Ebay, kann mir jemand helfen?
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Hallo Zusammen,
bin mir gar nicht sicher ob das ins Computer Forum gehört aber ich weiß echt nicht mehr weiter und das Internet gibt mir auch nicht all zu viele Infos.
Ich habe vor knapp 3 Wochen 2 Hemden bei Ebay verkauft. Hemd A für 2,00 €, Hemd B für 13,00 €
Da ich mitten im Umzug gesteckt habe, hatte ich total stress und in diesem stress hab ich die Adressen vertauscht.
Der Käufer von Hemd A hat mir geschrieben, dass er ein falsches Hemd erhalten hat und es zurück geschickt hat.
Daraufhin hab ich dem Käufer von Hemd B sofort ne Mail geschrieben, dass mir ein großer Fehler passiert ist und er ein falsches Hemd bekommt und er mir dieses doch bitte schnellst möglich wieder zurück senden soll, ich erstatte ihm natürlich die Portokosten dafür. Käufer B meldete sich und meinte, dass sei kein Problem, passiert ja mal und hat mir das Hemd A zurück geschickt. Ich habe dann noch ein paar Tage gewartet aber das Hemd B von Käufer A kam nicht zurück. Ich schrieb ihn also nochmal und dann meinte er, er schickt Hemd B erst zurück wenn er Hemd A hat. Nun gut... irgendwo verständlich bloß Käufer B hat es ja auch ohne zuerst das richtige Hemd zu haben zurück geschickt. Ich habe also Hemd A an Käufer A geschickt und seitdem - wer hätte es gedacht - meldet dieser sich natürlich nicht mehr. Ich habe zahlreiche Mails geschickt. Nichts.
Käufer B habe ich dann die Situation geschildert und wir haben uns in sofern geeignet, dass ich ihm das Geld zurück überweise, da ich nicht weiß wann Hemd B bei mir eintrifft und er ja somit auf der sicheren Seite ist.
Nun bin ich stinksauer, dass Käufer A sich nicht mehr meldet und nun beide Hemden hat.
Im Internet steht nur: geh zur Polizei. aber naja... für 13€ ?? das lohnt sich ja quasi gar nicht. Allerdings soll man wohl Anzeige wegen Unterschlagung erstatten können. Bloß mache ich das, kann ich wohl mit ner negativen Bewertung a la: "erstattet Anzeige etc" rechnen und sowas will ich natürlich auch nicht in meinem Ebay Profil stehen haben. Was meint ihr was ich jetzt machen soll?
Käufer A wohnt in der Stadt welche neben meiner liegt, deshalb habe ich nun überlegt da einfach hin zu fahren und zu klingeln, damit er mir das Hemd persönlich gibt aber irgendwie weiß ich nicht ob das so ne gute Idee ist. Ich finds nur so unverschämt sich gar nicht mehr zu melden. Käufer B hat ohne jeglichen anstand sofort die falsche Ware zurück gesendet, er hätte ja genauso gut darauf bestehen können erst sein richtiges Hemd zu erhalten, was wäre dann gewesen?
oh man! -
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Ich persönlich würds, wenns wirklich so nahe ist, wirklich mal vorbeifahren. Wenn das nichts bringt, dann zuerst mit einer Anzeige drohen (da werden die meisten dann doch noch fähig sich zu melden) und sonst, gesamten Schriftverkehr ausdrucken und ab zur Polizei - ja auch für 13 Euro, ich bin der Meinung wenn derjenige genug Chancen gehabt hat, ohne diese zu nutzen, dann darf er gerne auch eins drauf bekommen.
PS: Mit den Unterlagen in der Hinterhand kannst du eine eventuell schädigende Bewertung von ebay entfernen lassen -
Hast Du mit dem Ebay-Kundenservice selbst schon Kontakt aufgenommen? Das kann ich irgendwie nicht herauslesen.
LG von Julie -
Ja, mit denen hab ich schon telefoniert aber der Typ meinte, dass ebay da nichts machen kann.
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Ich würde den Fall erst mal bei Ebay melden - da müßtest Du noch in der Frist sein.
Eine offizielle Ebay-Nachricht mit eventuellen Konsequenzen für den User macht oft noch etwas mehr Eindruck, als Nachrichten vom Verkäufer.Irgendwo bei "Aktionen", wo man z. B. auch "als bezahlt markieren" etc. anhaken kann, gibt es "Käufer melden", wenn Du da drauf gehst, ist der Rest selbsterklärend. Aber man muss das in einer gewissen Frist machen (ich glaub vier Wochen).
LG, Chris
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Okay, wenn Ebay nichts macht, würde ich dem Typen eine Mail mit einer Fristsetzung schicken und wenn darauf auch nichts erfolgt, Anzeige erstatten. Das ist einfach Diebstahl, auch wenn der Wert vielleicht klein sein mag.
LG von Julie -
Ich habe da schon verschiedene Fälle hinter mir, von Warenschwindel über Unterschlagung und ich weiß, das Ebay nichts unternimmt ... leider.
Zwei Anzeigen musste ich tätigen und habe das Geld nach einem Jahr und Gerichtstermin wieder bekommen, war es mir wert, auch wenn es nur um 17€ ging. Bei der Unterschlagung reichte ein Hinweis / Terminsetzung und Androhung einer Anzeige. Antwort bekam ich nicht, doch als der Termintag ran war, kam eine Sendung mit der Ware.
Wichtig ... Artikel / Auktion und alle Korrespondenzen ausdrucken!!Hinfahren würde ich nicht.
LG Sabine
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Ich brauch den Käufer da nicht zu melden weil ich nichts auswählen kann was dieser Situation entspricht. Wie Ebay mir bereits sagte, die können da nichts machen :/
ok, also ich hatte der Käuferin eben noch eine Mail geschickt das sich sich bitte mal meldet. wenn sie das mit dienstag oder mittwoch nicht tut dann sende ich die mail mit der fristsetzung. was genau sollte ich da rein schreiben?
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Kurz und schmerzlos ohne "extra" Frist!
Heute anschreiben oder Morgen und eine Frist zur Rückmeldung innerhalb 3 Tagen geben, ansonsten stellst du Anzeige .... fertig!
LG Sabine
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Huhu,
Ich habe ein bisschen Erfahrung mit Ebay, da ich bis letztes Jahr noch regelmäßig bei Ebay verkauft habe. Solche Deppen hat man leider immer wieder dabei, der Grund, warum ich aufgehört habe.
Den Ebay Kundenservice zu bemühen oder gar einen Fall zu eröffnen ist Zeitverschwendung, den Fall würde ich eröffnen und dann schnellstmöglich wieder schließen, da könntest du dann im Fall einer Negativ-Bewertung noch was machen wenn du mal ausnahmsweise einen netten und kompetenten Mitarbeiter an der Hotline hast. Die Bewertungen drücken ja immer das persönliche Empfinden aus und mit einer Negativen wirst du jetzt sowieso rechnen müssen.
Was ich machen würde: Einschreiben mit Fristsetzung (eine Woche), sollte das Hemd bis dahin nicht bei dir angekommen sein, wirst du dir vorbehalten Anzeige zu erstatten. Gleichzeitig würde ich eine persönliche Abholung anbieten. Schickt er dir das Hemd tatsächlich zurück, solltest du für das Porto aufkommen - dein Fehler und Käufer sollten so gestellt werden, als wäre der Fehler nie passiert.
Einen Mahnbescheid kannst du selbst über das Internet beantragen - nur ist fraglich ob sich das bei so einer geringen Summe lohnt.
Den Schriftverkehr würde ich ausdrucken und aufheben - einfach nur zur Sicherheit, falls der Käufer meint er müsste rum spinnen.
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