Klage wegen angeblich aggressivem Hund
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Das Erstgespräch beim Anwalt ist kostenlos....
Das ist ein Trugschluss - es gibt zwar Anwälte, die das Gespräch nicht berechnen, aber das ist nicht die Regel.
Auch ein Erstgespräch kann Gebühren kosten.
Gruss
Gudrun -
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Wenn man sich einen Anwalt nicht leisten kann, so kann man, wenn man bedürftig ist, auch einen Beratungshilfeschein beantragen, der wird, wenn man persönlich vorbeigeht und die jeweiligen Unterlagen mitnimmt, sofort ausgestellt: http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/beratungshilfe/
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Oder ihr schaut mal ob es einen Hundeverein bei euch in der Nähe gibt! Zumindest bei uns sind da alle sehr freundlich und hilfsbereit, die können vielleicht auch einen Blick auf den Hund werfen!? Und wissen was sonst noch so auf euch zukommen könnte!
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Für solche "Scherze" (die nicht wirklich lustig sind... ;-( ) ist es immer vorteilhaft, eine Mitgliedschaft in nem Hundeverein zu haben, sodaß der Trainer den Hund kennt und aussagen kann, daß der Hund eben noch nie aggressiv war (bei nem Trainer kommt das glaubwürdiger rüber als wenn der HH selbst das sagt), und noch besser, wenn man schon ne Begleithundprüfung o.ä. vorlegen kann, die bezeugt, daß mit dem Hund gearbeitet wurde und wird. Immerhin enthält auch die BH einen kleinen "Wesenstest", der prüft, wie der Hund auf andere Hunde/rennende Personen u.ä. reagiert.
Aber das wird euch natürlich jetzt nicht weiterhelfen, wenn Ihr das bisher nicht gemacht habt.... ;-) Ist eher ein Tip an die Mitleser.... ;-) Wir hatten das nämlich mal im Verein, daß ein Hund angeblich wen gezwickt hatte, der das Grundstück der Eigentümer (noch nicht eingezäunt, da frisch eingezogen) betreten hatte. Da hat die Aussage des Trainers im Verein in Verbindung mit der (dann schnell abgelegten) BH-Prüfung (Hund war eh schon in Vorbereitung auf die Prüfung, Termin wurde dann halt auf den nächstmöglichen vorverlegt) letztlich den Ausschlag gegeben.
Zusätzlich zur schriftlichen Stellungnahme würde ich vorher mit dem Hund (!) höchstpersönlich zum Amt gehen und erstmal höflich fragen (im Stile "recht verwundert"), was das denn soll, und wie die auf die Idee kämen etc., sodaß die den Hund erstmal sehen und in seiner Art kennenlernen, und auch selbst urteilen können, daß er nicht gefährlich ist (dabei kann ruhig mal ein SITZ o.ä. präsentiert werden, was dann aber auch zuverlässig klappen sollte - zeigt, daß der Hund grundsätzlich auf Euch hört). Dabei kann man auch erfragen, was genau sie denn jetzt für Infos von Euch hören wollen. Das zeigt, daß Ihr kooperationsbereit seid, und schon habt Ihr den ersten "Stein im Brett", wie man so schön sagt. Man kann dabei natürlich fallenlassen, daß die Behauptung Unsinn ist - aber nicht rechtfertigen dort, sondern echt nur Infos einholen. Dann nett verabschieden, danke für die Erklärung, und zusichern, daß schriftliche Stellungnahme bis zum .... folgt.
Ich könnte mir aber gut vorstellen, daß das Ganze dann im Sande verläuft - wenn die Ordnungsämter jede Hundeprügelei nachvollziehen wollten, hätten sie viel zu tun. Sie müssen die Angelegenheit halt prüfen (deswegen das Anschreiben), denn falls tatsächlich ein aggressiver Hund rumliefe, sie hätten nix getan und dann würde mal ernsthaft was durch diesen Hund passieren, haben die natürlich auch eine Verantwortung. Aber wenn sogar Euer Hundesitter/Gassigänger für den Hund aussagen kann, ist das doch schonmal gut. Alle Zeugen auch in der schriftlichen Stellungnahme benennen mit Anschrift, und evtl. auch gleich ein kurzes Statement zum Hund von jedem (unterschrieben) mit beifügen. Habt Ihr evtl. irgendwelche Mitmieter aus dem alten Wohnort, die den Hund lange Zeit gekannt haben und ebenfalls bestätigen können, daß der nie aggressiv reagiert hat und es keine Probleme gab?
PS: nachdem Du schreibst, der Dobermann wäre ohne Leine unterwegs gewesen: das fand nicht zufällig in ner Gegend statt, in der Leinenzwang herrschte? Wenn ja, würde ich das mal ganz dezent in die Stellungnahme mit einfließen lassen - ein weiterer Punkt für Euch, denn Eure war ja lt. Deiner Info angeleint.
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na, da haben ja schon viele die richtigen tipps gegeben.
stellungnahme schreiben, möglichst genauso, wie es tatsächlich passiert ist, ab zum OA damit und gut.
ausserdem in zukunft möglichst den anderen hh grossräumig umgehen und dafür sorgen, dass die hunde nicht nochmal "zusammenstoßen".
ich denk auch nicht, dass da noch gross was nach kommt.
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Das Erstgespräch beim Anwalt ist kostenlos....
Bei welchem Anwalt ist das so?
Ich kenne keinen ... und ich kenne einige ...Wegen dem OA-Schreiben:
Ball flach halten, mit einer möglichst sachlichen Schilderung des Vorfalls schriftlich antworten.
In dem Antwortschreiben Gesprächsbereitschaft mit der Gegenseite signalisieren bzw. konstruktive gemeinsame Lösungsvorschläge bringen.Hundefreunde von uns haben die blöde Situation, dass ihr Galgo das 50-cm-Gartenzäunle nicht wirklich als Hindernis ansieht und die gelegentlich vorbeigeführten Akita Inu's (seeeehr eigene Persönlichkeiten, nicht nur die Hunde) gerne mal begrüßen würde, wenn er grade mal im Garten und Frauchen mit den Blumen beschäftigt ist. Khelo ist ja ein höflicher Hund und der Zaun darf wegen baurechtlicher Auflagen nicht erhöht werden.
Leider sind die Akita-Halter sowas von und ansonsten hunde-unverständig dass sie - statt die Situation wie mehrfach freundlich angeboten in Ruhe mit Khelo's Menschen zu klären - sich lauthals beim OA beschwert haben. Das OA (in ner kleinen Gemeinde, ca. 5.000 Einwohner) kriegte einen freundlich-höflich-sachlichen Brief mit Gesprächsbereitschaft und Lösungsvorschlägen ... und hat sich seitdem nicht mehr gemeldet.Interessant: die Akita-Halter "verstecken" sich inzwischen hinter Büschen und Bäumen, wenn Khelo mit seinen Menschen mal auf freiem Feld von weitem zu sehen ist. Und - irgendwie bemerkenswert - sie "müssen" jetzt auch nicht mehr NUR den Weg an Khelos Haus vorbei gehen.
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Bei welchem Anwalt ist das so?
Ich kenne keinen ... und ich kenne einige ...
Bei dem ich letztens war, war das so .. und bei meinen Freunden die Anwälte sind is das in den Kanzlein ebensoWobei mir persönlich das herzlich egal wär' , da es meist eh über ein Treffen hinaus geht
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Das Erstgespräch beim Anwalt ist kostenlos....
Wer sagt das denn?
Grüßle
Antonius -
Die Erstberatung beim Rechtsanwalt ist nicht kostenlos. Und ich habe hier in Hamburg auch noch in keiner Kanzlei gearbeitet, wo dies kostenlos war.
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Bei welchem Anwalt ist das so?
Ich kenne keinen ... und ich kenne einige ...[/size]Anwälte dürfen aus wettbewerbsrechtlichen Gründen gar keine kostenlose Beratung anbieten.
Das kostenlose Erstgespräch wird gerne verwechselt mit der Erstberatung beim Anwalt, wenn man eine Rechtschutzversicherung hat. Für den Versicherten ist sie kostenlos, der Anwalt erhält seine Vergütung dabei von der Versicherung. -
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