in die Enge gedrängter Hund beißt Hundefänger
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Hallo,
könnt ihr mir weiterhelfen? Mein Hund Chico ein Bordercolie 6 Jahre alt ist mir weggelaufen. Ich war in einen Gelände das nicht so ganz einsichtig ist mit ihm spazieren und weil ich kurz zum Auto und musste und Chico war noch hinter einen Hügel und hat noch geschnüffelt und ich hatte mir nichts bei gedacht. Da er nach zehn minuten hinter den hügel nicht gekommen ist wollte ich ihn suchen und in der Zeit ist er zur einer Landstraße gelaufen die 1 km entfernt ist.
Dort hatte hatte jemand angahlten und hat die Tür aufgemacht. Da ist er gleich reingesprungen weil er es gewohne ist wenn ihn die Tür öffnet er reispringen muss. Nun wollte er aber nicht mehr raus und der Fahrer wusste sich nich mehr zu Helfen als zur Polizei zu fahren. Die riefen einen Tierfänger der sollte ihn aus dem Auto holen.
Doch er hat sich verteidigt. Obwohl er geknurrt hat und er in die Enge gedrängt wurde musste der Tierfänger ihn mit der bloßen Hand rausholen und da hat er zugebissen. Und jetzt soll er er einen Wesenstest machen, einen Hundeführereschein und einen Antrag für das halten eines gefährlichen Hundes. Was wohl 1800 Euro kosten wird.Ich habe den Mann vom Ordungsamt am Telefon erklärt das es eine Extremsituation war. Und wie kann man wenn man von Verstand ist einen in die Enge gedrängten knurrenden Hund anfassen. Durch diese Fahrlässigkeit ist es nur zu den Biss gekommen. Da er sich nicht geschützt hat. Bei einer fauchenden Katze würde man auch nicht ohne Handschuh rangehen.
Wir haben uns extra eine Rasse geholt die nicht für agressivität bekannt da wir vorher einen bissigen Schäferhund hatten.
Mein Bordercolie ist ausgeglichen und hatte nie agressives Verhalten gezeigt. Selbst das es eine extreme Situation ist war ist dem Amt egal. Biß ist Biß.
Hätte ich hier Chancen mich rechtlich zu wehren? Dürfen nur angemeldete Tierfänger tiere einfangen weil i glaube das der gebissen wurde gar kein Tierfänger ist, sondern nur im Tierheim arbeitet.
Finde es einfach eine große Abzocke.
Finde das einfach ein große Abzocke
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Hi
hast du hier in die Enge gedrängter Hund beißt Hundefänger* schon mal geschaut? Dort wird jeder fündig!
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Vom Ordnungsamt darfst Du keine große Hundekenntnis erwarten. Die handeln nach ihren Paragraphen und aus die Maus.
Dein Hund wurde bedrängt und hat das getan, was wohl alle Hunde tun würden, sie setzen ihre Zähne ein. Hände haben sie ja keine!
Wenn Dein Hund - so wie Du das sagst, ja sonst nie auffällig war - dann würde ich dem Wesenstest gelassen entgegen sehen. Allerdings würde ich mir bei einem sachkundigen Trainer vorher ein paar Extrastunden geben lassen und mir ein paar Informationen über den Wesenstest(die Trainer wissen damit meist recht gut Bescheid) geben lassen.
Leider hat das Amt die Befugnis Wesenstest nach Gutdünken anzufordern. Deshalb tust Du gut daran mit dem Amt zu kooperieren. Alles andere verhärtet die Fronten!
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Aber 1800 Euro sind so bitter. Dafür das es sich rausstellen wird das er harmlos ist. Er spielt so oft mit Kinder und hat noch nie was gemacht. Wir gingen auch Jahre lang zu Hundeschule.
Nur weil der Tierfänger sich unprofessionell verhalten hat, haben wir den Ärger.
Er hat uns selber gesagt das er ihn unterschätzt hat. Aber wenn ein Hund knurrt und in der Enge sitzt dann holen ich einen Stab oder einen Beißarm oder sowas. -
Sorry, ich kenne keinen Wesenstest, der € 1800.-- kostet. Meist sind es Beträge unter € 100.--
Was genau wurde denn gefordert?
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Zitat
Nur weil der Tierfänger sich unprofessionell verhalten hat, haben wir den Ärger.Naja nicht nur Hättest du deinen Hund nicht über längere Zeit völlig unbeaufsichtigt irgendwo rumlaufen lassen, wärs wohl gar nicht so weit gekommen.
Klar kann das passieren, dass der Hund wegläuft, aber dann muss man sich schon auch ein bisschen an die eigene Nase fassen
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Naja - wenn Du von er Stadt nen Test aufgebrummt kriegst, dann wird ja dafür ein Bescheid an Dich ergehen, in dem dies gefordert wird. Und gegen einen Bescheid kann man entsprechende Rechtsmittel einlegen (Widerspruch o.ä., evtl. hier schon mit Begründung). Wie das geht, das zu schreiben ist Bestandteil der Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid, ohne die ein Bescheid nicht rechtskräftig ist.
Wie groß die Chancen stehen, damit durchzukommen - keine Ahnung..... Kannst Dich ja evtl. von nem Anwalt beraten lassen. Bist Rechtsschutz-versichert?
Aber das mit den 1.800,- Euro wundert mich auch ein wenig - das glaub ich net so ganz, erkundige Dich doch da nochmal. Vielleicht ist´s den ganzen Aufwand net mal wert, und Du legst den Test besser einfach ab, wenn der nur 100,- Euro kostet oder so, und der Hund damit wahrscheinlich kein Problem haben würde.
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Du brauchst wahrscheinlich die Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes nach § 11 des Tierschutzgesetzes.
Du musst (Veterinäramt) einen Antrag stellen (kostenlos). Das Veterinäramt prüft, überprüft die Haltungsbedingungen und Deine Sachkunde. Dann wird auch eine Gebühr fällig!Wenn eine Begleithundeprüfung erforderlich ist, so kostet die Prüfung auf einem SV Hundeplatz nur einen kleinen Betrag; die Übungsstunden einen Vereinsjahres-Beitrag oder eine Kursgebühr. Die Begleithundprüfung beinhaltet auch einen Sachkundenachweis des Hundehalters. Damit hast Du alle Bedingungen erfüllt!
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Also ich hatte mit jemanden vom Ordungsamt gesprochen. Und der meinte es kostet nur der Wesenstest 400 Euro. Und es wird noch gefordert das mein Vater einen Antag auf halten eines gefährlichen Hundes stellen muss und einen Hundeführerschein machen muss. Und er darf nicht ohne Maulkorb und Leine bewegt werden. Von einer guten Freundin aus der Gegend hat es der Freund durch und kam auf 1800 Euro.
Also ich bin sehr oft mit meinen Hund unterwegs. Und er interessiert sich nicht für Hasen, Rehe oder sonst was.
Und man hat nun mal eine gewisse rotine mit seinen Tieren. Und mit meinen Border könnte ich normal ohne Leine spazieren gehen. Der bleibt immer an meiner Seite. Nur an den Tag ist er in die Entgegengesetzte Richtung gelaufen wo ich ihn gesucht habe (auf dem Gelände) und der Zeit wo ich da gesucht habe ist er schon an der Landstraße in das Auto gesprungen. Weiß auch nicht was ihn da geritten hat. Bin auch Jahre lang in einer Hundeschule gewesen. Er war innerhalb von 5 Minuten weg. Und durch den staken Wind und den Lärm der Landstraße wird er mein Rufen nicht gehört haben. Aber wie gesagt. Hätte der Tierfänger vorischtiger reagiert. Wäre es nicht zum biß gekommen. -
Ein Bordercollie zählt nicht zu gefährlichen Rassen.
Wesenstest und evtl Hundeführerschein kosten keine 1800,-Euro.
Das ist Blödsinn. -
Zitat
Dürfen nur angemeldete Tierfänger tiere einfangen weil i glaube das der gebissen wurde gar kein Tierfänger ist, sondern nur im Tierheim arbeitet.
"nur" im Tierheim ist gut - bei uns in der Stadt wird immer das TH angerufen, wenn ein Tier gefunden wird. Und wieso eigentlich "nur"? Es gibt wahrscheinlich nicht viele Menschen, die häufiger mit unterschiedlichsten Hunden zu tun haben, als Tierpfleger in einem Tierheim.
ZitatAber wie gesagt. Hätte der Tierfänger vorischtiger reagiert. Wäre es nicht zum biß gekommen.
So, wie ich das verstanden habe, warst du doch beim tatsächlichen Einfangen, d.h. der Biss-Situation gar nicht dabei, oder? Dann find ich das eine gewagte Aussage, die du auch in deinem Widerspruch nicht erwähnen solltest. Wie der TA-Mitarbeiter sich verhalten hat, kannst du gar nicht wissen. Und außerdem - ich stell mir das grad vor, dass da ein fremder, knurrender Hund in meinem Auto sitzt, ich benachrichtige die Polizei, dann kommt ein Helfer, der den Hund aus dem Auto holen will. Der Hund knurrt aber weiter, und der Helfer sagt, "tja, tut mir leid, an knurrende Hunde gehe ich nicht dran". Wie lange soll ich dann als Autofahrer da auf der Landstraße warten?
Abgesehen davon hab ich selbst in meiner Tierschutz-Arbeit schon viele Hunde erlebt (und eingefangen), die geknurrt, aber nicht gebissen haben.1800 Euro finde ich extrem viel, und ich denke doch, dass erst der Wesenstest kommt und dann (ggf) der Antrag auf Haltung eines gefährlichen Hundes mit dem ganzen Drumherum... da würd ich mal auf den schriftlichen Bescheid warten und dann (ggf mit Hilfe eines Rechtsanwalts) Widerspruch einlegen. Zur Not halt den Wesenstest ablegen, wenn euer Hund so problemlos ist, dass du ihn unbeaufsichtigt abgeleint lassen kannst, wird das ja kein Thema sein.
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