Umzug nach NRW

  • Hallo!
    Ich fürchte, dass ich bald nach NRW ziehen muss. Dort gibt es doch spezielle Regelungen für Hunde die grösser sind als 40cm und mehr wiegen als 20kg?


    Was genau muss man machen, wenn man 1-2 solcher Hund hat?


    Gruss

    • Neu

    Hi


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    • Es gibt hier sogenannte Listenhunde, da braucht man einen Wesenstest, muss 18 Jahre alt sein, darf nicht vorbestraft sein und muss einen erweiterten Sachkundenachweis ablegen.


      Für normale 40 cm oder 20 kg -Hunde brauchts nur einen (extrem leichten) Sachkundenachweis, den man beim Tierarzt ablegen kann. Wenn man schon (ich glaube 3 Jahre lang) Hunde gehalten (an der Steuer angemeldet hat), braucht man keinen Sachkundenachweis. Ansonsten wird dieser beim Anmelden zur Steuer gefordert.


      Schau mal hier: https://www.umwelt.nrw.de/verb…erhaltung/hunde/index.php

    • @Rabi.Rudi:
      Als ein Hund hat definitiv mehr als 20kg und ist grösser als 40cm. Der andere hat unter 20kg, aber wohl mehr als 40cm.


      Aber da ich ja schon seit 3 Jahren Hunde habe betrifft mich das dann ja anscheindend gar nicht.

    • Einfach mal beim Ordnungsamt der betreffenden Stadt anrufen - hier bei uns reicht es, wenn man in den letzten 3 Jahren große Hunde gehalten hat. Bei mir ist es 13 Jahre her - das galt dann nicht mehr. Der Sachkundenachweis ist aber wirklich lächerlich. Ich habe mir 4-5 Fragen angeschaut und es dann sein lassen. Beim TA bekam ich dann einen Fragebogen mit 20 Fragen, den ich in 3 Minuten mit 0 Fehlern fertig hatte. Das war bei dem Schwierigkeitsgrad aber auch keine Kunst. Man muss schon absolut keinen Schimmer haben, um den nicht zu bestehen.

    • Zitat

      @Rabi.Rudi:
      Als ein Hund hat definitiv mehr als 20kg und ist grösser als 40cm. Der andere hat unter 20kg, aber wohl mehr als 40cm.


      Aber da ich ja schon seit 3 Jahren Hunde habe betrifft mich das dann ja anscheindend gar nicht.


      Hast du denn schon vor 2003 nachweislich drei Jahre Hunde auf deinem Namen gehalten?
      Denn nach § 11 Abs. 4 LHundG NRW gilt die Ausnahme nur, wenn man drei Jahre Hunde ohne Vorfälle vor Inkrafttreten des Gesetzes gehalten hat.
      Eventuell hat man aber auch Glück wie Texelschwein und das Ordnungsamt nimmt das auch so ab, wenn man nur in den letzten drei Jahren Hunde gehalten hat, nur gibt das der Gesetzestext so halt nicht her.


      Beide Hunde fallen darunter, da eine der Voraussetzungen, also größer als 40 cm oder schwerer als 20 kg, ausreicht.
      Dementsprechend müssen beide Hunde beim Ordnungsamt gemeldet werden, du musst aber natürlich nur einen Sachkundenachweis machen.

    • Solange du keine Listenhunde hast gilt nur der 20/40 Test, ergo Hunde, die schwerer als 20kg oder/und größer als 40cm sind.
      Dann den bestandenenTest beim Ordnungsamt einreichen. Ende.


      Der Sachkundenachweis ist echt easy ;) und schnell gemacht und ansonsten ist NRW wunderschön und zumindest das Rheinland recht locker ;) Also ganz entspannt :)

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