Fragen, die man sich nicht zu stellen traut - Teil III
- SheltiePower
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Huhu,
ich wohne in Schleswig-Holstein und mich würde es sehr interessieren, ob ich hier einen Listenhund (aus dem TH) halten darf. Falls nicht.. gibt es da nichts, was man tun kann? Soll ja auch alles legal bleiben.
Irgendwelche Wesensteste etc?LG
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Hi
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Hallo Veerka,
leider kann ich dazu nichts sagen, aber das kann man eigentlich recht einfach beim Ordnungsamt der entsprechenden Stadt erfragen. Oder schau mal auf die Internetseite eines Tierheims in deiner Nähe, die stellen manchmal auch dazu Informationen zur Verfügung.
Lg.
Ich hab dann selbst aber auch noch ein/zwei Fragen:
Gibt es bestimmte Rettungstechniken (z.B. Tragetechniken oder Hilfsmittel), wenn sich mein Hund bei längeren Wanderungen oder Bergtouren verletzt und nicht mehr gut oder gar nicht mehr laufen kann? Darf man in solchen Fällen auch die Bergwacht rufen?LG.
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Zitat
Huhu,
ich wohne in Schleswig-Holstein und mich würde es sehr interessieren, ob ich hier einen Listenhund (aus dem TH) halten darf. Falls nicht.. gibt es da nichts, was man tun kann? Soll ja auch alles legal bleiben.
Irgendwelche Wesensteste etc?
LGhttp://www.vfh-wasbek.de/Page-…-Kampfhundeverordnung.htm
Hier kannst du eigentlich alles nachlesen. Unter gewissen Auflagen darf man soweit ich weiß überall Listenhunde halten, aber einige Länder werden wohl über alle Wege versuchen, dir dies zu verbieten. Da hab ich wohl am wenigsten Problem mit meinem Bundesland
Wo kauft ihr eure Dummys??
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Ich würde wegen der Listenhundsache direkt im Tierheim anfragen, die kennen sich da sicherlich am besten aus.
Dein Alter (wenn du es denn richtig angegeben hast) dürfte aber schonmal das erste Hindernis sein... -
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Zitat
Ich hab dann selbst aber auch noch ein/zwei Fragen:
Gibt es bestimmte Rettungstechniken (z.B. Tragetechniken oder Hilfsmittel), wenn sich mein Hund bei längeren Wanderungen oder Bergtouren verletzt und nicht mehr gut oder gar nicht mehr laufen kann? Darf man in solchen Fällen auch die Bergwacht rufen?
Unterstützen beim laufen kannst du mit einer Jacke. Tragen ohne Hilfsmittel über dem Nacken - das hält man aber nicht lange durch, da man die Wirbelsäule nicht gerade halten kann. Ich durfte diesen Sommer die Erfahrung machen, wie schnell man da ans Limit kommt mit einem nur mittelgrossen Hund....Es gibt spezielle Abseil- und Rettungsgeschirre, die sind aber meist sehr sperrig und nicht so leicht mitzuführen. http://mantrailing-shop.com/pr…--und-abseilgeschirr.html
Ich tendiere momentan zum Ruffwear Double Back, plus ein selbstgebastelter Tragegurt für mich. Das hat im Geschirr eingebaute Schlaufen, um das Becken zu stützen, was bei längeren Tragesequenzen unbedingt nötig ist. Und sollte sich punkto Gewicht im Rahmen halten. Theoretisch könnte es der Hund auch tragen auf der Wanderung, aber ich bin da etwas skeptisch, ob die Bauchplatte in Bewegung so bequem ist. Zudem müsste es dem Hund optimal passen.
Die Bergwacht wird für einen Hund nicht ausrücken, zumindest hier nicht. Ihre Gönner zahlen für Menschenrettung, und wenn ein Mensch stirbt, weil der Heli grad Bello rumkutschiert ist das nicht mit ihrem Auftrag zu verantworten.
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Zitat
Ich würde wegen der Listenhundsache direkt im Tierheim anfragen, die kennen sich da sicherlich am besten aus.
Dein Alter (wenn du es denn richtig angegeben hast) dürfte aber schonmal das erste Hindernis sein...Ja, mein Alter ist richtig angegeben. Ich werde bald erst 16, und will eigentlich auch gar keinen zweiten Hund momentan, da mein Hund gerade meine volle Aufmerksamkeit benötigt und ich ihm das Leben noch versüßen will, wie es noch geht. Natürlich würde meine Familie mich beim Kauf eines Hundes unterstützen. Aber momentan ist da echt kein Hund drinne. In unserem Tierheim sitzt ne super liebe Staffordshire-Maus und sie ist mir etwas im Gedächtnis hängen geblieben und ich habe mich einfach mal gefragt, ob das überhaupt möglich wäre. Ich finde die Vorurteile der Listenhunde fragwürdig und kann das nicht nachvollziehen. Es hat mich einfach interessiert, vielleicht auch für die Zukunft. Ich weiß das ich ohne Hund nicht leben will, und gerade weil so viele solcher Hunde im TH sitzen, hat es mich interessiert.
Bezüglich des Alters dürfte ich doch egal welchen Hund, ob Listenhund oder nicht, aus dem TH aufnehmen. Da müssten sowieso meine Eltern zustimmen, also macht es doch keinen Unterschied, ob ich von einem Staff oder Labbi rede, oder?
LG
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Zumindest hier in Bayern dürfen minderjährige einen Listi nicht führen - daher kein gassi für dich - und Erwachsene dürfen nur den Listi haben, keinen zweiten Hund dabei ohne zweite Person. Daher als Zweithund auch nicht wirklich machbar.
Hier ist es aber am strengsten, Staffs und Pitbull darf man hier nicht halten, nicht mal aus dem Tierheim aufnehmen außer richtige Sonderfälle wie Blindenhund und Co.
So krass ist es aber nur hier und in Brandenburg soweit ich weiß. -
Doch, das macht rechtlich einen Unterschied.
Meines Wissens nach muss der Halter (bzw. auch der, der den Hund ausführt) volljährig sein.vom Handy gesendet
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Das man volljährig sein muss, ist schon klar.. die Frage soll jetzt nicht so auf mich bezogen sein, denn wie gesagt, ich plane keinen Zweithund weder noch.. Es war reines Interesse.
Und dass ein minderjähriger den Hund nicht ausführen darf war mir neu, danke für die Info! Ich find das aber recht schade.. und diese 'Liste' find ich blöd. Nur weil eine Pflaume schlecht war, sollte man nicht den ganzen Baum wegwerfen.
Jeder Hund sollte eine Chance bekommen. -
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