie ein Trainer sie macht sind erlaubt, Bällchen werfen ist erlaubt, Dummy werfen ist erlaubt solange es den Wildtierbestand nicht stören könnte ( sprich 1 Meter vom Weg ist ok, moppert aber auch keiner wenns mal weiter fliegt)Mir ist das nämlich auch zu Ohren gekommen und da ich das RWE-Gebiet ganz gerne nutze hab ich mit dem Landschaftsfuzie von denen mal ausführlich Halloniert
Ansonsten kann ich Euch nur raten, quatscht die Bauern an
Die haben in der Regel nix dagegen wenn auf den Brachflächen was gemacht wird solange man sie sauber verlässtDie beiden meinten aber auch, dass Dummy-Arbeit verboten ist wurde ausdrücklich so gesagt.
Die Bauern sind alle unfreundlich hier da werde ich keine chance haben. Bin schon angemault worden weil ich auf ner Wiese SEINEM Auto ausgewichen bin. Brach liegt hier leider nix dieses jahr. Das Problem ist glaub auch, dass hier alles was grün ist RWE Rekulti ist...
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Aber um mich irgendwo "anzuschwärzen", muss das Bild von meiner Person ja veröffentlicht werden. Aber da es ja diese "Panorama-Regelung" gibt, ist der Nachweis halt eh schwierig...
LG von JulieNein es muss nicht veröffentlicht werden.
Es muss bei den entsprechenden Behörden zu den Unterlagen, es wird ja nicht ins Netz gestellt oder in der Zeitung veröffentlicht. Die Regelung wäre ja Unsinn, stell dir vor jemand wirft ne Autoscheibe ein und rennt dann weg und man dürfte kein Foto von dem Flüchtenden machen, weil das sein Recht am eigenen Bild verletzt
Recht am eigenen Bild usw. gilt nur für die Veröffentlichung. -
Zitat
Die beiden meinten aber auch, dass Dummy-Arbeit verboten ist wurde ausdrücklich so gesagt.
Die Bauern sind alle unfreundlich hier da werde ich keine chance haben. Bin schon angemault worden weil ich auf ner Wiese SEINEM Auto ausgewichen bin. Brach liegt hier leider nix dieses jahr. Das Problem ist glaub auch, dass hier alles was grün ist RWE Rekulti ist...
RWE arbeitet mit privaten Sicherheitsdiensten, die sind froh wenn se ihren Namen schreiben können ( sry ... zumindest die die mir Begegnet sind)
Wenn ihr n bisschen Fahrzeit in Kauf nehmen würdet kann ich Euch wärmstens ans Herz legen: Aachen Münsterbusch ( altes BW-Gelände) oder ihr tuckert durch bis nach Köln-Longerich hinter der Kaserne ( einige ausm Forum kennen die Stellen schon da ist mein Stall) da gibts massig Gelegenheiten zum trainieren
Das obere Feld liegt z.B. im Moment brach und da macht sich auch keiner Pipi in die Hose wenn einer longiert und sein Zeuch danach wieder abbaut
Elsdorf selber und nahe Umgebung kann ich Euch leider nix sagen weil das meine Anlaufpunkte sind ( man klammert sich ja schon n bisschen fest wenn man mal was hat )
Was sonst noch ganz gut geht sind die Felder an der Neusser Landstr. ( Essoseite)
Da ist halt INdustriegebiet und wenn Euch die Wohnwagen nicht stören ( Tags is da kein "Geschäft" und die Damen halten die Umgebung schön sauber) wäre das auch ne Möglichkeit -
Ich werde mich mal in der Gegend umhören. Vielleicht in Elsdorf selber nachfragen. Wenn ich hier nix finde werde ich die Plätze mal ausprobieren. Danke!
Wenn ich noch reiten würde wüsste ich wo ich hin kann..
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Soo.
Anruf vom Amt erhalten. Wir dürfen dort longieren. Der nette Herr vom Amt hat leider nicht rausgefunden wer uns da belästigt hat. Das einzige was mir zur Last gelegt werden könnte, dass ich gegen die Anleinpflicht im Begegnungsverkehr verstoße was sich ja leicht lösen liesse!
Wenn die beiden nochmal auf mich zukommen sollen die sich ausweisen und ich mir das Kennzeichen aufschreiben und mich dann bei ihm melden. Wenn ich irgendwie Post bekommen sollte (was nicht vorkommen dürfte, da nur das OA Bussgelder verhängen darf) soll ich mich ebenfalls melden. -
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Find ich aber auch komisch, wenn sie "offizielle" waren, dann gehört es eigentlich zum guten Ton das man sagt wir sind z.B. vom Ordnungsamt und das was sie da machen dürfen sie nicht!
WENN die vom OA (ode sonst einer offiziellen Stelle) wären, würden sie sich ausweisen. Und zwar unaufgefordert.
Ich würde mal davon ausgehen, dass da ein paar seeeehr dreiste Zeitgenossen unterwegs waren, die sich mit euch einen üblen Spaß erlaubt haben.Das Grundgesetz (!) erlaubt jedem Einwohner der Republik FREIEN ZUGANG zu Feld, Wald und Flur (soweit nicht Eigentumsrechte verletzt werden: Zäune sollte man also schon beachten).
So lange ihr da privat für euch übt, niemanden belästigt und hinterher euer Equipment wieder vollzählig mitnehmt, seh ich euch in der stärkeren Rechtsposition.
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WENN die vom OA (ode sonst einer offiziellen Stelle) wären, würden sie sich ausweisen. Und zwar unaufgefordert.
Ich würde mal davon ausgehen, dass da ein paar seeeehr dreiste Zeitgenossen unterwegs waren, die sich mit euch einen üblen Spaß erlaubt haben.Das Grundgesetz (!) erlaubt jedem Einwohner der Republik FREIEN ZUGANG zu Feld, Wald und Flur (soweit nicht Eigentumsrechte verletzt werden: Zäune sollte man also schon beachten).
So lange ihr da privat für euch übt, niemanden belästigt und hinterher euer Equipment wieder vollzählig mitnehmt, seh ich euch in der stärkeren Rechtsposition.
da stimme ich fast zu - aber nur fast.
wo im GG steht, dass jeder einwohner der republik freien zugang zu feld, wald und flur hat? soweit ich weiss, steht das zwar in der bayrischen verfassung (Art. 141 Abs. 3 Satz 1 der Bayerischen Verfassung - und ggf ist das in anderen bundesländern ähnlich) aber im GG wüsste ich jetzt nicht, wo ich suchen soll - oder beziehst du dich auf Art. 2 Abs. 1 GG ? gibt mir mal einen tipp!
allerdings sollten sich OA-mitarbeiter (oder andere offizielle) grundsätzlich ohne aufforderung ausweisen. ansonsten - und da bin ich ziemlich starrsinnig - haben sie mich nicht "anzuweisen" etwas zu tun oder zu lassen.
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wo im GG steht, dass jeder einwohner der republik freien zugang zu feld, wald und flur hat?
erwischt
Hier eine länderübergreifende Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/B…cht_%28Erholung,_Sport%29
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