Der Wesenstest- wer kann mir was erklären

  • Lies dir am besten mal die Verordnung dazu durch, da ist ja eigentlich alles beschrieben:
    http://www.im.baden-wuerttembe…hunde_verordnung1__1_.pdf


    Eine Erlaubnis zum Halten brauche ich nur bei Kampfhunden, die älter als 6 Monate sind. D.h. einen Welpen vom Züchter kann man ganz normal kaufen wie jede andere Rasse auch und meldet ihn als Am.Staff bei der Gemeinde an.
    Wenn der Hund dann älter als 6 Monate ist, wird man von der Gemeinde zum Wesenstest eingeladen und kann durch einen bestandenen Wesenstest widerlegen, dass die Eigenschaft als Kampfhund vorliegt. Somit braucht man weiterhin kein berechtigtes Interesse den Hund zu halten. Mit 15 Monaten wird der Hund dann zum Wiederholungstest eingeladen und wenn man den auch besteht kann man den Hund dauerhaft ohne berechtiges Interesse halten, wobei die Leinenpflicht leider bestehen bleibt.


    Nur wenn man einen über 6 Monate alten Kampfhund hält und sich entweder weigert zum Test zu erscheinen oder der Hund durch den Test durchgefallen ist, dann muss man ein berechtiges Interesse für die Haltung eines Kampfhundes nachweisen ... und das wird keine Privatperson können, egal ob der Hund aus dem Tierschutz, vom Züchter oder sonstwoher kommt und es wird vermutlich damit enden, dass die Gemeinde den Hund einzieht.

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