Mein kleiner Wuffi wurde gebissen... Was nun?! :-(
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Komischerweise interessiert sich mein Kleiner nicht die Bohne wenn wir dort entlang laufen... Er würdigt dem Nachbarshund nicht eines Blickes... Er plustert sich nur auf wenn er in seinem Garten ist...
Blöderweise weiss mein Nachbar, dass mein Opa Anwalt ist... Denn ich Dummerchen biete ihm an, dass mein Opa ein Schreiben aufsetzen kann wenn die Versicherung nicht zahlt...
Darauf hat er dann geantwortet: "Anwalt? So ein Schwachsinn! Ich setze mich mit Sicherheit nicht mit meiner Versicherung auseinander! Du kriegst schon Geld!" Dann drehte er sich um und ließ mich stehen... So abwertend mir gegenüber!Ich möchte jetzt nur noch die Kosten ersetzt haben und Sicherheit für meinen Hund!
Bringe gleich heute Nachmittag den Sichtschutz an und dann möchte ich, dass der Hund an dem einen Stück nicht rüberspringen kann... Das alles werde ich allerdings nur mit der Unterstützung meines Opas erreichen...
Ich überlege, ob ich meinen Nachbarn vorab über mein weiteres Vorgehen informiere... Nicht dass er aus allen Wolken fällt... Verstehe nicht worauf er spekuliert?!?! Er weiss doch, dass ich meinen Opa im Rücken habe... Und wenn dann der Landkreis aufmerksam wird... Ohjee... Ich glaube es ist auch schonmal ein Vorfall mit einer Omi gewesen, die dort mit ihrem Rad lang gefahren ist...
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Ganz ehrlich, so ein Häckmäck mit "freundlichen Brief aufsetzen" hätte ich gar nicht erst gemacht.
An den Vorgesprächen hast du doch schon gemerkt, wie der Nachbar tickt und er alles ziemlich locker sieht.
Mein Freund (er ist Jurist) sagt bei solchen Leuten immer, dass man bei denen anfangs aus vollen Rohren schießen muss, damit man schnell und reibungslos aus so einer Sache heraus geht.Aus vollen Rohren schießen wäre hier gewesen....
1. anwaltliches Schreiben mit Zwei-Wochen-Frist zur Rechnungsbegleichung der TA-Kosten
2. nach Fristablauf, Mahngerichtsverfahren einleiten (musst halt mit n paarn-30-Euros ins Vorleistung treten, welche du aber zurück bekommst)
3. nach Fristablauf des Mahngerichtschreibens, Klage einreichen (Voraus-Gerichtskosten sind nicht die Welt, und bekommt man auch wieder)In den allermeisten Fällen zahlen die Leute nach dem Erhalt des Mahngerichtsschreibens, oder schalten zumindest endlich mal ihre Versicherung ein, sofern die vorhanden ist.
In jedem Fall werden sie irgendetwas tun, um die Sache beizulegen. Und selbst wenn der Nachbar es drauf ankommen lässt, und ihr vor Gericht landet, habt ihr vermutlich die besseren Karten, weil dein Hund a.) hinter dem Zaun ausreichend gesichert auf eurem eigenen Gelände war, und weil b) ihr mit der Bisswunde die Geschädigten seid.Der Richter hätte also genug Anhanltspunkte für das fahrlässige Handeln des Nachbarn. Und der muss dann noch damit rechnen, dass er Auflagen bekommt (Leinenpflicht, Maulkorb, Wesenstest oder Ähnliches)
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Zitat
Ganz ehrlich, so ein Häckmäck mit "freundlichen Brief aufsetzen" hätte ich gar nicht erst gemacht.
An den Vorgesprächen hast du doch schon gemerkt, wie der Nachbar tickt und er alles ziemlich locker sieht.
Mein Freund (er ist Jurist) sagt bei solchen Leuten immer, dass man bei denen anfangs aus vollen Rohren schießen muss, damit man schnell und reibungslos aus so einer Sache heraus geht.Aus vollen Rohren schießen wäre hier gewesen....
1. anwaltliches Schreiben mit Zwei-Wochen-Frist zur Rechnungsbegleichung der TA-Kosten
2. nach Fristablauf, Mahngerichtsverfahren einleiten (musst halt mit n paarn-30-Euros ins Vorleistung treten, welche du aber zurück bekommst)
3. nach Fristablauf des Mahngerichtschreibens, Klage einreichen (Voraus-Gerichtskosten sind nicht die Welt, und bekommt man auch wieder)In den allermeisten Fällen zahlen die Leute nach dem Erhalt des Mahngerichtsschreibens, oder schalten zumindest endlich mal ihre Versicherung ein, sofern die vorhanden ist.
In jedem Fall werden sie irgendetwas tun, um die Sache beizulegen. Und selbst wenn der Nachbar es drauf ankommen lässt, und ihr vor Gericht landet, habt ihr vermutlich die besseren Karten, weil dein Hund a.) hinter dem Zaun ausreichend gesichert auf eurem eigenen Gelände war, und weil b) ihr mit der Bisswunde die Geschädigten seid.Der Richter hätte also genug Anhanltspunkte für das fahrlässige Handeln des Nachbarn. Und der muss dann noch damit rechnen, dass er Auflagen bekommt (Leinenpflicht, Maulkorb, Wesenstest oder Ähnliches)
So wäre mein verfahren nach dem Schreiben des Briefes gewesen. Aber ich glaub Hasselnüsschen ist zu gut müdig.
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Hallo,
ich habe jetzt nur die erste und die letzte Seite deines Posts gelesen, sorry. Aber als ich nur las Beisserei
durch Zaun, da klingelten bei mir schon die Alarmglocken.
Wir wohnten vor Jahrzehnten mal in der Nähe einer Schule. Unser Grundstück grenzte an das der Schule,
getrennt durch einen Maschendrahtzaun.
Der Hausmeister dieser Schule, ließ seinen Hund nach Schulschluß immer auf dem Gelände frei herumlaufen.
Wir dachten immer, naja, durch den Zaun kann nicht viel passieren.
Irgendwann haben sich dann Hausmeisterhund und unserer durch besagten Zaun so heftig gebissen, daß
beide genäht werden mußten.
In der Tierklinik traf man sich dann wieder. Der TA meinte nur, daß hätte noch viel schlimmer ausgehen
können, da die Hunde sich durch Zäune hindurch gerne die Nasenspiegel abbeißen. Dann geht nur noch
einschläfern.
Ich wollte damit nur erklären, daß ein Zaun die Hunde nicht am beißen hindert. Der Sichtschutz muß unbedingt
angebracht werden.
Und dem lieben Nachbarn würde ich auf jeden Fall die Tierarztrechnung presentieren. -
Wie, Du mußt nächste Woche zum Sachkundenachweis? Dann wohnst Du also in einem Bundesland mit neuer Hundeverordnung? na, ist doch klasse! Denn diese Verordnungen erklären ja schon mal pro forma JEDEN Hund zum Übeltäter. Melde den Vorfall bei der Gemeinde/Ordnungsamt. Die werden recht schnell reagieren und dem Nachbar auferlegen, den Hund ausreichend zu sichern. Egal, wie lange er den schon hat!
Allerdings bist Du wohl in der Beweispflicht. Hast Du Fotos, Zeugen, die das Verhalten der beiden belegen? Denn nach über 15 Jahren Jacky-Zucht weiß ich eines ganz genau: das sind mit Sicherheit keine kleinen niedlichen Schoßhündchen sondern selbstständige - sehr selbstbewußte! Jäger.
Läßt sich aber erziehen... allerdings nicht mit Mitleid und Hochnehmen.
Gib nicht auf, hol dir Dein Geld - und wenn es nur 50 % sind! Und laß die Meldung ans OAmt ruhig Deinen Opa machen, der hat Erfahrung. Ich habe den Eindruck, Du bist noch recht jung? -
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Ja, ich wohne in Niedersachsen... Hier ist der Sachkundenachweis für relativ frische Hundebesitzer Pflicht...
Ich bin 25 Jahre alt... Eigentlich gar nicht so jung
Und ja, es gibt Zeugen... Einmal war eine Rauferei als wir mit Freunden gegrillt haben, da stand der Nachbar wie angewurzelt ein paar Meter weit weg und jetzt das Mal wo meiner verletzt wurde, war mein Freund dabei... Der Nachbar war immer allein... Von der Bisswunde habe ich Fotos und auf den Tierarztrechnungen steht auch "Behandlung Bisswunde"...
Wenn das Ordnungsamt eingeschaltet wird, dann wird der Hund aber nicht weggenommen, oder?
Leinenzwang und Maulkorb wäre doch akzeptabel... Und Erhöhung des Zaunes... -
Ich weis nicht, ob ich es richtig verstanden habe, aber ist Dein Hund gebissen worden, weil er seine Pfote durch DEINEN Zaun HINAUSgestreckt hat?
Wenn das so war, dann hätte ich es so gesehen, dass DEIN Hund nicht ausreichend gesichert war. Stell Dir vor, Du gehst mit Deinem Hund an so einem Zaun vorbei und ein anderer kleiner Hund streckt die Schnauze daraus und beisst Deinen Hund. Würdest Du es dann nicht so sehen, dass der Besitzer des anderen Hundes Seinen nicht ausreichend gesichert hat und er nur deswegen überhaupt an Deinen drankommen konnte?
Vielleicht meint Dein Nachbar deswegen, dass die Versicherung nicht zahlen würde. Als Versicherungsgesellschaft hätte ich das auch so gesehen.
Als ich nach einem neuen Haus gesucht habe, war es mir am wichtigsten, dass der Garten Ausbruchssicher ist. Dann fand ich ein Haus, dessen Garten schon komplett mit Maschendraht eingezäunt war. Der Maschendrahtzaun stand direkt außerhalb einer sehr dichten und tiefen Hecke. Ich dachte, meine Beiden hätte gar keine Chance da auszubrechen. Weit gefehlt. An einem Tag liess ich die beiden mehrere Stunden alleine im Garten. Sie sind in die Hecke gegangen und haben ein Loch unter dem Zaun gebuddelt und sind dadurch rausgekommen. Dann sind beide über eine sehr stark befahrene Strasse ins Feld gegangen und haben dort nach Mäusen gesucht. Ein Nachbar, der auch einen Hund hat, hat die Beiden gesehen und sie eingefangen. Wenn einer meiner Hunde bei dieser Aktion von einem anderen Hund gebissen worden wäre, hätte ich die Schuld auf mich genommen, denn MEIN Zaun war doch nicht Ausbruchsicher gewesen. Gleich nach diesem Vorfall habe ich einen neuen Zaun einbauen lassen; einen richtigen Stabgitterzaun, der 20 cm tief in den Boden versenkt wurde.
Aber auch wenn ich mich irre und Du doch recht hast, trotzdem würde ich an Deiner Stelle sofort Deinen Garten so sicher machen, dass sowas nciht noch einmal passieren kann. Ob ich später Geld vom Nachbarn oder von seiner Versicherung bekomme, wäre mir dann egal. Mein Hund wäre mir viel wichtiger als das Geld gewesen.
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Zitat
Wenn das Ordnungsamt eingeschaltet wird, dann wird der Hund aber nicht weggenommen, oder?
Leinenzwang und Maulkorb wäre doch akzeptabel... Und Erhöhung des Zaunes...Ein Hund, selbst wenn er gebissen hat, wird nicht einfach mal so "weggenommen". Der erste Schritt ist meistens die Prüfung oder Anhörung zu der Sache, oft in schriftlicher Form. Dazu kommen halt dann erstmal Auflagen wie Maulkorb- und/oder Leinenpflicht, bis der Hund mit Halter einen sog. Wesenstest gemacht hat.
Das Vorgehen variiert zwar je nach Gemeinde immer n bissl, aber vom Grundsätzlichen her sind die Wege meist ähnlich.
Wenn der Nachbarshund schon öfter auffällig war, dann würde ich auf jeden Fall eine Meldung beim OA machen.
Nicht dass da noch mehr oder Schlimmeres passiert. -
Zitat
Ich weis nicht, ob ich es richtig verstanden habe, aber ist Dein Hund gebissen worden, weil er seine Pfote durch DEINEN Zaun HINAUSgestreckt hat?
Wenn das so war, dann hätte ich es so gesehen, dass DEIN Hund nicht ausreichend gesichert war.
Wie klein und engmaschig soll den eine Zaun deiner Meinung nach sein bei einem so kleinen Hund wie der vom TS?
Sogenannter Hühnerdraht käme in Frage, stellt aber gegen das kräftige Gebiss eines Schäferhundes trotzdem keine "ausreichende" Sicherung dar, wenn man es so auslegen möchte, wie du es tust.
Man kann ja wohl schlecht verlangen, dass jeder Hundehalter sein Grundstück einmauert, um solchen Gefahren aus dem Weg zu gehen. Das wäre in meinen Augen ziemlich übertrieben angesichts der Situation.Viel eher, sollte mal der Schäfihalter das Aggressionspotential seines Hundes begutachten lassen, und vor allem einfach mal die Leine dran lassen, oder das Grundstückstor geschlossen halten.
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Huhu Deia1970
Ob mein Hund seine Pfote durchgesteckt hat weiss niemand, oder ob der große durchgebissen hat kann auch keiner sagen. Fakt ist, dass der Schäferhund abgehauen ist und über ein drittes Grundstück an unseres gelangt ist... Unser Garten hat gar keinen Kontakt zum Nachbarshund... Und das dritte Grundstück über das der fremde Hund kam ist einfach nur privates Feld... Da ist seit ungefähr 20 Jahren und länger niemand mehr... Das ist nur begrüntes Feld. Da hat niemand etwas zu suchen... Es ist kein öffentlicher Weg... Deshalb hatten wir nie das Problem den Zaun zusätzlich sichern zu müssen... Aber ich habe gelernt! Heute wird ein Sichtschutz angebracht...
Klar ist mir die Sicherheit meines Kleinen mehr wert als das Geld... Aber es kommt alles so zusammen und staut sich auf... -
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