Kind tritt Hund auf den Schwanz, Hund schnappt nach Kind

  • ich lese hier die ganze Zeit mit.
    Meine Hunde gehören auch zu denen die sich auf Pfoten oder Rute treten lassen würden ohne sich zu wehren. Ich bin da nicht so geduldig. Ich würde beißen im übertragenen Sinn. Wir weichen aus wenn uns jemand entgegen kommt. Meine Hunde gehen in Platz, wenn das nicht möglich ist.
    Wir leben so dass wir keinem Schaden zufügen. Das haben meine Tiere früh gelernt. Bevor meine Hunde Probleme bekommen, bekomme ich die lieber selber. Ich kann mich verteidigen, weil der deutschen Sprache mächtig. Und Listen für bissige Hundebesitzer gibt es zu Glück ja noch nicht. :hust:


    LG
    Elke

  • Zitat

    Aufsichtspflicht heisst aber nicht, dass Eltern ein 7jähriges Kind im Park an der Hand halten oder ständig im Auge haben müssen. Diese Kind hat ja keine Rakete abgeschossen (so ein blöder Vergleich!!!) sondern hat sich für ein Kind normal verhalten. In diesem Fall greift die Aufsichtspflicht garantiert nicht!


    Also erstmal ist mir ziemlich gleich, ob Du den Vergleich mit der Rakete blöd findest oder nicht!
    Und zu Deiner anderen Ausführung kann ich nur sagen, dass man nur etwas behaupten sollte, was man wirklich weiß: Denn eine aufsichtsfreie Zeit kann es für ein Kind nicht geben, dass würde im Umkehrschluss bedeuten, dass ein nicht geschäftsfähiges Kind, machen kann was es will und voll dafür haftet, siehe § 832 BGB!
    Und wenn der Hund jetzt durch den Tritt auf die Rute verletzt worden wäre, wäre dass dann auch ein normales Verhalten, dass zu einem Schadensereignis geführt hat...?
    Den auch hier ist ja die Kausalität zu beachten: Hätte das Kind dem Hund nicht auf die Rute getreten, hätte der Hund ja auch nicht geschnappt! Dennoch muss der TS natürlich nach 833 BGB für den Schaden aufkommen, das ist keine Frage!


    Polizeihundeführern wird im Einsatz grundsätzlich ein Radius von ca. 2 Metern um den Hund gewährt, in den keiner
    einzudringen hat! Und ich denke, dass bis jetzt einfach nur kein Privatmann einen Präzedenzfall erstritten hat, der gleiches bzw. ähnliches regelt! Denn dann würden sich viele Eltern überlegen, ob sie ihre Kinder einfach zu jedem Hund hinlaufen lassen werden!

  • Hm. Wer muss denn dafür sorgen, dass der Radius von 2m nicht unterschritten wird? ICh wußte bis eben davon nix, also doch wohl der Hundeführer, oder?
    Damit hätte ein Hundehalter dann die Pflicht jedem MEnschen in unmittelbarer Nähe zu sagen, das er bitte Abstand halten soll. Und was ist, wenn man diesen Absstand nciht gewährliesten kann, zB im Bus?


    ICh kann mir die Reaktion der Umwelt auf so eine Regelung gut vorstellen und bin eigentlcih ganz froh, dass sich das noch keiner rechtlich erstritten hat....

  • Zitat

    Hm. Wer muss denn dafür sorgen, dass der Radius von 2m nicht unterschritten wird? ICh wußte bis eben davon nix, also doch wohl der Hundeführer, oder?
    Damit hätte ein Hundehalter dann die Pflicht jedem MEnschen in unmittelbarer Nähe zu sagen, das er bitte Abstand halten soll. Und was ist, wenn man diesen Absstand nciht gewährliesten kann, zB im Bus?


    ICh kann mir die Reaktion der Umwelt auf so eine Regelung gut vorstellen und bin eigentlcih ganz froh, dass sich das noch keiner rechtlich erstritten hat....


    In dem Fall ging es darum, dass eine Polizeibeamtin mit ihrem Hund vor einem Stadion stand und ein Fan unbedingt an ihr vorbei wollte. Sie sagte ihm dann, er solle aussen herumgehen, aber er war schlauer und wurde dann gebissen! Das Gericht hat eine Haftung für die Behörde abgelehnt, weil einem Polizeihundeführer 2 Meter Radius zuzustehen sind, die der Störer in dem Fall nicht unterschreiten darf! Wie gesagt, dass war ein Einzelfallurteil, bezogen auf diese Situation, andererseits warum soll man als Privatmann nicht auch das Recht haben, eine Individualdistanz zu sich und seinem Hund einzufordern!


    Wie viele Beissvorfälle gibt es, weil Kinder und Erwachsene diesen "Streichelreflex" haben, ohne vorher mal mit dem Besitzer zu sprechen, ob das überhaupt passt! Das nimmt natürlich keinen von seiner Verantwortung aus, auf seinen Hund zu achten, aber ich denke einfach dass es Situationen gibt, die nicht zu verhindern sind, egal wie siehr man sich bemüht!

  • Zitat

    In dem Fall ging es darum, dass eine Polizeibeamtin mit ihrem Hund vor einem Stadion stand und ein Fan unbedingt an ihr vorbei wollte. Sie sagte ihm dann, er solle aussen herumgehen, aber er war schlauer und wurde dann gebissen! Das Gericht hat eine Haftung für die Behörde abgelehnt, weil einem Polizeihundeführer 2 Meter Radius zuzustehen sind, die der Störer in dem Fall nicht unterschreiten darf! Wie gesagt, dass war ein Einzelfallurteil, bezogen auf diese Situation, andererseits warum soll man als Privatmann nicht auch das Recht haben, eine Individualdistanz zu sich und seinem Hund einzufordern!


    Mal abgesehen davon, dass eine Einzelfallentscheidung, vor allem von niedrigeren Gerichten, im Endeffekt nichts Wirkliches aussagt, lässt sich ein Diensthund im Einsatz wohl kaum mit einem normalen Hund vergleichen.
    Der Diensthund im Einsatz wird aufs zivile Beißen trainiert und muss daher deutlich stärker gesichert werden, ich weiß nicht, inwieweit ein ausgebildeter Diensthund eventuell sogar als Waffe gilt.


    Zudem wird man mit einem Diensthund kaum die Dinge machen, die man mit einem gewöhnlichen Familienhund macht, wie eben gemütlich im Park sitzen, öffentliche Verkehrsmittel nutzen, in Restaurants/Cafes sitzen oder durch die Innenstadt schlendern.


    Wenn ich als Hundehalter nun argumentiere, dass mein Hund einen gewissen Radius braucht, um nicht zu beißen, dann gehe ich ja schon davon aus, dass der Hund selbst dann schon gefährlich ist, wenn nur jemand den Radius unterschreitet. Da bezweifele ich doch ernsthaft, dass ein Richter da dem Hund eine Individualdistanz zuspricht und nicht viel eher dem Hund unter Maulkorbzwang, etc. stellt.


    Und wie hier schon vorher angemerkt wurde: Wie würde man das bitte umsetzen wollen?
    Logische Konsequenz einer solchen Individualdistanz wäre im Zweifel, dass der Hund sich nicht mehr da aufhalten dürfte, wo Menschenansammlungen auftreten können, denn vor allem in der Stadt kann man kaum alle Situationen vermeiden, an denen Menschen sehr dicht am eigenen Hund lang müssen.
    Selbst bei Spaziergängen auf engen Wegen ist zwischen meinen Hunden und den Passanten nicht immer so massig viel Platz.
    Oder meinst du im Ernst, dass dann alle Menschen dem Hund weichen müssten, um die Distanz zu wahren?

  • Zitat


    Zudem wird man mit einem Diensthund kaum die Dinge machen, die man mit einem gewöhnlichen Familienhund macht, wie eben gemütlich im Park sitzen, öffentliche Verkehrsmittel nutzen, in Restaurants/Cafes sitzen oder durch die Innenstadt schlendern.


    Also der Diensthund, der noch bis vor nem halben Jahr ungefaehr hier wohnte, war zumindest ganz normal bei uns im Wald unterwegs.
    Ich dachte immer, die koennen unterscheiden zwischen Dienst und Schna.. aeh Freizeit. Jedenfalls ist mir verhaltenstechnisch nie aufgefallen, dass die Huendin sich anders benommen haette, als Familien-DSHe. Eher nen Ticken besser als so mancher ;)
    Dass ich 2m Abstand halten muss, wusste ich allerdings nicht.

  • Zitat


    Also der Diensthund, der noch bis vor nem halben Jahr ungefaehr hier wohnte, war zumindest ganz normal bei uns im Wald unterwegs.
    Ich dachte immer, die koennen unterscheiden zwischen Dienst und Schna.. aeh Freizeit. Jedenfalls ist mir verhaltenstechnisch nie aufgefallen, dass die Huendin sich anders benommen haette, als Familien-DSHe. Eher nen Ticken besser als so mancher ;)
    Dass ich 2m Abstand halten muss, wusste ich allerdings nicht.


    Naja, so wie ich das verstanden habe, ging es um Diensthunde im Einsatz, bei denen man laut dem Urteil zwei Meter Abstand halten sollte.


    Dass ein Diensthund auch ein Leben neben dem Dienst hat, sollte klar sein, aber Dinge, die dann in der Freizeit des Diensthundes passieren, dürfte dann auch nicht mehr zu den Entscheidungen des Urteils passen, wobei ich das Urteil nicht kenne und daher nur Vermutungen anhand der Beschreibung hier anstelle.

  • Zitat


    Dass ein Diensthund auch ein Leben neben dem Dienst hat, sollte klar sein, aber Dinge, die dann in der Freizeit des Diensthundes passieren, dürfte dann auch nicht mehr zu den Entscheidungen des Urteils passen, wobei ich das Urteil nicht kenne und daher nur Vermutungen anhand der Beschreibung hier anstelle.


    Ach so, da hatte ich grad ein Brett vorm Kopf, sorry. Du meinst, die gehen _im Dienst_ nicht plauschen auf der Bank, etc.

  • Wenn es eine 2m Regelung tatsächlich gäbe, warum müssen dann manche Hunde zum Wesenstest? Wäre dann ja wohl überflüssig.


    Übrigens, wenn meine Hunde nen Einbrecher beißen würden, wäre ich haftbar. Also, wieso dann 2m?

  • Zitat

    Also erstmal ist mir ziemlich gleich, ob Du den Vergleich mit der Rakete blöd findest oder nicht!
    Und zu Deiner anderen Ausführung kann ich nur sagen, dass man nur etwas behaupten sollte, was man wirklich weiß: Denn eine aufsichtsfreie Zeit kann es für ein Kind nicht geben, dass würde im Umkehrschluss bedeuten, dass ein nicht geschäftsfähiges Kind, machen kann was es will und voll dafür haftet, siehe § 832 BGB!Und wenn der Hund jetzt durch den Tritt auf die Rute verletzt worden wäre, wäre dass dann auch ein normales Verhalten, dass zu einem Schadensereignis geführt hat...?
    Den auch hier ist ja die Kausalität zu beachten: Hätte das Kind dem Hund nicht auf die Rute getreten, hätte der Hund ja auch nicht geschnappt! Dennoch muss der TS natürlich nach 833 BGB für den Schaden aufkommen, das ist keine Frage!


    Polizeihundeführern wird im Einsatz grundsätzlich ein Radius von ca. 2 Metern um den Hund gewährt, in den keiner
    einzudringen hat! Und ich denke, dass bis jetzt einfach nur kein Privatmann einen Präzedenzfall erstritten hat, der gleiches bzw. ähnliches regelt! Denn dann würden sich viele Eltern überlegen, ob sie ihre Kinder einfach zu jedem Hund hinlaufen lassen werden!


    Und hier irrst du dich Eltern sind zwar verpflichtet ihre Kinder deren Alter- und Entwicklungsstand entsprechend zu beaufsichtigen, dürfen ihren Kindern aber auch eben deren Alter entsprechende Selbständigkeit zutrauen. Ab einem bestimmten Alter müssen sie ihr Kinder also nicht mehr permanent im Auge haben, weil die Kinder Alt genug sind in der entsprechenden Situation ohne Aufsicht klar zu kommen. Ob Eltern in einem konkreten Fall hätten beaufsichtigen müssen oder nicht entscheidet dann im Zweifelsfall ein Gericht.
    Wenn Kinder unbeaufsichtigt einen Schaden verursachen sind sie ab einem Alter von 7 selbst dafür Haftpflichtig sofern ein Kind dieses Alters die Folgen seines Handelns hätte voraus- und einsehen können.
    Wenn die Eltern keine Haftpflicht für ihre Kinder haben bekommen die einen Schuldtitel der 30 Jahre gültig ist und müssen dann zahlen sobald sie eigenes Geld haben.
    Eltern müssen die Schäden ihrer Kinder nur dann regulieren wenn sie ihr Kind nicht hinreichend beaufsichtigt haben. Sie ihrem Kind also mehr Freiheiten zugestanden haben als für dessen Altes- und Entwicklungsstand angemessen wäre.


    LG


    Franziska mit Till

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