Dürfen Hunde mit ins Gericht?
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Zusatz:
Ansonsten ist es so wie die anderen User bereits geschrieben haben: Auslagen die Zeugen entstehen werden komplett erstattet, (Du würdest also selbst das Geld für die Stunde Hundeschule erstattet bekommen wenn du es nicht mehr dorthin schaffen würdest und kannst also ruhig mit dem Auto fahren.)
Verordnungen bezüglich Hunde sind von Gemeinde zu Gemeinde entsprechend unterschiedlich. Also kann dir hier niemand zuverlässig helfen der nicht genau weiß in welches Gericht du musst.LG
Franziska mit Till
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Bei dem Gericht unserer Stadt dürfen Hunde nicht mit rein.
Und weil du den Hund nicht mit reinnehmen kannst, ist kein Grund nicht hinzugehen...
Zeugen können die durch das Nichtkommen versursachten Kosten auferlegt werden und es kann ein Ordnungsgeld gegen diese verhängt werden, s. § 51 StPO. -
Ich glaube kaum, daß ein Hund in irgendein Gerichtsgebäude darf. Es sei denn, er ist "vorgeladen".
Ich finde diese Frage an sich schon recht eigenartig.
Ich käme nie auf die Idee meinen Hund mit zu einer Gerichtsverhandlung zu schleppen. Dieser
Gedanke ist schon ziemlich respektlos. Dort ist schließlich kein Zirkusplatz, sondern es wird über
ernsthafte Angelegenheiten geurteilt. -
Zitat
Melthis:
Doch für mich ist es schlimm auf die Hundeschule zu verzichten. Ich musste mir wegen dieser unsinnigen Zeugenvorladung schon die Mühe machen 20 Seiten ans Gericht zu schreiben, habe bestimmt 15 Euro an Portokosten ausgegeben, habe mir bei der ersten Verhandlung den Hintern wund gesessen, weil es der Herr Richter nicht für nötig gehalten hat seinen Allerwertesten mal zur Arbeit zu bewegen, hatte Benzinkosten und nun soll ich auch noch auf die Hundeschule verzichten, nur weil das deutsche Rechtssystem es nicht kapiert, dass ich absolut rein gar nichts gesehen habe und somit nichts zu sagen habe?? Nein sorry das geht für mich zu weit. Als nächstes soll man dann für so einen Mist noch seine Hochzeit absagen oder vielleicht den Urlaub verschieben?gorgeous2000:
Ich habe nicht vor auch noch extra mit dem Auto zu Gericht zu fahren. Das wäre ja noch schöner, wenn ich jetzt auch noch 3 Euro an Parkgebühren opfere...Aber eigentlich ist das ja keine schlechte Idee den Hund einfach mitzunehmen. Wenn man mich nicht rein lässt, bin ich ja fein raus aus der Sache...
Und zum Anrufen:
Ich finde die Leute da so unfreundlich, da habe ich nun wirklich keine Lust drauf da anzurufen.Wenn ich das alles so lese, kann ich mir irgendwie nicht vorstellen, dass das wirklich ernst gemeint ist... Zum einen: Wenn man bei Gericht vorgeladen wird, bekommt man eine schriftliche Vorladung, in der eigentlich alles recht genau angegeben und erklärt ist - inklusive Zeugenbelehrung, was einen bei Nichterscheinen erwartet und dem Hinweis, wie und wo man seine Auslagen erstattet bekommt - und das betrifft selbst die 3 € Parkgebühr, die dir evtl. entstehen würden, wenn du mit dem Auto hinfährst. Es ist auch recht genau definiert, was dort als "wichtiger Grund" für ein Fernbleiben angesehen wird und wie man in einem solchen Fall zu verfahren hat. Hochzeit oder fest gebuchte Urlaubsreise sind z. B. solche "Ausnahmen" - die belegt man dann halt vor Gericht mit den entsprechenden Unterlagen, und gut ist. Ein Hundeschulbesuch zählt da aber nunmal wohl eher nicht dazu.
Bei meiner letzten Zeugenaussage beim LG Ende letzten Jahres musste ich mir dafür sogar einen halben Tag Urlaub nehmen, weil die Verhandlung eben an einem Vormittag mitten in der Woche angesetzt war. Ich hab komplett alles erstattet bekommen - vom Parkticket über Anfahrtskosten bis hin zu meinem Verdienstausfall, und zwar direkt in bar keine 10 Minuten nach der Verhandlung, völlig problemlos. Auf Wunsch gab´s auch noch eine Bescheinigung für meinen Arbeitgeber dazu.
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Zitat
Die Auslagen bekommt man als Zeuge ersetzt, ich war in letzter Zeit häufiger im Gericht und da wurden die Zeugen sogar stets durch den Richter darauf hingewiesen.
Schön wärs. Ich musste dafür eine Verzichtserklärung unterschreiben, sonst wäre ich meinen Job los geworden.
Zitat
Ich käme nie auf die Idee meinen Hund mit zu einer Gerichtsverhandlung zu schleppen. Dieser
Gedanke ist schon ziemlich respektlos. Dort ist schließlich kein Zirkusplatz, sondern es wird über
ernsthafte Angelegenheiten geurteilt.Also wenn der Diebstahl von 3kg alten Kartoffeln auf einem Acker eine ernste Angelegenheit ist, dann werde ich nächsten Sonntag Bundeskanzlerin...
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Ohje..da ist aber jemand extrem negativ eingestellt
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Söhnchen war vor ein paar Wochen als Zeuge vor Gericht.....da waren Hunde ausdrücklich verboten,die Schilder waren eindeutig.
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Schön wärs. Ich musste dafür eine Verzichtserklärung unterschreiben, sonst wäre ich meinen Job los geworden.
Also wenn der Diebstahl von 3kg alten Kartoffeln auf einem Acker eine ernste Angelegenheit ist, dann werde ich nächsten Sonntag Bundeskanzlerin...
Wieso wärst du deinen Job losgeworden wenn du nicht auf deine Auslagen als Zeuge verzichtet hättest? Ich kann mir nicht vorstellen wie das zusammenhängt. Das würde mich wirklich interessieren.
LG
Franziska mit Till
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Ist auch quatsch.
Jeder Arbeitgeber ist froh, dass das Gericht die Auslagen bezahlt.
War Jahrelang im Sicherheitsdienst und hatte etliche Gerichtstermine. In manchen Städten bekam man sogar die "Freizeit" bezahlt- sofern der Termin ausserhalb der Arbeitszeiten lag. Man an dem Tag z.B. frei hatte.Wieso hätte ich verzichten sollen? Dann hätte ich gar kein Geld bekommen.
Wenn dein Arbeitgeber dein GErichtstermin als Arbeitszeit berechnet und bezahlt ist es okay, dann hast du ja auch keine Auslagen gehabt.Irgendwie hab ich den Eindruck, dass du nur keine Lust hast auf den Termin und dir alle Möglichen Gründe aussuchst damit alles doof ist.
Wo keine Probleme sind...macht man sich halt welche*schulterzuck.Bin raus hier
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wir haben vor 2 jahren unseren hund einfach mit ins gericht genommen als wir eine erb ausschlagung beantragt haben.
der sachbearbeiter hatte nichts dagegen das der hund mit ins büro kam(sonst hätte mein mann auf dem flur gewartet) auch die leute die an uns vorbei gegangen sind während der wartezeit haben alle freundlich reagiert.erst auf der aussentreppe auf den rückweg wurden wir angesprochen das hunde im gericht nicht erlaubt sind ... und das von einem passanten.....
wir nehmen unseren hund grundsätzlich auf alle behördengänge mit.bisher gab es noch nie probleme mit den dortigen mitarbeitern.
wir betrachten solche gänge als training .
dazu muß man aber auch sagen das sam sehr sehr brav ist,er legt sich neben meinen stuhl und ist ruhig bis alles erledigt ist.da ist es egal ob es beim notar ne stunde dauert o. in der bank,oder im rathaus....nur einmal hat uns im einwohnermeldeamt ein ausländischer mitbürger beschimpft weil sam an seiner schwangeren frau vorbeigegangen ist... lies sich ja nun mal nicht vermeiden ..... dies wurde dann aber von den anderen wartenden und sachbearbeitern umgehend bemängelt.
mal was was nichts mit behörden zu tun hat...
ich besuche auch mit meinem hund ab und an eine klosterkirche wenn wir grad dort spazierengehen.
die kirche ist öffentlich zugänglich(historisches denkmal)...
ich wollte einfach sehen wie sam in einem solch imposanten gebäude ,mit dazu ja recht spezieller akustik reagiertbisher hat das noch niemanden,weder andere besucher noch den dort anwesenden hausmeister gestört.
lg kirsten
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