Hund im Kombi Kofferraum Vorschrift?

  • Hallo,


    In den nächsten Wochen ziehe ich vom Ausland zurück nach Deutschland.


    Mein Hund wird im Auto mitfahren. Wir fahren in einem Citroën Picasso. Wenn man alle drei Kopfstützen Hinten hoch macht, kann mein Hund(etwa 70cm) unmöglich in Fahrgastraum fallen bzw kommen.


    Nun ist meine Frage, ob so ein Netz trotzdem gesetzlich drangemacht werden muss?
    Ich finde dazu nichts beim ADAC oder sonst im Internet.


    Vielleicht weiß jemand von euch Bescheid?


    Danke :)

  • Ich glaube, der Hund gilt als ´Ladung´und muss gesichert sein...d.h. hintem im Kombi so, dass er nicht in den Fahrgastraum springen kann und auch so, dass er nicht rausspringen kann, wenn z.B. bei einem Auffahrunfall die Heckklappe aufspringt.

  • Hallo,


    ich habe ein Hundegitter in meinem Auto. Trotzdem steht auf der Ladefläche ein Box, die extra befestigt ist.
    Kopfstützen werden einen Hund, im Falle einer Vollbremsung oder eines Unfalls nicht aufhalten und ein Netz auch nicht. Du müsstest dich mal erkundigen was es für dein Auto für Möglichkeiten gibt. Ich würde immer auf etwas fest Eingebautes zurückgreifen, auch nicht auf die Gitter die man nur einklemmt. Das hält nicht.
    Solange nichts passiert wenn dein Hund so mitfährt und nur am Drüberklettern gehindert wird, ist es gut. Im Falle eines Schadens hast du die A....karte. Selbst wenn nur du bei einer Vollbremsung durch den nach vorne schießenden Hund verletzt wirst, wird keine Versicherung zahlen.


    Gruß Terrortöle

  • Zitat

    Nöö, gesetzlich nicht.
    Was du mit deiner Sicherheit und die des Hundes machst, is dem Gesetzgeber egal.


    Lutz, da irrst Du.




    Quelle: http://www.partner-hund.de/inf…gspflicht-fuer-hunde.html



    Gaby und ihre schweren Jungs

  • Danke, dass ihr mir so schnell geantwortet habt.


    Der Picasso ist hinten abgerundet, daher ist eh nicht viel Abstand von der Rückbank zur Decke und mit den Kopfstützen wird dieser Bereich geschlossen. Die Rückenteile sind sehr hoch.
    Wenn mein Hund hinten steht, sieht man nur den Kopf.


    Er würde bei einer Vollbremsung gegen die Rückenteile gedrückt werden.


    Was ich jetzt gelesen habe ist dann wohl, dass es nicht gesetzlich vorgegeben wird ein Gitter zu befestigen.


    Das Auto ist nicht meins und mein Hund würde nur dieses Mal mitfahren.

  • Zitat

    Nöö, gesetzlich nicht.
    Was du mit deiner Sicherheit und die des Hundes machst, is dem Gesetzgeber egal.


    Nicht ganz:


    Für Tiere gelten eigene Vorschriften, aber auch die für "Ladung".


    Schau Dir mal unter anderem StVO §22 und § 23 an:


    Zitat


    §22 Ladung (1) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. (...)


    Zitat


    §23 Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden
    (1) Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. (...)


    Das mit den Kopfstützen könnte reichen, sofern sichergestellt ist, dass sich der Hund nicht vorbeizwängt.


    Es gab einen Fall, wo der Hund nach vorne und dem Fahrer ins Lenkrad gesprungen ist; dabei kam es zu einem Unfall. War nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern die Versicherung hat auch nicht gezahlt.



  • Vielen Dank, dass du dir die Mühe gemacht hast.


    Mein Hund kommt zwischen den Kopfstützen ganz sicher nicht durch.


    Aber im §22 steht, dass die "Ladung" nicht verrutschen darf. Wie ist das dann? Hat der Hund vorgegeben Quadratzentimeter? Also er dürfte z.b nicht den ganzen Kofferraum haben?

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