Buhuu, ich hab mich verliebt - Teil II

  • Mmmh, also ein Werturteil mag ich nicht fällen, denn ich kenne den Verein nicht ‚eng‘, aber ich finde die Vermittlungspolitik von den Seiten, die ich kenne, eher zu locker. Also mir ist das irgendwie zu entspannt auf der einen Seite (in Bezug auf die Eignung der Interessierten) und zu dogmatisch auf der anderen (Kastrationsklausel)


    Ich bin jetzt also kein ‚Fan‘ aber ehrlich gesagt ist das ausschließlich gemünzt auf Erfahrungen Dritter. da ich aus der Ecke komme, kenne ich halt auch ein paar Erfahrungsberichte und das klang jetzt zumindest nicht nach dem, wie ich mir das idealerweise vorstellen würde in Bezug auf kontrollierte Vermittlung.


    Einen sanftmütigen Blick gibt es aber auch, weil der Verein damals meine Mutter mit unserem Ups-Wurf unterstützt hat, das war natürlich super.

    Und jeder Verein soll arbeiten, wie er es für richtig hält. Die machen sicher gute Arbeit - und mit wechselnden Mitgliedern verändert sich sicher das eine oder andere. Man darf sicher meine Einschätzung nicht zu ernst nehmen, da es eben keine eigene und aktuelle Erfahrung ist.

  • Hm, ich weiß natürlich nicht, wie das bei Hunden ist, aber bei Katzen kann sowas in den Vermittlungsvertrag aufgenommen werden und auch durchgefochten werden. Habe gerade so einen Fall erlebt. Der Besitzer musste die Katzen an die Pflegestelle zurückgeben.

    Es handelte sich dabei um einen "Pfand". Die Kastra muss durchgeführt werden. Die Pflegestelle hätte natürlich auch nur das Geld einbehalten können und fertig, aber das ist nicht in ihrem TS-Gedanke. Die Katzen wurden nicht auf der Pflegestelle kastriert, weil sie noch zu jung waren.


    Wie gesagt, ist bei Hunden natürlich komplett anders, weil die Kastra nicht legal und gängig ist heutzutage.

  • Hier wird ja immer geschrieben, das Kastra ohne Grund ilegal ist. Ist das eigentlich schon mal gerichtlich durchgefochten worden, oder ist das eigene Interpretaton. Ganz wertfrei gefragt.

    Also ich meine, das Besitzer nicht Kastrieren lassen dürfen aus Sorge vor einer ungewollten versehentlichen Deckung. Ist das überhaupt schonmal gerichtlich entschieden worden, ob das ein nicht ausreichender Grund ist?

  • Hier wird ja immer geschrieben, das Kastra ohne Grund ilegal ist. Ist das eigentlich schon mal gerichtlich durchgefochten worden, oder ist das eigene Interpretaton. Ganz wertfrei gefragt.

    Also ich meine, das Besitzer nicht Kastrieren lassen dürfen aus Sorge vor einer ungewollten versehentlichen Deckung. Ist das überhaupt schonmal gerichtlich entschieden worden, ob das ein nicht ausreichender Grund ist?

    Aus dem Tierschutzgesetz (aktuelle Fassung)

    §6

    (1) Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres. Das Verbot gilt nicht, wenn

    1.der Eingriff im Einzelfall

    a)nach tierärztlicher Indikation geboten ist oder
    b)bei jagdlich zu führenden Hunden für die vorgesehene Nutzung des Tieres unerläßlich ist und tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen,


    Ungewollte Deckung wäre höchstens über "tierärztliche Indikation" abgedeckt, wobei ich da tatsächlich Zweifel hätte.


    Und es gibt wohl auch schon ein Urteil:

    Zitat

    Kastrationspflicht für Hunde: Kastrationspflicht gemäß Übereignungsvertrag

    Übernimmt ein Tierhalter einen Hund beziehungsweise eine Katze aus dem Tierheim, so wird ein Übereignungsvertrag geschlossen. Gemäß diesem verpflichtet sich der Tierhalter häufig, sein Tier bei Erreichen der Geschlechtsreife kastrieren zu lassen. Dadurch soll einer Überpopulation vorgebeugt werden.

    Während eine derartige Klausel bei Übereignungsverträgen über Katzen generell gestattet ist, ist sie bei der Vermittlung von Hunden nicht zulässig. Gemäß einem Urteil des AG Alzey ist eine Kastration eines Hundes als ein Verstoß gegen § 1 TierSchG anzusehen, gemäß welchem einem Tier nicht grundlos Leiden oder Schmerzen zugefügt werden dürfen (Amtsgericht Alzey, Az.: 22 C 903/95).

    Quelle: https://www.juraforum.de/news/…pflicht-fuer-hunde_247105

  • Katzen stecken eine Kastra auch einfach viel besser weg.



    Jedenfalls hat sich der Verein bei mir gemeldet und kurz gesagt, das würde passen und mir dann schon Daten für den Transport genannt.


    Vorkontrollen würden nur noch über Video gemacht werden, da könnte man also tatsächlich jedes Haus benutzen, was man zu Verfügung hat.


    Ich fand es ziemlich.überraschend, wie schnell sie mir den Hund geben wollten :woozy_face:

  • Hier hab ich noch ein paar detailiertere Infos zur rechtlichen Seite einer Kastra gefunden


    https://www.tierschutzbund.de/fileadmin/Seiten/tierschutzbund.de/Downloads/Berichte/Positionspapier_DTSchB_Unfruchtbarmachung_von_Hunden.pdf


    - Tierarzt Bernick / Rückert Ulm
    - Tierarzt Bernick / Rückert Ulm
    www.tierarzt-rueckert.de


    Vielleicht würde es sich lohnen sich beim Vetamt zu beschweren über diese unerlaubte Klausel, die ja wirklich frech ist mit der "Pfandzahlung". Vielleicht würden die dem Verein mal auf die Finger klopfen.

  • Ich kenne jetzt keinen Hund der ein Problem mit der Kastration selbst hatte.


    Allerdings ist es mit Freigängerkatzen schlicht nicht möglich Fortpflanzung zu verhindern.

    Ich vermute da ist der Unterschied.

  • Ich vermute da ist der Unterschied.

    Dauerrolligkeit ist relativ häufig. Gesteigertes Aggressionsverhalten.


    Und auch wenn es der Katze egal ist, dem Menschen oft nicht, markieren ist doof. Indirekt Vermeidung von Krankheiten, da wird eine ganze Menge durch den Deckakt übertragen.


    Gibt auch bei der Katze mehr Gründe als "nur" Nachwuchs zu verhindern.

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