Sachkundenachweis Niedersachsen
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ausserdem finde ich einen sachkundenachwies für hunde,nach deren anschaffung etwas unsinnig... denn dann ist der hund ja schon da... und was passiert wenn der halter die prüfung versemmelt? hund abgeben?
Der Theorieteil muss gemacht werden, bevor der Hund einzieht! -
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ausserdem finde ich einen sachkundenachwies für hunde,nach deren anschaffung etwas unsinnig... denn dann ist der hund ja schon da... und was passiert wenn der halter die prüfung versemmelt? hund abgeben?
Der theoretische Teil muss VOR der Anschaffung erbracht werden.
Es gilt nur für diejenigen, die nun schon einen Hund bessesen haben, bevor das Gesetz in Kraft trat, dass sie ein Jahr Zeit haben, den Test zu absolvieren. (Der Test kann beliebig oft wiederholt werden)
Wer es nicht macht, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 10 000 Euro geahndet werden kann. -
Moin,
hier steht ja echt viel und ich habe mir nicht alles durchlesen können. Es steht ja das die Theoretische Prüfung vor der Anschaffung des Hund abgelegt werden muß. Ich habe jetzt aber ein Problem.Ich bekomme morgen einen Notfallhund von einem Kollegen der sehr schwer erkrankt ist und sich nicht mehr um den Hund kümmern kann. Da er alleinstehend ist und keine Möglichkeit hat den Hund bei Verwandten zu lassen gibt es nur den Weg, Hund ins Tierheim oder ich. Was nun, ich habe natürlich noch keine Prüfung. Dann würde mich mal interessieren, wer muß in der Familie den Sachkundenachweis erbringen. Alle in der Familie, also auch meine Kinder. Oder dürfen sie dann nicht mit dem Hund Gassiegehen.
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Moin,
hier steht ja echt viel und ich habe mir nicht alles durchlesen können. Es steht ja das die Theoretische Prüfung vor der Anschaffung des Hund abgelegt werden muß. Ich habe jetzt aber ein Problem.Ich bekomme morgen einen Notfallhund von einem Kollegen der sehr schwer erkrankt ist und sich nicht mehr um den Hund kümmern kann. Da er alleinstehend ist und keine Möglichkeit hat den Hund bei Verwandten zu lassen gibt es nur den Weg, Hund ins Tierheim oder ich. Was nun, ich habe natürlich noch keine Prüfung. Dann würde mich mal interessieren, wer muß in der Familie den Sachkundenachweis erbringen. Alle in der Familie, also auch meine Kinder. Oder dürfen sie dann nicht mit dem Hund Gassiegehen.
Leider kann ich dir nicht alle deine Fragen beantworten. Ich weiß nicht wie die Regelungen bei der Übernahme von Notfällen ist.
Was ich dir sagen kann ist, daß nur der Halter, also die Person auf den der Hund angemeldet wird, den Sachkundenachweiß erbringen muß. Deine Kinder oder andere Familienmitglieder dürfen aber trotzdem mit dem Hund Gassi gehen. Es wird hierbei wohl davon ausgegangen, daß ein sachkundiger Halter in der Lage ist einzuschätzen wem er seinen Hund anvertrauen kann und wer in der Lage ist seinen Hund gefahrlos zu führen. Wenn deine Kinder mit den Hunden alleine spazieren gehen möchten, solltest du dich im Vorfeld informieren ob es da in Niedersachsen oder in eurer Gemeinde spezielle Bestimmungen gibt, daß Kinder ein Mindestalter haben müssen um einen Hund alleine führen zu dürfen.LG
Franziska mit Till
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Moin,
hier steht ja echt viel und ich habe mir nicht alles durchlesen können. Es steht ja das die Theoretische Prüfung vor der Anschaffung des Hund abgelegt werden muß. Ich habe jetzt aber ein Problem.Ich bekomme morgen einen Notfallhund von einem Kollegen der sehr schwer erkrankt ist und sich nicht mehr um den Hund kümmern kann. Da er alleinstehend ist und keine Möglichkeit hat den Hund bei Verwandten zu lassen gibt es nur den Weg, Hund ins Tierheim oder ich. Was nun, ich habe natürlich noch keine Prüfung. Dann würde mich mal interessieren, wer muß in der Familie den Sachkundenachweis erbringen. Alle in der Familie, also auch meine Kinder. Oder dürfen sie dann nicht mit dem Hund Gassiegehen.
Solang der Hund noch auf den alten Besitzer gemeldet ist, brauchst Du theoretisch keinen Sachkundenachweis erbringen, da Du nicht der Halter bist.
Nur derjenige, über den der Hund steuerlich angemeldet ist, muss die Sachkunde erbringen.
Man geht davon aus, dass man als Sachkundiger dann einschätzen kann, wem er seinen hund anvertrauen kann, oder nicht.Im Zweifelsfall ruf doch einfach mal bei einem Prüfer in deiner Gegend an und frage da mal genau nach.
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@ Tarlancriel
Weißt du denn wie lange man Zeit hat um einen Hund umzumelden; wie lange der Hund faktisch bei einem Leben darf bevor er umgemeldet werden muß? Gibt es da auch bestimmte Fristen?
LG
Franziska mit Till
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Ich vermute, dass das je nach Gemeinde unterschiedlich ist.
In der Hundesteuersatzung der jeweiligen Gemeinde sollte das nachzulesen sein.Bei uns zum Beispiel tritt die Steuerpflicht sofort bei bei Kauf des Tieres ein. (Innerhalb einer Woche muss der Hund gemeldet werden, wenn er schon älter als 3 Monate ist)
Übernimmt man den Hund aus einer Pflegesituation heraus (wie bei Octomill) hat man 2 Monate Zeit den Hund umzumelden. Vorrausgesetzt, der Hund ist noch steuerlich beim ehemaligen Besitzer gemeldet. Wenn nicht, gilt Regel 1 (also innerhalb einer Woche) -
Hat jemand auf WDR den Beitrag bei Tiere suchen ein Zuhause gesehen?
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Wenn die Behörde nicht VORHER anmahnt oder entdeckt,
passiert gar nix.
Wenn du nach 10 Jahren sagst "oh - Hundesteuer? Ich habe
seit einer Woche einen Hund!", dann bezahlst du für eine
Woche.
Entspannt euch mal -
Zitat
Hat jemand auf WDR den Beitrag bei Tiere suchen ein Zuhause gesehen?
Nee, leider nicht. Gibt's den evtl. auch online zu sehen? Deinem Smiley nach zu urteilen, war der nicht so prickelnd?
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