Eure Einschätzung: Werde ich einen Hund halten dürfen?
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Hallo zusammen!
Ich würde mal gerne eure Einschätzung zu folgendem Fall hören wollen:
Da ich plane mir nächstes Jahr einen Hund anzuschaffen, hatte ich schon Anfang diesen Jahres (Januar) mal bei meinem Vermieter nachgefragt, ob das okay wäre. Im Mietvertrag steht nämlich "nach Vereinbarung". Als Antwort kam erstmal nix, als ich nochmal nachfragte wurde mir gesagt ich dürfe einen Hund nicht halten, allerdings ohne Angabe von Gründen. Ich habe dann nochmal schriftlich nachgefragt was die Gründe seien. Als Antwort kam dann nur nochmal ein extrem kurzatmiges und unfreundliches Schreiben á la "Wir haben gesagt KEINEN Hund". Auch hier keine Gründe.. Per Telefon habe ich von der Sekretärin der Hausverwaltung aber erfahren dass wohl der Grund sei, dass es in der Vergangenheit einen Mieter im Haus gab, der zwei Hunde hatte, und das ging wohl nicht gut, Meine Nachbarn haben mir dann noch erzählt dass der sich die Hunde wohl ohne zu fragen angeschafft hatte, und dann haben sie die Hunde rausgeklagt (und der hat sie wohl scheinbar einfach abgegeben und wohnt noch immer hier ). Auf jeden Fall befürchte der Vermieter, dass wenn ich mir einen Hund hole, dieser andere Mieter dann auch wieder einen Hund anschaffen will, weil ich ja einen halten darf. Und deswegen verbieten sie es jedem Mieter.
Nun, ich hab dann darauf damals auch nicht weiter reagiert weil's ja auch noch lang hin war. Aber jetzt rückt 2014 immer näher und ich will wissen ob ich mir eine neue Wohnung suchen muss oder nicht.
Es gab ja nun im März diesen Jahres den Beschluss vom BGH dass ein Vermieter die Hundehaltung nur noch unter Angabe von guten Gründen und individuell(?) verbieten darf. Und genau da will ich jetzt mal eure Einschätzung hören: Wäre es denn ein solcher guter Grund, dass der Vermieter sagt wenn er mir die Haltung erlaubt, müsse er es auch anderen Mietern erlauben, und da ging es schief? Also quasi: Ist der Vermieter in der Pflicht, JEDEM Mieter die Hundehaltung zu erlauben, sobald ein einziger das gestattet bekommt? So wie ich das empfinde habe ich nix mit irgendwelchen anderen Mietern zu tun. Wenn die Stress mit ihrem Hund hatten, dann ist das wohl ein Grund denen einen Hund zu untersagen. Aber was hab ich damit zu tun? Hat da jemand hier schon Erfahrungen seit diesem neuen BGH-Beschluss?
Ich hab mir ja auch schon überlegt mir den Hund dann einfach zu holen. Die Hausverwaltung sitzt ja in nem ganz anderen Stadtteil, und die Hausmeisterin ist im Nebenhaus. Die sehe ich vllt 1x im Monat, wenn überhaupt. Aber trotzdem, es macht ja nicht gerade Spaß wie ein Ninja durch das Treppenhaus zu schleichen weil man den Hund verstecken muss..
Ich weiß nun nicht ob ich da Chancen hätte wenn ich damit vor Gericht gehe und versuche mir das Recht zur Hundehaltung einzuklagen. Das Problem ist hier in München findet man eh schon kaum ne Wohung. Und mit Hund, da brauchste gar nicht erst fragen..
Was würdet ihr mir raten?
Vielen Dank! lg Thomas
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Das wäre für mich keine Grundlage für eine Hundehaltung!
Selbst, wenn man gerichtlich eine Hundehaltung durchsetzen könnte, würde die Hausverwaltung doch jeden kleinen Pups des Hundes zum Anlass einer Abmahnung und späterer Kündigung nehmen.
Dann lieber neue Wohnung suchen und entspannt mit dem Hund beginnen. -
Sehe ich auch so. Man es hat in Mehrfamilienhäusern schon schwer genug mit Hunden.. mach es dir nicht noch schwerer. Selbst wenn du es durchsetzt, ist doch der Ärger schon vorprogrammiert. :/
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Wenn du den Hund einfach holst, ist die Gefahr groß, das du ihn auch einfach wieder hergeben musst.
Ich steckte im Dezember 2011 in einer ähnlichen Situation. Habe das gleiche Sätzchen im Mitevertrag. Der Vermieter hat das Haus verkauft, bei dem war es kein Problem eine Erlaubnis zu bekommen, er ist selbst Hundehalter. Beim neuen Vermieter war das anders. Da hieß es auch "Nein". Ich habe dann Argumente zusammengetragen, usw.
Nach einigen Wochen hat sich der Vermieter doch besonnen und hat mir die Hundehaltung gestattet, das einzige, das er wollte, war eine Haftplficht - denn seine größte Sorge war, dass der Hund vielleicht was kaputtmachen könnte.
Mittlerweile habe ich zwei Hunde und dürfte auch noch einen dritten haben - es sind auch noch andere Lete zugezogen mit Hunden (die er ja nicht hätte nehmen müssen).Vielleicht legst du dein Ansinnen auch so ähnlich da?
Dass der Hund deine Lebensqualität steigert, dass du dafür sorgst, dass er niemanden stört, dass du eine Versicherung für ihn abschließt und ihnen eine Kopie der Police zukommen lässt. Vielleicht auch noch Angaben zur Rasse des Hundes, oftmals scheitert der Hundewunsch (leider) auch an der Größe. Je nach Vermieter sidn kleine Hunde ungern gesehen (weil Kläffer, haha) oder große Hunde (weil böse, haha). Wenn du einen rassehund aufnimmst, dann kannst du mit rassetypischen Eigenschaften auch viele Zweifel ausräumen.Soweit ich das nachgelesen habe, darf der Vermieter nicht willkürlich die Hundehaltung untersagen, aber anderen Mietern sie gestatten. Da der Mieter aber damals sich den Hund einfach so geholt hat, und ihm diese Haltung dann untersagt wurde, kann es gut sein, dass du einen halten darfst und er nicht.
Ich würde es auf die freundliche Art versuchen. Objektiv, aber mit Kompromissbereitschaft. Wenn nicht, du hast nun keine Not, sofort eine neue Wohnung zu finden... oder den Hund am 1. Januar 2014 anzuschaffen.
Der Vermieter, als er mir die Haltung doch erlaubt hat, meinte zu mir damals: "Sie sollen sich ja wohlfühlen." - bisher gabs keine Probleme mit der Haltung. Auch mit den anderen Hunden im Haus nicht.
Vielleicht überzeugt schon "Haftpflicht" und deine Freundlichkeit. Wenn du auf ein Urteil pochst, dass zwar wegweisend ist, aber keine Garantie, dann versperrst du dir vielleicht selbst den Weg. -
Danke für eure Antworten!
ZitatWenn du den Hund einfach holst, ist die Gefahr groß, das du ihn auch einfach wieder hergeben musst.
Den Hund hergeben würde ich niemals tun. Deswegen frage ich mich ja jetzt schon, wie ich wohl am besten verfahre damit ich da keine Probleme habe.ZitatSoweit ich das nachgelesen habe, darf der Vermieter nicht willkürlich die Hundehaltung untersagen, aber anderen Mietern sie gestatten. Da der Mieter aber damals sich den Hund einfach so geholt hat, und ihm diese Haltung dann untersagt wurde, kann es gut sein, dass du einen halten darfst und er nicht.
Ja das ist eben die Frage, wie das Gericht das sehen würde. Also sowohl für mich als auch für den Vermieter betreffs dieses anderen Mieters.ZitatIch würde es auf die freundliche Art versuchen.
Hab ich auch gemacht. Mein erstes Schreiben waren schon 2 volle Seiten in denen ich aufgezeigt habe dass meine Lebenssituation sehr gut dafür passt, dass ich mich sehr intensiv mit Thema Hundehaltung und -erziehung beschäftige, dass ich in die Hundeschule gehen werde usw. Auch mein zweites Schreiben war sehr höflich, ich habe nur darum gebeten dass man mir doch zumindest die Bedenken nennen solle, damit man da vllt drüber reden kann. Aber gekommen ist nur eine sehr unfreundliche Assi-Antwort Naja, aber ich hab ja darauf dann nicht nochmal geschrieben, also von meiner Seite aus war jeder Kontakt zum Vermieter bislang noch sehr höflich, Grund irgendwie wütend oder so auf mich zu sein hat der eigentlich nicht.ZitatDann lieber neue Wohnung suchen und entspannt mit dem Hund beginnen.
Ja, Theorie und Praxis Es ist schon schwer genug als Nicht-Bonze in München überhaupt ne Wohnung zu finden, denn es stehen ja immer 5 Bonzen auch an als Interessenten. Und dann noch mit Hundeerlaubnis, in ner Mietwohnung? Ich weiß ja nicht wieviele HH in München ne Eigentumswohunung oder Haus haben, und wieviele von den Mietern einer Normalo-Wohnung denn wirklich eine offizielle Erlaubnis haben. Aber wenn ich mir die Inserate ansehe - ich habe bislang noch KEINE (nicht EINE!) Wohnung gefunden wo dabei stand Tierhaltung erlaubt. Entweder es steht gleich "Keine Hunde" dabei, oder "nach Vereinbarung", aber das isthalt so ein Alibi-Satz, wie man bei mir sieht ist das eigentlich das selbe wie nein -
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Aber du hast doch Zeit. Suche dir doch schon jetzt eine Wohnung, wo du den Hundewunsch mit angibst. Mir wäre unwohl, einen Hund ohne Erlaubnis zu halten - irgendwer wird dich sehen... und dann... dann hast du keine Zeit, dir eine passende Wohnung zu suchen. Jetzt ist die perfekte Zeit, du hast Monate.
Nach Vereinbarung ist kein Alibi-Satz. Wenn "Ja" steht, darf jeder ungefragt einen Hund holen.
Wenn man es mitd em Vermieter absprechen kann, besteht zumindest die Chance. Viele Vermieter haben ein Problem mit "Kampfhunden", manche haben schon schlechte Erfahrungen und wollen deshalb mit ihren Mietern individuell sprechen.(Weißt du, ich bin extra für den Hund in diese Wohnung gezogen, der Verkauf des Hauses hat damit meine Grundlage beinahe zertört...)
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Zitat
Aber du hast doch Zeit. Suche dir doch schon jetzt eine Wohnung, wo du den Hundewunsch mit angibst.
Ja, das werde ich mal versuchen. Wobei ich große Zweifel habe dass ich was finde wo der Einzug erst so langfristig geplant ist. Hier ist die Nachfrage so gewaltig, da haust du heute spontan ne Wohnung in die Anzeige und morgen hast du mehrere Mieter die dir den Vertrag ungelesen unterschreiben. Zumindest bei den "Normalo"-Wohnungen die ich mir leisten kann. Und da sind bestimmt auch Leute ohne Hund dabei. Ich hab ja auch schon überlegt in eine andere Stadt zu ziehen. Aber ich habe hier meine Familie, und woanders wäre ich wirklich 100% allein, da gibt's dann auch keine Schwester die ab und zu mal auf den Hund aufpassen könnte.. Das ist wirklich asozial, ist ja in ganz Deutschland so mit Mietwohnung und Hund aber ich wohn halt leider auch noch in der allerschlimmsten Stadt was das angeht.
Deswegen ja die Frage welche Chancen ich jetzt rechtlich mit dem neuen BGH Beschluss hab mit meiner jetzigen Wohnung. Denn so wie ich den Beschluss verstehe brauchen die erstmal einen Grund warum KONKRET ICH keinen Hund halten darf, und bislang hab ich da nix gesagt bekommen bis auf das was ich oben geschrieben habe. Ich hätte grundsätzlich null Problem das vor Gericht zu bringen wenn meine Chancen gut sind, da diese Leute mir durch ihre herzlosen Antworten shcon bewiesen haben wie die drauf sind. Die können mich dann gerne hassen, wohnen tun die eh nicht in meinem Haus von daher wär mir das herzlich egal.
Schon klar würd ich auch lieber einfach umziehen in ne Wohnung mit Erlaubnis, aber wenn's so einfach ginge. N Kumpel von mir hat vor kurzem ne neue Wohnung hier gesucht, er hat 2 Katzen, und die machen ja echt NULL stress im Haus. Aber: No chance! Er hat jetzt eine Wohnung aber nur weil er irgendwann nix mehr über Katzen gesagt hat..
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Du könntest damit durchaus eine Chance haben... nur zu welchem Preis?
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hallo
wir haben dazu folgendes erlebt
schon immer ward er wunsch nach einem hund da.
nur haben wir zuerst in einer 2,5 zi wohnung in einem 12 parteien block gewohnt und zwar 2 erw. u. 2 kinder (haben inzw. eigene familie)
dann sind wir vor 10 jahren auf einen ehemaligen bauernhof gezogen,als mieter.vermieter waren die eltern von einer damals guten freundin.
es gab dort noch hühner,die pferde der kinder u. enkel u. einen hund.wir zogen dort hin mit 2 katzen 2 hühnern und unseren meerschweinchen(hobbyzucht)... alles ok.
dann kam der wunsch nach einem hund wieder... paltz gab es genug,drinnen wie auch draussen.
also haben wir unsere vermieter gefragt und das ok bekommen und uns einen welpen ausgesucht... kurze zeit später kam dann die vermieterin und sagte uns das wir nun doch keinen hund halten dürfen,sie hätte alle ihre (7) kinder gefragt und die haben gesagt sie solle es nicht erlauben... eine tochter zählte zu dem zeitpunkt zu unseren engsten freunden !
daraufhin war unsere tochter sehr traurig und wir haben noch einmal das gespräch zu unseren vermietern gesucht.deren angst war das ein hund etwas beschädigen könnte in der wohnung.. nachdem wir versichert haben das es ja in unserem eigenen interesse sei das so etwas nicht apssiert,bekamen wir dann doch die zusage.
einige zeit später,am selben tag rief mich meine freundin auf dem handy an und hat mich regelrecht zusammengefaltet warum wir nun einen hund haben wollen,wie ich mir das denn vorstelle(ich bin gesundheitlich eingeschränkt),ich solle mich doch mit den 2 katzen zufrieden geben.abends haben wir uns zusammengesetzt und familienrat gehalten
und schweren herzens die entscheidunge getroffend en welpen abzusagen.
es hätte uns das herz gebrochen,hätten wir den kleinen aus irgendeinem fadenscheinigen grund der vermieter wieder abgeben müssen.auch stand dann der entschluß dort so schnell wie möglich weg zu ziehen(dafür gab es aber noch weitere schwerwiegende gründe wie schimmel,undichtes dach u.einiges mehr... d. vermieter hat nicht für abhilfe gesorgt)
die freudnschaft zu der tochter war antürlich auch hin...
vor 5 jahren sind wir dann in ein haus mit großen garten gezogen und nachdem wir uns dort eingelebt hatten 10 mon. später,haben wir uns einen hund angeschafft .
ich würde niemals in einem wohnblock einen hund halten,zu schnell kann sich da die einstellung ändern,wenn nicht unbedingt vom vermeiter,dann von den mitmietern und die können einem das leben zur hölle machen(selbst erlebt,auch ohne hund,dafür mit kindern) und der leidtragende ist dann der hund.
lg kirsten
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Zitat
ich würde niemals in einem wohnblock einen hund halten,zu schnell kann sich da die einstellung ändern,wenn nicht unbedingt vom vermeiter,dann von den mitmietern und die können einem das leben zur hölle machen
ja, mag wohl stimmen Ich wollt grad was drauf antworten aber eigentlich weiß ich gar nicht, was... Es ist einfach asozial und es macht mich sehr verzweifelt und wütend. Keine Ahnung.. Ich denk ich werde jetzt noch ein drittes mal den Kontakt zu meinem Vermieter suchen, diesmal mit Hinweis darauf dass es rechtlich verpflichtet ist mir Gründe zu nennen. Dann geh ich damit zu nem Anwalt der sich damit auskennt und lass den schätzen wie gut meine Chancen sind das zu erklagen. Wenn er meint das wird nix, suche ich eine andere Wohnung. Wenn er meint es könnte klappen mach ich's. Es geht mir hier auch um's Prinzip. Die Gesellschaft ist schon viel zu asozial und herzlos, man muss dagegen kämpfen sonst geht das immer weiter so.
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