Hundeführerschein!

  • hi NiBi,


    was du machen musst, weil du in NRW wohnst und dein hund über 40cm schulterhöhe hat, nennt sich sachkundenachweis (ausser du hast vor inkrafttreten des gesetzes schon min. 3 jahre einen grossen hund gehalten)


    schau mal hier:


    http://www.stadt-koeln.de/impe…dateien/tierehunde/13.pdf


    (fragenkatalog zum sachkundenachweis nach dem landeshundegesetz NRW...)


    und hier der gesetzestext, wobei für dich "§ 11 Große Hunde" interessant ist:


    http://www.juelich.de/contento…179/landeshundegesetz.pdf


    grüsse,


    jassex

    • Neu

    Hi


    hast du hier Hundeführerschein!* schon mal geschaut? Dort wird jeder fündig!


    • Hallo :winken:


      Zu dem Thema Hundeführerschein kann ich vielleicht weiter helfen,
      habe ihn am 16.12. gemacht.



      1. Man braucht den Hundeführerschein,wenn du den Hund ohne Leine
      führen willst.


      2. Einen Sachkundenachweis wie bei der BH -Prüfung ist nicht
      ervorderlich.

      3. Es sind ganz alltägliche Situation :

      - Du sollst den Hund ohne Leinelaufen lassen und ihn dann abrufen
      können
      - Diese Situation mit verschiedenen
      Umwelteiflüßen,Radfahrern,Fußgängern,auch mehrere, Joggern
      sowie andere Hunde
      -Der Hund muß Sitz oder Platz machen und du mußt dich etwas
      entfernen
      Du darfst aber mit leckerlie oder Spielzeug arbeiten.

      Der Hund soll nur zeigen wie sein Sozialverhalten in diesen
      Situationen ist.


      So wird es zumindestens hier in Hamburg gemacht,und hier ist es
      auch pflicht ,wenn du deinen Wauwi ohne Leine laufen lassen willst .


      Sonst wird es teuer.



      LG Birgit

    • Zitat

      Man braucht den Hundeführerschein,wenn du den Hund ohne Leine
      führen willst.

      Wer sagt das?
      Der Hundeführerschein berechtigt nicht den Hund frei laufen zu lassen wo Anleinpflicht besteht.
      Ansonsten gibt es keine generelle Anleinpflicht, ich darf den Hund überall frei laufen lassen wo es nicht verboten ist. Daß man den Hund dazu unter Kontrolle haben sollte versteht sich von selbst. Ist "Leinenzwang" angeordnet ist der Hund auch anzuleinen - und zwar unabhängig davon, ob man den Hundeführerschein besitzt oder nicht.
      Der Hundeführerschein sagt nichts anderes aus, als daß man gezeigt hat, daß der Hundeführer eine Prüfung bestanden hat. Mehr nicht.
      Vor allem, der Hundeführerschein ist kein gesetzliches Dokument.


      Schönen Tag noch

    • ich habe auh noch nix davon gehört dass man einen hundeführerschein ab einer bestimmten schulterhöhe machen muss. undhab auch noch nie verstanden wozu der gut sein soll.
      ich dachte das man sowas vielleicht nur für die listen hunde braucht oder so. aber schön was dazu gelernt zu haben

    • Hallo, für NRW gilt der Sachkundenachweis für Hunde über 40 cm Schulterhöhe. Es ist nicht schwer, diesen zu bestehen, er sollte bei einem Amts-Tierarzt (so war es bei mir) gemacht werden, Etwas guten Sachverstand sollte man schin haben, aber du wirst nicht aufgefressen, wenn mal eine Frage nicht stimmt :lol: Unser Amtstierarzt war sehr nett und hat die Fragen anschließend auch mit uns besprochen. Er sagte, durchfallen gibt es hierbei nicht. Die ganze Sache kostete bei uns 25 € und angeblich sollte man diese Bescheinigung immer dabei haben. (habe ich nicht und es hat auch noch keiner danach gefragt).
      Gruß
      Kikibalu

    • Zitat

      aber in berlin ist es nicht pflicht oder? habe davon jedenfalls hier noch nie was gehört

      Soweit mir bekannt ist, bekommst du in Berlin bei der Anmeldung des Hundes sämtliche "Auflagen" mitgeteilt. Es wird jeder Hund für sich behandelt.


      Bitte nicht hauen, so habe ich es erfahren.



      Schönen Tag noch

    • Hallo,


      das ist doch mal wieder typisch Deutschland, da gibts anscheinend soviele Regeln dass keiner mehr den durchblick hat. Und soviel Buerokratie gibt es in keinem anderen Land der Welt. Sachkundenachweis, Hundefuehrerschein, usw. In Deutschland gibts anscheinend nichts was nicht irgendwie staatlich geordnet ist. Meiner Meinung nach schrecklich, ueber die kosten solcher Regelungen braucht man glaube ich kein Wort mehr zu verlieren.


      LG, Jens.

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