Änderung TschuG, Qualzuchtverbot
-
-
Zitat
i
nochmal... ERST seit juli steht das qualzuchtverbot überhaupt im TschG.. Und natürlich müssen die Länder in ihren Gesetzen dies umsetzen, aber können es eben entsprechend individuell definieren. (so läuft nunmal die Gesetzgebung)
Also, meine Tierzuchtprüfung in Tiermedizin war 1997!
Und da stand das Verbot von Qualzucht bereits im Paragraph 11b des deutschen Tierschutzgesetzes!
In ziemlich genau dem Wortlaut, wie das heute auch noch drin steht.
Damals stand noch nichts von biotechnischen Massnahmen drin, sprich nichts davon, dass biotechnische Massnahmen nicht zu Schäden, Leiden und Schmerzen führen dürfen. Aber bzgl. Zucht stand das damals schon drin.
-
- Vor einem Moment
- Neu
-
-
Hier mal der Vergleich alt und neu
http://www.buzer.de/gesetz/5698/al39442-0.htm
Es sind die biotechnischen Massnahmen dazu gekommen, dann etwas blablabla bzgl Züchterische Erkenntnis, Absatz 1 und 2 wurden zu einem Absatz zusammengefasst ...
Also, nix Wirklich Neues.
Und deshalb nochmal meine Frage "Was erwartest Du innerhalb von 2-3 Monaten, wenn schon die über 16 Jahre davor nicht wirklich was geschehen is?"
Mal vom Kupierverbot abgesehen ... Aber!
Ist Dir bewusst, dass es bereits 1987 (!!!!!!!) ein Abkommen zwischen allen damaligen EU Staaten und einigen der (damals noch) neutralen bzw. Nicht-EU Staaten zur Einfühurung eines Kupierverbots für Ohren und Ruten gab.
Weisst Du, wie viele dieser Staaten, die das im Jahr 1987 unterzeichnet haben, noch im Jahr 2000 KEIN Kupierverbot in ihrem Tierschutzgesetz hatten?
Wann nochmal hat Deutschalnd das Kupierverbot für die Ruten engeführt? 1987? Oder war es eher 1998?
-
also meiner ansicht nach ist der neue gesetzestext wesentlich difernezierter! WESENTLICH..
der vergleich neu/alt zeigt es doch super...im gesetz wurden auch erhebliche änderungen für die forschung bzw tierversuche gemacht.
und ein großteil davon ins bereits in landesrecht umgesetzt...also ich bin ziemlich sicher, das entsprechende gremien zusammesitzen und dies entsprechend umgesetzt wird, das wir noch nichts gehört haben hat ja nichts zu sagen..
die meisten wussten warscheinlich nichtmal das es eine neufassung überhaupt gibt...übrigens..ergibt sich meiner meinung nach aus diesen gesetzestexten auch ein rechtsanspruch auf einen "erblich" gesunden hund..
zwecks kupierverbot.. bedank dich bei der lobby der jäger und schutzdienstler....
-
Zitat
also ich bin ziemlich sicher, das entsprechende gremien zusammesitzen und dies entsprechend umgesetzt wird, das wir noch nichts gehört haben hat ja nichts zu sagen..
die meisten wussten warscheinlich nichtmal das es eine neufassung überhaupt gibt...Entsprechende Gremien haben schon im Jahr 2000 zusammen gesessen und "Empfehlungen" ausgesprochen. Geändert hat sich nicht viel.
http://www.maulkorbzwang.de/Br…le/qualzuchtgutachten.htm
Gaby und ihre schweren Jungs
-
Was bitte ist daran "wesentlich differenzierter"?
Nachdem Du bist vorhin nicht mal wusstest, dass das Ganze NICHT neu ist
Das Ganze ist noch geschwollener ausgedrückt, und damit noch mehr blablabla als vorher schon.
Ob man jetzt schreibt
"wenn damit gerechnet werden muss, dass bei der Nachzucht erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemässen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten"oder ob der Wortlaut wie folgt ist
"soweit im Falle der Züchtung züchterische Erkenntnisse erwarten lassen, dass als Folge der Zucht bei den Nachkommen erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemässen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten"Ist vom Inhalt her völlig egal.
Die Passagen bzgl. Biotechnisch veränderten Tieren und ihrem Nachwuchs habe ich bewusst weggelassen. Noch wird in der Hundezucht keine Biotechnik im Sinne von gezielter Erbgutänderung durch Biotechnische Verfahren verwendet.
Ob ich nun zwei Absätze mit "es ist verboten Wirbeltiere zu züchten....." Anfange oder die beiden Absätze zu einem zusammenfasse, ist auch keine wesentlich stärkere Differenzierung.
Und ob eine Haltung "nur unter Bedingungen möglich ist, die zu Schmerzen, vermeidbaren Leiden oder Schäden führt", oder ob die Haltung "nur unter Schmerzen oder vermeidbaren Leiden möglich ist oder zu Schäden führt" ist nun auch eher Haarspalterei als eine wesentliche Differenzierung.
Die erblich bedingten Veränderungen und Verhaltensstörungen durften schon vorher durch das Bundesministerium näher bestimmt werden, und ebenso durfte bereits vorher das Züchten von Wirbeltieren bestimmter Arten, Rassen und Linien verboten oder eingeschränkt werden, wenn 11b Absatz 1 bzw. In der alten Version auch Absatz 2 betroffen ist.
Was übrigens die einzelnen Länder damit zu tun haben, würde mich interessieren. In dem Fall ist nämlich der Bund zuständig.
Achso, und Verstösse sind nach wie vor Ordnungswidrigkeiten.
Wenn man es genau nimmt, dürfen betroffene Tiere nach Paragraph 19 nicht mal mehr eingezogen werden, denn der bezieht sich auf Paragraph 11 Absatz 5 Satz 2 - und den gibt es nicht mehr
-
-
Zitat
übrigens..ergibt sich meiner meinung nach aus diesen gesetzestexten auch ein rechtsanspruch auf einen "erblich" gesunden hund..
Wo liest du denn DAS raus? -
DAS würde mich auch mal interessieren.
Fakt ist, es gibt zig Erbkrankheiten, für die nicht mal der Erbgang klar ist. Geschweige denn, dass man wüsste, welches Gen die Krankheit verursacht. Von einem Gentest gar nicht erst zu reden.
Wie will ich bsp. Wissen, ob meine Hündin MA Träger ist, bzw. Der Rüde ebenfalls MA Träger?
Und wenn ich dann die beiden verpaare und es kommt ein Nachkomme mit MA raus, dann ist das schlicht Pech. Dumm gelaufen.
-
Zitat
Ich frage mich warum nicht vor jeder Verpaarung ein ausführliches Gesundheitsgutachten erbracht werden muss, warum nicht auf bekannte häufig auftrende Krankheiten mindestens innerhalb der jeweiligen Rasse getestet werden muss. Es gibt ein paar wenige Rassen, da wird getestet.
Aber du weißt schon das die Hunde bevor sie in der Zucht eingesetzt werden dürfen eine Zuchtzulassung ablegen müssen, wo genau das (Gesundheitsgutachten) gemacht wird???
Beispiel franz. Bulldogge: Röntgen auf Keilwirbel, Belastungstest, PL Untersuchung, bald auch Herzultraschall...
(auch die Möpse und Englischen Bulldoggen müssen den gleichen Belastungstest machen) -
Zitat
Ich frage mich warum nicht vor jeder Verpaarung ein ausführliches Gesundheitsgutachten erbracht werden muss, warum nicht auf bekannte häufig auftrende Krankheiten mindestens innerhalb der jeweiligen Rasse getestet werden muss.
Also der Passus mit den Gesundheitsuntersuchungen nimmt ja wohl in den meisten Zuchtordnungen den größten Raum ein. Oder welche Zuchtordnung schwebt dir da gerade vor???ZitatEs gibt ein paar wenige Rassen, da wird getestet. Es gibt bei den Shows mittlerweile so was ähnliches wie gesundheitliche Untersuchungen. Aber ob diese ausreichend sind, wage ich zu bezweifeln. Der Doc schaut sich doch nur mal insgesamt den aktuellen Gesundheitszustand an, der macht keine Blutentnahme und testet diese auf diverse Erbrankheiten. Einmal anschauen, abtasten, abhören, und der Lack ist gegessen.
Wozu auch irgendwelche Bluttests? Eine Schau ist eine reine Beurteilung des Phänotyps. Gesundheitsuntersuchungen gehören in die Zuchtordnung und nicht auf die Show! Warum sollte man einen Hund mit PRA, MDR, ED oder was auch immer nicht ausstellen dürfen?ZitatWarum gibt es bis heute keine umfassende Datenbank für Rassehunde, wo doch alle Nase lang Blutuntersuchungen gemacht werden in Privathaushalten beim Doc im Ort. Wo es doch möglich ist, diverse Krankheiten schon im Vorfeld zu entdecken.
Eine Datenbank ist in der heutigen Zeit relativ einfach zu realisieren. Aber es macht halt keiner.
Gibt es doch für fast alle Rassen und bei den meisten sogar frei zugänglich, hier z.B. für die Retriever:
Suchmaske: http://www.drc.de/adr/suche/hunde_suche.html
Und hier mal meinen Hund als Beispiel: http://www.drc.de/adr/listen/s…ia-Duck-Tolling-Retriever -
Zu dem Thema schmeiß ich mal das hier in die Runde...
Die Qualzucht..
Der Mensch kauft sich nen Rassehund,
vom Züchter doch bestimmt gesund.Es kommt sehr auf die Rasse an,
womit man künftig rechnen kann..HD, ED – Spondylose,
die Gesundheit geht in die HoseVieles liegt schon in den Genen,
krankes Blut in Hundevenen!Den Züchter muss man sorgsam wählen,
will man seinen Hund nicht quälen.Der Schäferhund war mal soo toll,
begehrt bei Familie, Polizei und ZollEr war mal unser Heldenhund,
schnell, agil und so gesund!Er heute oft ner Rutschbahn gleicht-
Schwankend er zum Gassi schleicht!Heut stellt der Belgier Räuber und Dieb
Der Schäfer auf der Strecke blieb!Der Basset einst ein Jagdhund war,
vor langer Zeit- das ist schon klar!Die Zucht dann eine Richtung ging,
der Bauch bald auf dem Boden hing…Zu lange Ohren, kranke Augen, die Beine krumm
Das ist nicht Zucht- das ist nur dumm!So träumt er nun von alten Tagen,
als der Basset konnt noch jagen!Der kleine Pekinesen-Hund
Ist leider auch nicht mehr gesund.Fell wie ein Plüschtier-seidig und fein
Zwischen den Augen, das Näschen klein..Er kann nicht mehr im Dreck rumwühlen,
im Sommer ne Cool-Matte muss ihn kühlen!Der English Bulldog, mit dem riesen Kopf,
ist heute leider ein armer Tropf..Atmen fällt ihm gern mal schwer,
wie schön doch eine Nase wär!Und eine Rute, die funktioniert,
nicht nur verkrüppelt den Hintern ziert!Geburt sehr oft mit Kaiserschnitt,
und beim Decken der Mensch hilft mit!Der Rüde mit der breiten Brust- der Arme
Kann nicht mehr klettern auf die Dame!Ohne Nase, das Mopsgesicht-
drum Frauchen täglich Falten wischt..Sonst fängt der Hund bald an zu stinken,
man sieht den Tierarzt freudig winken!Die Augen fallen ihm bald raus,
das sieht aber doch so niedlich aus!!Niedlich ist dem Hund egal,
wenn sein Leben eine Qual!Die Zucht muss endlich die Wege gehen..
Hin zur Gesundheit - weg vom Extrem!Manch Züchter hat nun umgedacht,
und die Gesundheit zum Ziel gemacht.Denn ist der beste Freund gesund,
freut sich der Mensch – erst recht sein Hund!!©Sabine R. / 2013
-
- Vor einem Moment
- Neu
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!