Fragen, die man sich nicht zu stellen traut - Teil III

  • Zitat

    Die Einfuhr von Listenhunden nach Deutschland ist doch verboten, richtig? Was ist denn, wenn ich jetzt einen Am. Staff. aus dem städtischen Tierheim hole und mit ihm in den Urlaub (ins Ausland) fahre, oder für einige Zeit im Ausland lebe und ich zurück nach Deutschland fahre? Muss ich dann nachweisen, dass der Hund aus Deutschland stammt?
    Weiß jemand, wie es in anderen EU-Ländern mit Rasselisten aussieht?
    Ich könnt mich schon wieder endlos über diesen Schwachsinn ärgern! :mute:


    Ja, du musst nachweisen, dass der Hund ursprünglich aus Deutschland stammt (z.B. Chipnummer und Hundesteuerunterlagen von der Zeit, die er hier gemeldet war), dann kannst du ihn auch problemlos aus dem Ausland re-importieren. :roll:

  • Zitat

    ja glami hab ich.
    Die Vet- TÄ schaut bei besagter Dame vorbei und guckt ob sie irgendwie helfen kann.Ich soll sie dann in ungefähr einer Woche anrufen.


    Na das klingt ja super :)
    Hoffentlich nimmt die Dame auch die Hilfe an.
    Wenn du mehr weißt, sag bescheid! :)


    - Handy-getippsel -

  • Zitat

    Ich lese immer was von einer 20/40 Regelung. Was ist das genau? ;)


    Alle Hunde, die mehr als 20kg und/oder 40cm hat, muss in NRW einen Sachkundenachweis erbringen oder so aehnlich....


    LG Anna

  • Danke!
    Kenne aber einige Hunde auf die dsa zutrifft und die Halter definitiv keinen Sachkundeachweis haben. :ops:


    Edit: dann bräuchte ich ja auch bald einen Sachkundenachweis, wenn ich wieder zurück nach NRW will.. :shocked:

  • Zitat

    Danke!
    Kenne aber einige Hunde auf die dsa zutrifft und die Halter definitiv keinen Sachkundeachweis haben. :ops:


    Edit: dann bräuchte ich ja auch bald einen Sachkundenachweis, wenn ich wieder zurück nach NRW will.. :shocked:


    Bei uns in der Gemeinde (auch NRW) muß man nur belegen können, das man mehr als 2 Jahre schon einen Hund gehalten hat, das kann man ja durch die Haftplichtversicherung, oder durch den Steuerbescheid, dann brauch man keinen Sachkundenachweis zur Haltung eines 20/40 Hundes.


    Das darf dann aber nicht länger als 2 oder 3 Jahre her sein.


    LG Tina

  • Hallo,
    ich weis zwar nicht ob das hier reingehört aber wo ist die Suchleiste hin? :hilfe:


    Und wenn ich auf erweiterte Suche geh kommt immer: Du bist leider nicht berechtigt die Suche zu verwenden.

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