Vermieter verbietet Hund auf einmal / Abschaffung

  • Hi ihr lieben ,


    Brauch mal euren Rat , nachdem mein Vermieter mir ja mündlich zusagte das ich denn hund nun doch halten darf vorausgesetzt er benutzt nicht vorderen Rasen siehe anderen Thread .
    Ein glückliches halbes Jahr ist vergangen , klar mit meinen Nachbarn versteh ich mich noch immer nicht aber davon lass ich mich nicht beirren jeder geht so seine weg hier , naja außer das ich mindestens dreimal die Woche die Polizei im Hause habe da ich nachts über meinen Super hellhörigen holzboden gehe :( was ihnen zu laut ist , aber laufen in der Wohnung kann mir keiner verbieten .


    Ungefähr vor zwei Wochen am Wochenende wurde hier von unbekannten geklingelt auch in der Nachbarschaft wir wohnen direkt in der Stadt wo viele Party Menschen sich aufhalten , es würde geklingelt , ich hab natürlich nicht aufgemacht hab die Klingel ausgeschaltet aber hundi hat's trotzdem gehört und Wuff gemacht was nach ca.2 Minuten aber vorüber war , nachdem Wochenende kam prompt das schreiben das sich Familie unten beschwert haben da der hund gebellt hat , soweit so gut hab mich Entschuldigt war ja eine Ausnahme , heute kam das nächste schreiben wo mir die Tierhaltung untersagt wird und Genehmigung zurückgezogen wird :( toll


    Nun meine frage geht das einfach so ? Es war eine Ausnahme und keine Häufigkeit , klar war es 5 Uhr morgens
    Aber wilrklich nur ne Ausnahme !!
    Ich will mein wuffi nicht abgeben

  • Das ist der Grund, warum ich mich gerade mitten im Umzug befinde: Ich habe es satt ständig aufzupassen, dass auch bloß kein Geräusch zu viel aus meiner Wohnung dringt und sich meine Nachbarn mal wieder beschweren.


    Welche Handhabe dein Vermieter auch hat: Mir persönlich wäre der Stress zu blöde. Deswegen versuch dir eine andere Bleibe zu suchen, in welcher der Hund von Anfang an akzeptiert wird. Im ganzen gesehen ist das der einzige Weg damit du und dein Hund in Frieden leben könnt.

  • Fang am Besten gleich ein Lärmprotokoll an, in dem du festhälst wann und wie lang dein Hund mal bellt. Außerdem notiere dir andere Lärmbelästigungen, die dir auffallen.
    Aber beruhigen kann ich dich schon mal. Der Hund darf im normalen Rahmen mal bellen, also kurzes wenige Minuten andauerndes bellen wenns mal klingelt oder jmd vor deine Tür rumlärmt, das ist erlaubt.


    Wenn du aber öfter mal wg verschiedener Dinge Stress mit Nachbarn oder Vermieter hast, egal ob du dran Schuld bist oder nicht, würde ich mir ne andere Wohnung suchen. Die Erfahrung zeigt, dass die Nachbarn immer weiter rumstänkern werden, auch wenn sie vor Gericht Fälle verlieren, oder vom Vermieter eine drauf bekommen. Den Ärger wirst du nie los.

  • Das Lärmprotokoll setzt ja voraus, dass man selber zuhause ist, wenn der eigene Hund bellt, das schafft man ja nur ohne Job und ohne Ausgehen.
    Ich würde auch dazu raten, eine neue Wohnung zu suchen, und dabei von Anfang an auf den Schallschutz achten. Wenn jeder Schritt von Dir schon bei den Nachbarn ankommt/ gehört werden kann, dann stimmt da was nicht.
    Es gibt ja auch hundefreundliche Vermieter und Häuser, wo viele einen Hund haben...das passt vielleicht besser.

  • - Laptop mit ner Webcam
    - externe Festplatte
    - Videoaufnahmeprogramm


    Und schon kann man Protokoll führen. So hat jemand hier im Forum schon mal die Nachbarin enttarnt, die sich immer beschwerte wg des Bellens. In Wahrheit stand die immer vor der Tür und hat ne halbe Randale gemacht, wenn der HH nicht daheim war, sodass der Hund einfach ausrasten musste.


    Sachen gibts..... :???:

  • Zitat

    heute kam das nächste schreiben wo mir die Tierhaltung untersagt wird und Genehmigung zurückgezogen wird


    Wehr Dich dagegen.
    Tritt in einen Mieterschutzbund ein, das kostet nur einen geringen jährlichen Beitrag.
    Die führen den Schriftverkehr mit Deinem Vermieter.


    Will der Vermieter seine Forderung durchsetzen, muss er vor Gericht ziehen.
    Das kann 2 Jahre dauern, bis es zu einer Verhandlung kommt.
    Bis dahin kannst Du Dir eine neue Wohnung suchen oder die Gerichtsverhandlung durchziehen.

  • Hi,also ich kann ddich beruhigen.
    Ein Hund darf ohne Beschwerden 10Min. am Stück bellen(ist bei mir so),dass müssen die Nachbarn hinnehmen.Aber wenn du solch einen Stress mit den Nachbarn hast,würde ich mir auch eine neue Bleibe suchen.
    Selbst wenn dein Hund nicht da wäre,niemand kann sich beschweren,dass du durch die Wohnung gehst.Wahrscheinlich sind das solche Leute,dessen Leben so langweilig ist,dass sie sich um das von anderen kümmern. :headbash: Lg Lilly
    P.s.Der vermieter hat mit dir einen mündlichen vertrag gemacht,gilt auch als Vertrag.Wenn du da wohnen bleiben willst such dir einen Anwalt und schilder ihm die Sachlage,denn so ohne weiteres kann dir der Vermieter nichts verbieten.

  • Hi danke für die vielen Antworten ...
    Also mein Vermieter ist recht nett Unrat auch schon nach Lösungen gesucht die Mieter unten wohnen erst ca. 6monate hier und sind auslander der Mann denkt halt was er sagt muss Frau tun sorry aber es ist so , nichts gegen Ausländer !
    Nun gut , cameras Habich ja sowieso wenn Hündchen mal alleine ist kann ich es via IPad sehen was er daheim treibt und er bellt nie es sei denn es klingelt jemand dann gibst ein ist guuuut und Schluss ist :-)
    Klar bin schon auf der suche allerdings gestaltet sich das schwierig mit hund :(
    Achja da hat einmal ne perfekte Wohnung gefunden und dann sowas :(


    Aber rausschmeißen bzw fristlose Kündigung geht nicht oder ,was ist denn mit dem neuen Urteil?
    Kennt sich da jemand aus?

  • Nein, so schnell geht das nicht. Übrigens darf der Hund auch mitten in der Nacht anschlagen (oder sich sogar freuen, wenn du nach Hause kommst) - das ist der Vermieter mit der Erlaubnis der Hundehaltung eingegangen. Sofort Widerspruch einlegen (oder normal mit dem Vermieter reden).

  • Vielleicht würde schon mal eine sachlich geschriebene Stellungnahme (oder von Auge zu Auge bei nem Tässchen Kaffee) deinerseits was bringen. Es hört sich so an, als ob der Vermieter ja mit sich reden ließe.
    Lege genau dar, dass dein Hund lediglich ab und an mal schlägt, wenn es an der Tür klingeln, was völlig normal für Hunde ist, und weise nett und freundlich darauf hin, dass es hierbei keine rechtliche Grundlage zum Handeln gibt.
    Falls du n Anwalt kennst, dann lass dir mal ein paar Urteile raussuchen, die deinem Fall ähneln. Soweit ich weiß, sind die meisten Urteile zugunsten des Hundehalters ausgefallen, wenn die Häufigkeit des Bellens nicht mehr als ein paar Minuten täglich übersteigt.
    Negativurteile gibts meistens für Dauerbeller, oder wenn Leute keine Nachweise bringen konnten, wie eben son Lärmprotokoll.


    Auf der anderen Seite bleibt zu bedenken, dass der Vermieter jederzeit solche Vereinbarungen zurückziehen kann.
    Ob das aber rechtens ist, steht dann auf einem anderen Blatt.
    Was steht denn aktuell schriftlich in deinem ursprünglichen Vertrag? Hunde erlaubt oder nicht?

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