Rottweiler vs. Labrador vs. Aussi-Shepherd
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ein Hund, der dich verteidigt, kann ganz schnell nicht mehr dein Hund sein. Nach Beissvorfällen hast du schnell Auflagen und dann den Hund abgenommen. Notwehr ist es erst, wenn Gefahr für Leib und Leben besteht - einen unbewaffneten Einbrecher anzufallen ist NICHT Notwehr.Das ist leider falsch. Notstandsfähig gem. §32 StGB ist jedes Rechtsgut, z.B. auch Eigentum. Ein Straftatbestand der nur Leib und Leben schützt, gibt es nicht. Selbst der entschuldigende Notstand gem. §35 StGB, der am engsten gefasste der Notstandstatbestände, schließt noch die persönliche Freiheit mit ein. In der Laiensphäre ist dieser Irrtum leider weit verbreitet.
Vielen Dank an Alle, die sich die Mühe gemacht haben, einen sachlichen und informativen Beitrag zu verfassen. Wir lassen die Sache jetzt erstmal sacken und schauen denn in Ruhe weiter.
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Das ist leider falsch. Notstandsfähig gem. §32 StGB ist jedes Rechtsgut, z.B. auch Eigentum. Ein Straftatbestand der nur Leib und Leben schützt, gibt es nicht. Selbst der entschuldigende Notstand gem. §35 StGB, der am engsten gefasste der Notstandstatbestände, schließt noch die persönliche Freiheit mit ein. In der Laiensphäre ist dieser Irrtum leider weit verbreitet.
Es gilt aber sowohl bei Notstand als auch bei Notwehr, dass die Verteidigungshandlung angemessen sein muss, also u.a. das mildeste Mittel gewählt werden muss und da könnte es schnell schwierig werden, wenn der Hund beißt und vor allem, wenn der Hund nicht nur packt, sondern außer Kontrolle gerät.
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