Der Wesenstest- wer kann mir was erklären
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Hallo ihr Lieben,
Ich möchte mir in der nächsten Zeit einen American Staffordshire Terreier zulegen. Auch gerne als Mix.
Jetzt habe ich schon wegen einem Wesenstest geschaut. Folgende (vielleicht auch blöde?) Fragen ergeben sich mir:- Bei der zuständigen Gemeinde muss man die Rasse angeben - bei Mischlingen die Eltentiere. Gibt man hier ein Mischling, z.B. zwischem Staff und Boxer ein, wer fordert dann den Wesenstest. Die Gemeinde? Zudem wird ein Nachweis über die Rassen gefordert. Ist es Pflicht dem Käufer so etwas beim Kauf auszuhändigen, oder langt auch z.B. ein Impfpass als Nachweis?
- Der zweite Punkt: Wie ist das mit den Papieren. Kaufe ich mir z.B. ein Mischling, so gibt es öfters ja garkeine Papiere. Und Ohne Papiere ist es ganz schwierig einen Wesenstest zu absolvieren.
- Dritter Punkt: Die Versicherung. Wie fordern die den Rassenachweis? Wenn man Mischling angibt, wie selektieren die dann den Versicherungsbetrag.
Vielleicht noch hilfreich - Ich wohne in Baden-Württemberg - Rhein-Neckar-Kreis.
Vielen Dank für eure Antworten!!!
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Hallo!
Ich würde mich an deiner Stelle mal beim nächsten Hundeverein erkundigen, da du ja auch sicher zur Hundeschule etc. gehen willst kannst du da schon einmal Kontakt aufnehmen und dir alles erklären lassen! -
Du musst Dich VOR der Anschaffung des Hundes mit der Gemeinde in Verbindung setzen und eine Haltegenehmigung (bzw vorlaeufige Haltegenehmigung fuer einen Welpen) beantragen. Dafuer brauchst Du die Unterlagen wie Wesenstest, Fuehrungszeugnis etc. Fuer die Abnahme des Wesenstests ist das Ordnungsamt Deines Landkreises zustaendig. Wenn Du Dir nicht sicher bist, welches OA zustaendig ist, dann kann Deine Gemeinde Dir das sicher sagen. Du setzt Dich also am besten vor der Anschaffung mit beinden Behoerden (Gemeinde und Ordnungsamt) in Verbindung. Wenn Du erst den Hund holst und erst dann aufs OA gehst gibt das Aerger.
Das Ordnungsamt setzt auch die Fristen fest, z.B. bis wann Du den Wesenstest abgelegt haben musst.Mit der Rasseangabe wirst Du keine Probleme haben, wenn Du den Hund als Staff / Staff-Mix angibst, denn dann musst Du alle Auflagen ja eh erfuellen. Probleme kann es nur dann geben, wenn man den Hund z.B. als "Boxer Mix" angibt, um KEINE Auflagen erfuellen zu muessen. Dann musst Du einen Beweis erbringen, dass der Hund eben KEIN Listenhund ist. Im Zweifelsfall kann man dafuer ein Gutachten eines anerkannten und vereidigten Sachverstaendigen erstellen lassen. Aber wenn Du den Hund eh als Listenhund angibst, dann hast Du ja nichts davon, wenn Du eine falsche Rasse angibst, also ist das kein Problem.
Auch den Wesenstest kann der Hund problemlos ohne Papiere ablegen, Tierheimhunde haben ja selten Papiere und muessen staendig zum Wesenstest. Soviel ich weiss muss man in B-W auch den Wesenstest im selben Landkreis ablegen, in dem man wohnt, und hat nicht die freie Wahl innerhalb des Bundeslandes. Der Test kann wohl von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich sein, je nachdem wie streng der Pruefer ist.
Ich bin mir nicht 100% sicher, aber soviel ich weiss darf in B-W der Wesenstest nur einmal abgelegt und nicht beliebig oft widerholt werden. Es ist also wichtig, gut vorbereitet hinzugehen...Bei der Haftpflichtversicherung MUSST Du angeben, dass es sich um einen Listenhund handelt. Wenn Du das nicht tust und z.B. nur "Mischling" eintraegst, dann laeufst Du Gefahr, dass die Versicherung im Schadensfall nicht zahlt.
Nina (Suuuu_Lika) hier aus dem Forum ist soviel ich weiss auch aus B-W und hat das alles mit ihrer Huendig Tayra schon durch. Die kann Dir bestimmt auch B-W spezifische Tips geben.
Rosi Murrweis von Hund-und-Halter e.V. hat auch viel Erfahrung mit Ordnungsaemtern und Wesenstests in den verschiedenen Landkreisen, die kann Dir da moeglicherweise auch weiterhelfen.Ansonsten schliesse ich mich meinem Vorredner an - such Dir fruehzeitig einen Trainer / Hundeschule, der Erfahrung mit Listenhunden und Wesenstests hat und Euch beide drauf vorbereiten kann.
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Hallo,
schön das Du einem Listenhund ein neues Zuhause geben willst.
Auch wir hatten bis Juli 2010 eine Staff-Hündin aus dem TH. Hier in NRW brauchst Du einen Sachkundenachweis vom
Veterinäramt, ein polizeiliches Führungszeugnis, Haftpflicht und eine Haltergenehmigung vom Ordnungsamt.
Eine Haltergenehmigung gibt es nur für besondere Gründe: z.B. der Hund ist aus dem TH.
Wir haben unsere Babe damals im Okt. 2003 geholt und sind im März mit ihr zum Wesenstest. Ich wollte schon eher hin aber das Ordnungsamt gab uns den Ratschlag erstmal mit ihr zu üben und an der Bindung zu arbeiten.
Wir waren damals in der Staff-Gruppe des TH Bochum. Vlt. gibt es bei Euch ja sowas ähnliches. Babe hat den Test mit Bravour bestanden und die Amtstierärztin war beigeistert. Sie bekam auch die Leinenbefreiung.
Alles in allem hörst sich das erstmal alles schlimm an aber im Grunde sind es nur ein paar Ämtergänge- alles halb so wild. Achso die Beamten waren durchgängig sehr freundlich und haben unsere Fragen alle beantwortet- und wir hatten viele
Beim Wesenstest kommt es darauf an das der Hund sich in den Situationen die dort nachgestellt werden- wie z.B. Jogger, schreinende Kinder, Fahrradfahrer " komisch aussehende oder mit Krüken humpelnde Leute" sicher in der Hand des HF zeigt. Grundgehorsam sollte auch vorhanden sein.
Sicherlich wird es bei Dir in der Nähe wie schon beschrieben eine geeignete HuSchu oder einen Verein geben.LG
Sandra -
Huhu
bin auch ausm rhein-neckar-kreis
du brauchst für die erlaubnis ein berechtigtes interesse, bekommst eigentlich nur, wenn der hund vom tierheim/tierschutz ist, weil was will eine privatperson mit so einem "kampfhund"? wurde mir so vom amt gesagt wie das ist, wenn man nen welpe unter 6monaten holt, der zählt ja noch nicht als Soka, weiß ich auch nicht wie das dann ist, ab dem 6. monat....
ich an deiner stelle würde aber auf jeden fall mal beim amt anrufen und fragen wie die das in deiner stadt handhaben, denn auch da gibts immer mal unterschiede...
vom tierheim bekommst ja ja eh ein schreiben, auf dem die rasse steht und wenn man glück hat, hat der hund schon nen WTja, die gemeinde fordert den test und die nachweise.. du brauchst ja auch ein polizeiliches führungszeugnis.. ich hatte das damals so gemacht, ich habe dem ordnungsamt gemailt, da den link zu tayras beschreibung im tierheim geschickt und gefragt, ob ich meine erlaubnis für tayra bekomme... ging eigentlich ziemlich easy
wieso ist es schwierig ohne papiere einen WT zu absolvieren? ich kenne hier viele listis, davon hat glaube ich nur ein einziger papiere ..
im rhein-neckar-kreis macht den WT eigentlich die hundestaffel wiesloch/walldorf, ich würde aber beim amt auf jeden fall nach alternativadressen fragenals versichung kann ich dir die agila oder die ülzner empfehlen, die nehmen auch listis und sind nich überteuert.. die rasseangabe machst glaub ich eh selbst?oder man muss eben ein schreiben kopieren, auf dem die rasse steht, das tierheimschreiben eben zb
wenn du magst können wir auch mal telefonieren... kenne zu viel staffys, die ein zuhause suchen
schau mal hier: http://www.im.baden-wuerttembe…hunde_verordnung1__1_.pdf
oder hier detailiert: http://www.im.baden-wuerttembe…esamtversion_14022011.pdf
regula, man kann den WT hier wiederholen, wenn man nicht besteht.. hat man aber nen kackprüfer, wirds beim 3. mal schluss sein
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ich ergänze das mal genauer
Zitatdu brauchst ja auch ein polizeiliches führungszeugnis.. ich hatte das damals so gemacht, ich habe dem ordnungsamt gemailt, da den link zu tayras beschreibung im tierheim geschickt und gefragt, ob ich meine erlaubnis für tayra bekomme... ging eigentlich ziemlich easy
tayra war als ich mit dem Ordnungsamt kontakt aufnahm noch ein amstaff... ich sagte, dass sie im Tierheim ihren wesenstest macht und wir sie danach dann holen würden...
wie gesagt, sie wollten mein führungszeugnis, haben tayras beschreibung gelesen und das wars eigentlich.. ich fragte sogar noch, was mit sachkunde ist, sie sagten aber, ich brauch dafür keine prüfung
als tayra dann zum wesenstest ging, meinte der Amtsarzt: nööööööö, das is ein staffbull, die muss den test nich machen.. sie kann sofort umziehen
das ordnungsamt vom tierheim hat dann meinem ordnungsamt ein schreiben geschickt, auf dem steht, dass sich tayra völlig friedfertig zeigte und anstatt amstaff nun ein staffbull ist..
mein ordnungsamt hat mir meine auflagen geschickt: versicherung, chip, leinenpflicht
das wars
eigentlich kein großer aktaber grade fällt mir ein, ich kenne ein 4monatigen staff hier in der gegend vom züchter, wir gehen morgen gassi, ich frag die direkt mal, wie das ist.. als ich sie mal ansprach, sagten sie: sie is ja noch ein welpi, da braucht man keine erlaubnis! ... ja, aber wie is das, nach den 6. monat?
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Muss der Hund nicht ab dem 6. Monat zum Wesenstest und braucht auch ab dem 6. Monat eine Erlaubnis vom Ordnungsamt? Ich meine das habe ich mal vor ein paar Jahren gelesen.
Lg
Sacco -
ja Sacco...
aber... was ist, wenn man keine erlaubnis bekommt? was is für das amt dabei das berechtigte interesse, wenn der hund vom züchter kommt?
ganz ehrlich, ich würde es mir nich trauen den hund hier zu haben, bevor ich die erlaubnis bekommen habe
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Ich würde mich auch nicht trauen den Hund zu haben und dann erst nach einer Genehmigung fragen. Kann man nicht auch schon bevor man sich einen Welpen holt beim Amt nachfragen wegen der Genehmigung? Also ob man die dann in 6 Monaten bekommen würde bzw schon bekommt bevor man den Welpen holt?
Mir würde auch kein berechtigtes Interesse einfallen bei einem Welpen vom Züchter. Manchmal gibt es ja auch Welpen im Tierschutz/Tierheim.
Lg
Sacco -
wie gesagt, ich kenne durch meine "interessengemeinschaft staffordshire und co" viele hundis, die ein zuhause suchen und da sind immer wieder auch junghunde dabei..
doch, ich würde das alles sowieso direkt mal mit dem amt besprechen, weil wie gesagt, sie halten sich an das landeshundegesetz, aber unterschiede gibts irgendwie trotzdem
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