Hund beißt in Betreuung - rechtliche Seite ?

  • Vor kurzem hat mein Hund, als er bei meinen Eltern in Betreuung war, einen Radfahrer gebissen und diesen so verletzt, dass er ins Krankenhaus musste.


    Näheres dazu in folgendem Thread:


    https://www.dogforum.de/hund-h…hen-gebissen-t169636.html


    Soweit ich das beurteile, hafte ich als Hundehalter nach § 823 BGB. Meine Hundehalterhaftpflicht ist eingeschaltet und kümmert sich bereits um das zivilrechtliche.
    Zusätzlich hat der Verletzte wohl auch Strafanzeige gestellt, denn bei meinen Eltern ist vor ein paar Tagen der Polizeihundeführer erschienen, um den Hund zu begutachten und die haben dem mitgeteilt, dass der Hund in den nächsten Tagen wieder da sei, um begutachtet zu werden.


    Ich blicke inzwischen überhaupt nicht mehr durch. Kann mir da wer helfen Licht ins Dunkel zu bringen ?


    Wer ist denn jetzt strafrechtlich verantwortlich ?


    Kann die Polizei am Wohnort meiner Eltern (300km von mir weg) darauf bestehen, den Hund zu begutachten ?


    Die Polizei meldet die Sache doch eh ans Ordnungsamt - ist das unterschiedlich von der Strafanzeige zu betrachten ?

  • Wozu genau brauchst du zwei Threads? :???:


    Zitat

    Kann mir da wer helfen Licht ins Dunkel zu bringen ?


    Ein Anwalt.


    Dein Vater hat meines Wissens nach den Hund geführt, oder? Dann wird er sich in diesem Fall wegen Körperverletzung verantworten müssen.


    Wo ist der Hund denn jetzt? :???:

  • In einigen Gemeinden werden die Polizeihundeführer vom OA beauftragt, die Begutachtung durchzuführen, um zu endscheiden, ob Maulkorb- und Leinenpflicht und evtl. ein Wesenstest notwendig ist. Das muß nicht zwangsläufig bedeuten, das es eine Strafanzeige gibt.
    Und das passiert bei Deinen Eltern, weil der Vorfall dort passierte.

  • Die Begutachtung soll bei deinen Eltern stattfinden, weil dei Vater den Hund geführt hat. Bei dieser geht es zum einen um deinen Hund. HIer wird die Frage beantwortet, ob der Hund generell als gefährlich gilt und eine Maulkorb- und Leinenpflicht fällig wird.
    Zum anderen wird sich der Hundeführer auch den umgang zwischen deinem Vater und dem Hund ansehen. Wenn es ganz schlecht kommt, kann es sein, dass dein Vater nicht mehr mit dem Hund gehen darf, weil er dazu nicht in der Lage ist.
    Du wirst doch bestimmt etwas schriftliches zur Begutachtung bekommen haben. Vom OA oder so. Ich würde dort mal anrufen und näheres erfragen. Sag denen, dass es dein Hund ist und du nicht im tagespendelbereich wohnst. Vielleicht geben die den Auftrag zur Überprüfung an deine Kommune weiter.


  • sorry, ich dachte weil anderes Unterforum, auch neuer fred, damits nicht zu verwirrend wird.


    Der Hund ist bei mir in München.

  • Das eine ist Zivilrecht: Dein Hund hat einen Schaden verursacht, dafür bist Du haftbar zu machen, die Sache läuft ja bereits über die Versicherung.


    Das andere ist Ordnungsrecht: Das Ordnungsamt wird den Hundeführer der Polizei geschickt haben, um zu begutachten, ob der Hund eine Gefahr darstellt. So weit ich weiss, wird nach einem Beissvorfall der Hund immer zu Leinen- und Maulkorbpflicht verdonnert.


    Wenn Du Dich an das Ordnungsamt wendest, kann die Begutachtung sicher auch bei Dir vor Ort erfolgen.


    Eine Körperverletzung ist eine Straftat und im Strafgesetzbuch geregelt.
    Dieser Tatbestand liegt vor, wenn der Hund mit Absicht auf eine Person gehetzt wurde oder aber aufgrund von Fahrlässigkeit oder Nachlässigkeit des Halters, jemanden gebissen hat.
    (Fahrlässig ist z. B. das Führen ohne Maulkorb, wenn man weiss, der Hund hat schon einmal gebissen.)


    Ich würde die Hundehaftpflicht mal fragen, ob sie auch die Kosten für eine Anwaltsberatung übernehmen.

  • Ich selbst habe gar nichts zur Begutachtung bekommen und nur über meinen Vater davon erfahren.
    Kann es sein, dass das OA dort gar nicht weiß, dass der Hund in München gemeldet ist ? Kann ich mir iwie gar nicht vorstellen, da ja erkennbar sein müsste, dass der Hund hier gemeldet ist.

  • Wo der Hund gemeldet ist, tut doch nichts zur Sache!
    Dort, wo der Vorfall geschah gab es die Anzeige! Dort wird überprüft!
    Dein Umgang mit dem Hund ist ja auch nicht relevant, weil es Deinem Vater geschah, und dann wird auch überprüft, ob und wie er mit dem Hund klarkommt!

  • Da ich ja hier in München schon mit dem KVR zu tun hatte, weiß ich, dass erst die Auflage kommt und ich mit einem Gutachter den Gegenbeweis bringen kann. Den Gutachter muss ich natürlich selbst bezahlen. Wäre es dann nicht sinnvoll, wenn der Polizeihundeführer sich den Hund doch bei meinen Eltern anschaut ?
    Ich werde mal bei der Hundehaftpflicht nachfragen. Mein Vater hat notfalls auch eine Rechtsschutzversicherung.
    Aber so wie ich das lese, muss wohl erstmal der Hund zurück zu meinen Eltern, um dort begutachtet zu werden. Unabhängig von dem Stress den ich habe, tut mir am meisten mein Wuff leid.

  • Zitat

    Aber so wie ich das lese, muss wohl erstmal der Hund zurück zu meinen Eltern, um dort begutachtet zu werden. Unabhängig von dem Stress den ich habe, tut mir am meisten mein Wuff leid.


    Das kannst Du doch bei dem zuständigen Ordnungsamt erfragen.

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