Fliegen mit einem Kampfhund
-
-
Wenn der Hund nachweislich aus Deutschland stammt und dort rechtmaessig gehalten werden darf darf man den Hund nach voruebergehendem Auslandsaufenthalt wieder einfuehren.
Ob es ein Zeitlimit gibt und wenn ja, wie lange der Auslandsaufenthalt sein darf weiss ich grade auch nicht. Aber man darf auf keinen Fall den Hund in Deutschland abmelden.ZitatHundVerbrEinfVO § 2 Ausnahmen vom Verbringungs- und Einfuhrverbot
(2) Gefährliche Hunde dürfen in das Inland verbracht oder eingeführt werden, wenn die Hunde nach vorübergehendem Verbringen in das Ausland oder vorübergehender Ausfuhr an einen Aufenthaltsort im Inland zurückkehren, an dem sie berechtigt gehalten werden dürfen.
-
- Vor einem Moment
- Neu
-
-
Wir haben uns uebrigens letztendlich entschieden, die Hunde dort zu lassen, wo sie sind. Schade - ein paar Monate Europa haette ihnen sicher auch gefallen, aber es war uns dann doch zuviel Theater.
-
Zitat
Welche Rassen sind das denn laut der Fluggesellschaft? Wonach richten die sich?
Bei den meisten Fluglinien "Hunde vom Pitbull Typ", Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bull Terrier, manchmal noch Bullterrier. Kommt auch immer aufs Herkunftsland der Fluggesellschaft an, und was da fuer Auflagen herrschen.
Es gibt auch mehr und mehr Fluglinien, die keine brachyzephalen Rassen (Bulldoggen, Boxer, Moepse etc) mehr mitnehmen, aber aus anderen Gruenden.
-
Zitat
Das erinnert mich wirklich an Raubtierkäfige die mal z.B in Zoos sieht... gibt es die im "normalen" Handel? Was kosten solche Vorrichtungen?Ich habe 2007 rund 1000 Euro fuer solch einen Kaefig bezahlt fuer meinen Bullterrier.
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!