Dürfen Hunde mit ins Gericht?

  • Hallo!


    Weiss jemand ob man Hunde mit ins Gericht nehmen darf? Ich muss demnächst als Zeuge vor Gericht. Direkt im Anschluss muss ich zur Hundeschule. Damit ich da noch pünktlich hinkomme müsste ich meinen Hund mitnehmen.


    Aber darf man das?


    Gruss

  • Im Gericht muss Ruhe und Ordnung herrschen, daher sind Hunde, Essen, Trinken, Rauchen und Co verboten... zurecht...!

  • Zitat

    kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass dies erlaubt ist


    Ich kann mir vorstellen, dass es nicht explizit verboten ist. ;) Aber was ich mir vorstellen kann, ist nicht von Bedeutung. Zumal es ja auch Verrfahren geben kann, wo der Hund ein Rolle spielen kann, ohne dass es gerade um diesen geht.


    Ich vermute, dass

    1. es in der betreffenden Gemeide eine Vorordnung, etc. gibt, wie es generell mit Hunde in öffentliche Gebäuden gehalten wird (Leine, Maulkorb, ...). Diese kann in einer anderen Gemeinde ganz anders aussehen.
    2. für dieses Gebäude bzw. Amt ebenfalls explizit eine Bestimmung gibt. Und sei es das "Hunde verboten"-Schild an der Tür. Auch das kann von Gericht zu Gericht zu Amt verboten sein, selbst in der selben Stadt.


    Das bedeutet, dass Aussagen über andere Orte (Gerichte, Ämter, Städte, ...) keien Relevanz haben.


    Außerdem würde ich hier zwischen "allgemein im Gerichtsgebäude" und "im Gerichtssaal" trennen.


    Ich würde versuchen, den Hund nicht mit reinzunehmen:
    - Du bist gestresst (Aussage, Wartezeit, Hund kontrollieren)
    - Viele Menschen, tw. aufgebracht oder emotional bewegt, aggressiv, etc.


    Kannst Du Dich nicht mit jemanden verabreden, der solange auf den Hund aufpassen kann?

  • Ich war bis jetzt 2x als Zeugin geladen und bei der Verhandlung (bzw. im Gerichtsgebäude generell) wären keine Hunde zugelassen gewesen. Was anderes ist es wohl, wenn es in dem betreffenden Verfahren direkt um den Hund (oder generell Hunde) geht und der Hund eben Teil der Verhandlung ist. Aber zur Sicherheit würde ich wohl auch einfach mal anfragen. Auf der Ladung steht ja normalerweise eine Telefonnummer. Wobei ich denke, dass die "ich muss anschließend zur Hundeschule" nicht als Argument gelten lassen werden, den Hund mit zur Verhandlung zu nehmen... Die werden ja auch ihre Verhandlung nicht gefährden wollen - muss ja anschließend nur einer der Gegenseite behaupten, er hätte Angst vor Hunden und deswegen nicht vernünftig aussagen können o. ä.

  • @FlatDreams:
    Ich weiss ja nicht woher du deine Info hast, aber ich habe bislang immer im Gericht was getrunken. Und am Lautesten habe ich die Rentner im Zuschauerbereich in Erinnerung.... Dass Einzige was da im Gericht verboten war, sind Rollstuhlfahrer...


    anymouse:
    Nein ich habe niemanden der mit mir mitkommt und in der Zeit auf den Hund aufpasst.

  • Geh doch vorher mal vorbei. Dann kannst du fragen bzw. siehst, ob da ein Schild hängt.
    Vielleicht kannst du deinen Hund auch für die Zeit beim Pförtner lassen, wenn der ein besonders tierlieber Mensch ist. Oder dass du ihn im Eingangsbereich irgendwo anbindest und er hat ein Auge auf ihn.
    Oder im Auto.
    Wenn das alles nicht funxt, muss wohl mal die HuSchu ausfallen; eine Zeugenaussage ist ja was Wichtiges.



    (Ich finde deinen Ton hier allerdings etwas gereizt, unangemessen unfreundlich. Du hast doch ne Frage und willst Antworten - da pampt man die Leute doch nicht so an? :???: )

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