Kind tritt Hund auf den Schwanz, Hund schnappt nach Kind

  • Hallo,


    unser Hund Elli (Deutsche Dogge) war am Samstag mit uns (meine Freundin, ich, befreundetes Paar) im Park. Wir haben auf der Parkbank gesessen und erzählt während Elli ruhig neben mir lag und schlief. Ich habe daher auch nicht gesehen was passiert ist, aber von einem auf den anderen Moment fährt ihr Kopf rum und sie schnappt nach einem Kind (ca. 7 Jahre alt). Unsere Freunde haben uns anschließend gesagt das das Kind Elli im Vorbeirennen auf den Schwanz getreten ist.


    Elli hat nicht gebissen, so dass das der kleine "nur" einen Bluterguss und ein kaputtes T-Shirt hat. Seine Eltern sind natürlich gleich hergerannt gekommen und haben angefangen uns mit Vorwürfen und Beleidigungen einzudecken. Unsere Kontaktdaten haben wir im Anschluss auch raus gegeben, ihre wollten sie uns nicht geben.


    Heute haben wir die Nachricht von der Polizei erhalten, dass wir kommende Woche bitte zur Vernehmung aufs Revier kommen sollen.


    Habt ihr schon Erfahrungen mit ähnlichen Vorfällen gehabt? Ist so eine Reaktion vom Hund nicht vollkommen normal wenn ihm jemand weh tut? Was sagt das Ordnugnsamt/Veterinäramt dazu (wird ja vermutlich von der Polizei informiert worden sein)?


    So wie sich die Eltern des kleinen verhalten haben, hatte ich den Eindruck dass es ihnen vor allem um Schmerzensgeld geht. Wie könnte das ausfallen bzw. lohnt es sich gleich unseren Anwalt einzuschalten und der Gegenseite entsprechend Dampf zu machen (Anzeige bei Polizei/Jugendamt wegen der Verletzung der Aufsichtspflicht etc.) damit man sich gütlich einigen kann?


    Was meint ihr?

  • Ich kann zwar nicht helfen, möchte aber zumindest sagen, dass mir eure blöde Situation leid tut! Ich drück euch ganz fest die Daumen, dass da Menschen mit Sachverstand urteilen und nicht gleich euer Hund zum Monster gemacht wird.

  • Verletzung der Aufsichtspflicht bei nem siebenjährigen Kind, dessen Eltern in Rufweite waren? Kannste vergessen. Sie hättens auch ne halbe Stunde allein in den Park schicken können.


    Sei froh wenn du um Wesenstest, Maulkorb- und Leinenzwang rum kommst. Bei solchen Geschichten steht man als Hundehalter immer blöd da.

  • Ich hätte zunächst einmal meine Kontaktdaten nur im Gegenzug rausgegeben.


    Begründung, man meldet ja so einen Vorfall seiner Hundehaftpflichtversicherung.


    Hätten die Eltern sich weiter geweigert, hätte ich selbst die Ordnungsbehörden dazu gerufen.


    Nun ist es bei euch anders und ich würde, bevor ich jetzt großes Geschütz auffahre, erst einmal die Anhörung bei der Polizei abwarten. Da auch nochmals mit obiger Begründung nach den Kontaktdaten der Eltern fragen.


    Gaby und ihre schweren Jungs

  • Anwalt wäre nicht verkehrt.
    Is immer ne heikle Sache, grade bei großen Hunden.
    Du mußt deinen Hund so sichern, das eben sowas nicht passieren kann.
    Ob die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, kA.

  • Hast du den Vorfall schon deiner Versicherung gemeldet?
    Das würde ich aufjedenfall machen.


    Die Eltern haben bei einem 7j. Kind sicher nicht ihre Aufsichtspflicht verletzt. Wenn sie ebenfalls im Park waren.


    Jetzt würde ich den Termin einfach mal abwarten.

  • @ chucky1
    Wie soll ich meinen Hund denn noch sichern. Er war an der kurzen Leine und fast mit dem Kopf auf meinen Schuhen gelegen. Ich hatte die Leine in der Hand, aber natürlich in dieser ruhigen Situation nicht krampfhaft fest.
    So klein ist sie selbst im Liegen auch nicht (Schulterhöhe ca. 92 cm), da kann man doch erwarten das ein Kind in dem Alter einen winzigen Bogen macht um einem Tier eben nicht weh zu tun.



    @ Schnisi
    Ja, die Versicherung weiß schon bescheid.

  • Zitat


    So klein ist sie selbst im Liegen auch nicht (Schulterhöhe ca. 92 cm), da kann man doch erwarten das ein Kind in dem Alter einen winzigen Bogen macht um einem Tier eben nicht weh zu tun.


    Genau da liegt dein Denkfehler, mit nem großen Hund erwarte ich garnix sondern schließe selber aus - damit ich nicht in eine Situation wie du komme (dein Hund hat ja "zurecht" geschnappt). Hoffe der kleine hat keinen zu großen schreck davon und dein Hund kommt ohne große Konsequenzen aus, schließlich hast du es verbockt und nicht dein Hund.

  • Hallo Thomas,


    nehmt eure Freunde mit, dann können die auch gleich eine Aussage machen.
    Da die es wohl waren die gesehen haben, das dein Hund sich zum Kind rum gedreht hat und warum.


    Grüße Michi

  • Wenn Du Zeugen hast, dass das Kind dem Hund auf den Schwanz getreten ist, sieht es doch gut aus...


    das ist nicht Bestandteil eines Wesenstest, dass ein Hund ruhig bleiben muss, wenn man ihm auf den Schwanz tritt. Ob das Kind das absichtlich gemacht hat...oder versehentlich wird man nicht beweisen können.


    Warst Du denn mit dem Hund beim Tierarzt, wg. Schwanzprellung/ Luxation/ oder was auch immer???


    Statt einen Anwalt würde ich in so einem Fall lieber einen amtlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für das Hundewesen anrufen, die kennen sich da besser aus, was passieren kann oder auch nicht.

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