Brut und Setzzeit bzw. Betreten von Wiesen in Bayern
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Hallo,
lebe in Bayern und gehe mit meinem Hund jeden morgen entlang an Wiesen,
die landwirtschaftlich genutzt werden.
nun hat mir ein Unbekannter einen zettel in den briefkasten gesteckt,
auf dem steht, daß ich landwirschaftliche Nutzflächen nicht betreten darf
uswundsofort....Strafen bis 15ooo euro usw....
habe nun im internet recherchiert und da gibt es für jedes bundesland andere Richtlinien.
Man nennt es Brut und Setzzeit..die endet aber meistens Mitte juli !
in manchen Bundesländern müssen die hunde in dieser Zeit an die Leine !
habe auch schon bei unserer Gemeinde nachgefagt...aber die konnten mir nicht weiterhelfen...sozusagen:
Keine Ahnung!
Dass ich Hundekot von Wiesen und Nutzflächen entferne, ist mir klar...und das mache ich auch.
aber kann man mir nun verbieten, durch abgemähte Wiesen zu laufen...
und wenn ich es doch mache, darf ich 15000Euro Strafe zahlen...???
und vor allem, zu welcher jahreszeit (Brut und Setzzeit) darf ich das nicht....
es kann mir doch keiner weiß machen, daß ich in einer jahreszeit, wo nix mehr wächst,
einen bogen um Wiesen und felder machen muß...?besten Dank für alle ratschläge
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Hi
hast du hier Brut und Setzzeit bzw. Betreten von Wiesen in Bayern* schon mal geschaut? Dort wird jeder fündig!
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Huhu,
also soweit ich weiss gilt in Bayern dieses hier:
"Das Recht zum Betreten von Wald und Bergweiden ist
im Bayerischen Waldgesetz festgehalten und ebenfalls jedermann zur
Erholung gestattet. Das Betreten von Wiesen und Feldern mit oder
ohne Hund erfordert das Einverständnis des Eigentümers."Quelle:
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Eine landwirtschaftliche Nutzfläche ist immer eine Privatfläche oder aber eine von der jeweiligen Kommune zum Zweck der landwirtschaftlichen Nutzung angepachtet. Somit sind das nach meinem Verständnis Flächen, die ich tatsächlich nur mit dem Einverständnis des Eigentümers oder Nutzers betreten darf.
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Artikel 27 - 30 dürften für Dich interessant sein:
http://www.gesetze-bayern.de/j…od.psml&max=true&aiz=trueEs geht bei Dir wohl weniger um die BuS, sondern um das s. g. "Betretungsrecht", in Bayern ein hohes Gut (nicht immer zur Freude derer, denen das Land gehört).
Man darf hier in Bayern schon sehr viel - allerdings ist die Vegetationsperiode der landwirtschaftlichen Flächen ausdrücklich als Ausnahme erwähnt, und die "Jahreszeit, zu der nix mehr wächst" ist jetzt noch nicht. Konventionell arbeitende Landwirte schaffen schon noch den 5. oder 6. Schnitt auf ihren Futterwiesen.
LG, Chris
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