Hundehaftpflicht und Hundesitting
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Hallo liebe Foris :)
wir beschäftigen uns momentan mit dem Thema Hundesitting,
da mein Freund nächstes Jahr ab März im Praktikum ist brauchen wir vermutlich 1-2 mal wöchentlich einen Gassigänger, natürlich wollen wir denjenigen in Ruhe kennen lernen und auch an Lucy heranführen, daher wollen wir jetzt schon suchen.
Nun zu meiner Frage: Da Lucy ja nun ein etwas größerer Hund ist und wir sie unabhängig davon auch in verantwortungsbewusste Hände geben wollen, haben wir uns entschieden jemanden zu nehmen der mindestens 15 Jahre alt ist und auch eine dem entsprechende Statur hat. Allerdings habe ich nun überlegt wie das eigentlich mit der Haftpflichtversicherung aussieht, normal müsste diese ja auch greifen, wenn ich den Hund jemand anderen anvertraue und etwas passiert. Was ist jedoch, wenn diese Person nicht volljährig ist? Bzw. gibt es generell irgendetwas was ich hierbei beachten muss? Ich habe Angst, dass dann doch mal etwas passiert und die Versicherung nicht zahlt. Ableinen spielt allerdings keine Rolle, da das bei Lucy sowieso noch nicht möglich ist und erst recht nicht bei einer anderen Person.Danke schonmal :)
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Das kommt auf Euren Vertrag an!
Es gibt einige, die schließen Fremdbetreuung aus.
Ich würde mich da, auch das Alter betreffend, bei der Versicherungsgesellschaft erkundigen.
Am besten schriftlich, dann hat man im Fall der Fälle etwas "schwarz auf weiß" in der Hand. -
Okay, vielen Dank, das ist eine gute Idee :) Ich werde erstmal danach googlen und dann mal eine E-Mail hinschreiben.
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Zitat
Okay, vielen Dank, das ist eine gute Idee :) Ich werde erstmal danach googlen und dann mal eine E-Mail hinschreiben.
Achte bitte darauf, dass du die Bestätigung, dass gewerbliche Hundesitter in deiner Versicherung eingeschlossen sind, schriftlich vorliegen haben solltest. Ich kenne dein Versicherungsunternehmen nicht, aber es gibt da durchaus auch weniger seriöse Vertreter, die dann anrufen und bestätigen, dass XY eingeschlossen ist und am Ende stimmt's nicht und du hockst auf den Kosten...
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Ja danke, ich hab da auch immer gerne was schriftlich, besonders bei Versicherungen, denen trau ich sowieso keinen Meter über den weg was die immer für unverständlich formulierte Ausschlussklauseln haben und so etwas...
Bin bei NV-Versicherungen, weiß aber jetzt gerade nicht wie unser Tarif heißt. -
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Vielen Dank für eure ganzen guten Tipps!!!! War sehr hilfreich!!!! :)
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Noch was dazu. In NRW dürfen 20/40 Hunde eh erst ab 18 Jahren geführt werden, mit Sachkundenachweis.
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Ok, das ab 18 ist eine wesentliche Information :/ das macht die aufpassersuche natürlich schwerer... Aber was die Sachkunde betrifft: die braucht doch nur der Halter?! Ich meine unser Hund ist auf mich registriert und ich habe auch den Test gemacht, aber mein Freund darf sie ja trotzdem führen?! Dann müsste ja jeder der mal den Hund aufpasst nen Sachkundenachweis bringen damit die Versicherung zahlt...
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Da müsstest du dich bei der Versicherung erkundigen, wie das aussieht.
Je nach vorliegender Vorschrift, muss auch die Betreuungsperson Sachkunde und Co erbringen. -
Gestern im TV gesehen:
Die Versicherung kann im Schadensfall durch den Hundesitter einen Beweis fordern, der belegt, dass der Sitter wirklich jeglicher Sorgfaltspflicht nachgekommen ist.
Hier ging es um kaputte Zimmertüren, die vom Hund in den ersten zwei Tage der Betreuungszeit zerkratzt wurden.
Der Sohnemann musste dann als Zeuge aussagen, dass die Dame alles ihr erdenkliche getan hat und ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen ist.So was steht wohl auch im Kleingedrucken der jeweiligen Versicherung drin.
Findet man dazu nichts Konkretes, einfach mal nachfragen und es sich evtl. noch schriftliche bestätigen lassen. -
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