Hund wurde von Versicherung gekuendigt!! Und nun??
-
-
Zitat
Grundsätzlich sollte man egal um ob Auto oder Haftpflicht immer versuchen Beträge bis zu 2000€ aus der eigenen Tasche zu zahlen. Beim Auto wird man sonst hochgestuft und die Zeit die man braucht um von den hohen Prozenten auf die Alten minus die evtl. neuen Rabatte zu kommen reicht auf jeden Fall aus um diese 2000€ und mehr zu sparen.
nicht immer... ich habe es damals einmal von der versicherung durchrechnen lassen und da war bei 1000 euro es schon günstiger, mich hochstufen zu lassen. bei sowas sollte man einfach nachfragen, was günstiger ist. 2000 euro sind oft schon zuviel :wink:
aber das ist hier ja OT -
- Vor einem Moment
- Neu
Hi
hast du hier Hund wurde von Versicherung gekuendigt!! Und nun??* schon mal geschaut? Dort wird jeder fündig!
-
-
Hallo zusammen!
Grundsätzliches zum Thema Versicherung:
Es gibt keinen Automatismus der nach 3 Schadensfälle automatisch die Kündigung durch den VS (Versicherer) nach sich zieht.
Eine Haftpflichtversicherung zahlt wenn sich ein "Verschulden" des VN (Versicherungsnehmers) nachweisen läßt, und NUR dann. Bei Tierhalterhaftpflichten verwirklicht sich die Tiergefahr. Diese geht IMMER von einem Tier aus. Wenn eine zweite Partei geschädigt wurde, wird natürlich der VS prüfen, ob das Verschulden allein beim VN liegt. Sollte dies nicht der Fall sein (zwei Hunde ohne Leine) dann kommt es zu einer sog. Teilschuld. Diese ist bemessbar: 50/50 70/30 etc.
PS:
Es ist KEIN Versicherungsbetrug wenn man vom neuen Versicherer NICHT gefragt wird. Es mag einige Versicherer geben die tatsächlich nach einer Vorversicherung fragen, aber die Meisten wollen gar keine Angaben. Möglicherweise sieht das bei Listenhunden anders aus. Hier wäre aber kein Problem, wenn die Person die die Versicherung abschließt eine andere ist als die die den Hund vorher versichert hatte, ergo gibt es KEINE Vorversicherung die man angeben könnte oder müßte. Dieses Vorgehen ist legal! Alelrdings können einem mit der Zeit die Personen ausgehen ;-)Einfach mal bei den Versicherern ein Angebot einholen, lediglich mit Alter, Rasse etc. Dann kann man direkt sehen, welche Angaben die haben wollen. Ich kann die Uelzener und die DBV empfehlen.
LG Indi
-
Zitat
Es gibt keinen Automatismus der nach 3 Schadensfälle automatisch die Kündigung durch den VS (Versicherer) nach sich zieht.
Das stimmt. Aber viele fangen dann an, den Vertrag auf Wirtschaftlichkeit zu prüfen. Es muss nicht zu einer sofortigen Kündigung kommen, aber es kann.
ZitatEs ist KEIN Versicherungsbetrug wenn man vom neuen Versicherer NICHT gefragt wird.
Richtig. Das hatte ich in meinem Beitrag vergessen zu erwähnen. :runterdrueck:
-
kommt immer auf´s Auto und die Prozente an.
Aber seih es drum, "kleine" Schäden sollte man besser selbst begleichen, egal bei welcher Versicherung.
Bei Hunden eigentlich auch logisch.
Hochgegriffenes Rechenbeispiel:
80€ Jahresbeitrag
verursachter Schaden
1. 500€ für eine neue Stoßstange mit Lackierung
2. 300€ Tierarztkosten
macht 800€ + je Beitragsjahr 20% Kosten (Verwaltung etc.) = bei 14 Lebensjahren min. 920€ Kosten bei max. eingezahlten 1040€.Heißt dann allso selbst mit so geringen Schäden ist man nicht lukrativ für die Versicherung, da die Gewinnspanne und das Risiko für einen erneuten Haftungsfall zu gross ist. Dazu überlege man sich mal wieviele Versichtere Hunde es bei den Gesellschaften gibt, wenn dann einer mal einen richtigen Schaden verursacht, sind Ruck Zuck die Einnahmen aufgebraucht.
Aus diesem Grund versucht man das Risiko und die Kosten so klein wie möglich zu halten - Beispiel bist du seit 25 Jahren mit der Haftpflicht in ein und der selben Versicherung und hattest vor 10 Jahren, vor 5 Jahren und jetzt wieder einen Schaden wird die Gesellschaft wahrscheinlich nicht reagieren. Ist man aber erst seit "kurzem" Kunde - läuft man auf einem schmalen Pfad.Versicherungen sind wirtschaftlich denkende Unternehmen und nicht die Wohlfahrt - verursacht ein VN zu hohe Kosten wird gekündigt - lieber einen Kunden weniger wie die Firma / die Versícherung geht den Bach runter.
-
hallo an alle,
vielen Dank erst einmal fuer die zahlreichen Antworten.
Ich moechte jedoch noch einmal klarstellen das ich mir durchaus beweusst bin das man selbts verantwortlich dafuer ist was der Hund anstellt oder nicht.Jedoch gibt es immer Situation die passieren koennen auch wenn man immer"aufpasst"
Wie jeder weiss ist die Hundehaftpflicht ein freiwillige Versicherung. Das heisst man schliesst diese ab um evtl Schaeden bei der Veresicherung einzureichen. Das man kleinere Schaeden selbst tragen sollte kommt immer auf die Situation aber dies werde ich natuerlich in Zukunft mehr beachten.
Meine 4 letzten Hunde waren alle versichert und auch kleinere Vorfaelle wurden von den Versicherungen bezahlt und es folgte keine Kuendigung.
Das jetzige Problem ist der kurze Zeitabstand/ 16 MonateDa ich jetzt aber einen sogenannten Listenhund habe wird das ganze natuerlich anders gesehen von den Veresicherungen.
Ich hoffe das ich ohne grosse Probleme nun eine neue Versicherung finde -
-
Soweit ich weiß bist du verpflichtet, wenn du einen Listenhund hast, eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen ( das gleiche bei Hunden, die in die 40/20 Regelung fallen ).
Oder ist es bei euch anders?
Es ist sicherlich von Bundsesland zu Bundesland unterschiedlich.Gruß
Sonja
-
ich lebe in Niedersachsen,,dort gehoert der Rottweiler "noch" nicht zu gesetzlich geregelten Rassen. Kein Maulkorbzwang etc jedoch gehoert er allgemein zu den Listenhunden der Kategorie 1
-
Soweit ich das hier verstanden habe:
http://www.recht-niedersachsen.de/21011/nhundg.htm
dann seid ihr verpflichtet eine Haftpflichtversicherung für euren Hund abzuschliessen.
Oder wird es da anders geregelt??
Gruß
Sonja
-
Vom Prinzip ist es doch auch egal - eine Tierhaftpflicht ist so oder so sinnvoll. Aber wie gesagt abgesehen ob Listenhund oder nicht, 2 Haftpflichtschäden in dieser Zeit können da ein Problem werden.
Aber seih es drum, viel Glück bei der Suche.
-
also soweit ich weiß spielt dir rasse keine rolle,aber da dein rotti mit sicherheit in die 40/20 kategorie fällt bist du doch eh verpflichtet ihn zu versichern.war so gesehn echt dumm dass du den 2.schaden gemeldet hast,so teuer kanns ja nicht gewesen sein,da hättest du dir das geld lieber bei jemand leihen sollen als es zu melden.und ich wär mir nicht so sicher,dass sich jede versicherung über nen hund freut.ich hatte mit meinem auch erst probleme bei der iak weil der typ sich da stur gestellt hat,weil wir den hund den wir nur einen tag hatten gemeldet hatten und die versicherung jetzt geändert werden sollte.haben dann mit seinem vorgesetzten gesprochen er bekam eins auf den deckel und gut ist.aber auch da muss man vorschäden angeben und mit versicherungsbetrug wäör ich vorsichtig,da kommen die sehr schnell hinter,da er ja schon irgendwo versichert gewesen sein muss.
-
- Vor einem Moment
- Neu
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!