Umzug nach NRW

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    Hi


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    • Also in der vorigen Stadt hatte ich Myro als Labrador-Jagdhund-Mix angegeben, das hatte gereicht.
      In der jetzigen wollten sie es jedoch ganz genau wissen, da läuft er jetzt also als Labrador-Pointer-Mix.


      Neben dem Sachkundenachweis musst Du übrigens auch die Haftpflichtversicherung sowie die Chipnummer angeben.
      Und damals, direkt nach Inkrafttreten des Gesetzes, musste man hier auch noch ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen, aber ich glaube das wird heute nicht mehr verlangt.


      Ach... und Du unterliegst mit einem 20/40er Hund auch bestimmten Auflagen was z.B. die Anleinpflicht angeht...

    • Doch, klar. Nrw ist mMn sehr hundefreundlich und es gibt viele Gebiete ohne Leinenzwang.


      Gegenseitige Rücksichtnahme und das läuft.


      Düsseldorf Innenstadt oder so würde ich natürlich anleinen. Ist ja auch nicht in jeder Stadt selbstverständlich.

    • Zitat

      Wie? Darf man dann seinen Hund in NRW nicht ableinen oder was?


      alles von Kommune zu Kommune unterschiedlich geregelt


      daher die Bitte, doch einfach bei der Stadt, wo es hin gehen soll, mal nachfragen

    • Zitat

      Also ich habe bei Anmeldung meines Hundes nur Mix bzw. Schäferhund-Mix angegeben und den hat noch nie einer sehen wollen, selbst dann nicht als ich Post vom OA hatte wegen überpenibler Leute hier ;)


      Schäfermix is recht eindeutig
      Bei uns soll man n foto mitschicken bei Boxer/Labbimixen und so ( kommt dan nachher nochmal post)
      Die üblichen Verdächtigen eben ^^

    • Zitat

      Schäfermix is recht eindeutig
      Bei uns soll man n foto mitschicken bei Boxer/Labbimixen und so ( kommt dan nachher nochmal post)
      Die üblichen Verdächtigen eben ^^


      jup, habe ich bei meinem Labbi-Mix machen müssen :hust:


      aber konnte ich alles gemeinsam per Mail schicken, also ganz simpel :D

    • Zitat

      Wie? Darf man dann seinen Hund in NRW nicht ableinen oder was?


      Doch, aber für große Hunde gilt folgendes:


      (6) Große Hunde sind außerhalb eines befriedeten Besitztums innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen angeleint zu führen. § 5 Abs. 2 Satz 2 gilt entsprechend.



      Gibt es also in Deiner Stadt z.B. innerorts keinen generellen Leinenzwang, dann müssen 20/40er-Hunde dort trotzdem angeleint sein.

    • Ok.natürlich brauchst du kein Foto einstellen,wenn du nicht magst...es sollte eine Hilfe für dich sein.Evtl.hätte man vom Foto her auf die Rassen tippen können...aber egal...
      Alles was du wissen mußt findest du in den bisherigen Antworten... =) einfach durchlesen...

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